Stammzellenforschungsgesetz: Volk entschied sich für Science-Fiction statt für Werte

HLI-Schweiz hat sich im Vorfeld der Volksabstimmung vom 28. November gegen das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) sehr engagiert. Das war nur dank Ihrem Einsatz bei der Unterschriftensammlung für das Referendum sowie Ihrer finanziellen und ideellen Unterstützung während des Abstimmungskampfes möglich. Dafür danken wir Ihnen ganz herzlich!

Die Befürworter hatten zunächst auf perfide Weise versucht, Sein oder Nicht-Sein der gesamten Stammzellenforschung mit diesem Gesetz zu verknüpfen. Dank der öffentlichen Diskussion, die dieses Referendum auslöste, konnte einem breiten Kreis der Bevölkerung klar gemacht werden, worum es tatsächlich ging: um einen ganz speziellen Bereich der Forschung, welche die Tötung von sogenannten überzähligen Embryos voraussetzt. Der unaufgebbare Wert der Menschenwürde und das daraus resultierende Instrumentalisierungsverbot, standen der unrealistischen Hoffnung in die Forschung für die Heilung von Krankheiten und dem daraus resultierenden wirtschaftlichen Nutzen gegenüber. Zwei Drittel der Stimmenden des Schweizer Volkes haben sich für Science-Fiction entschieden, statt für die Werte, die in der Bundesverfassung verankert sind. Durch das Ja zum StFG hat die Forschung in der Schweiz ein neues „Objekt“ erhalten, das sie so leicht nicht mehr hergibt: den Menschen am Anfang seiner Existenz. Nach dem enttäuschenden Ausgang dieser Abstimmung, gilt es nun den Schaden zu begrenzen. Die Befürworter, die mit dem Slogan „Kontrolle statt Verbote“ die Stimmbürger köderten, müssen nun beim Wort genommen werden. Die Gesetze und Verordnungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin wurden bisher weder eingehalten noch ausreichend kontrolliert. Wir verlangen die regelmässige Veröffentlichung der genauen Zahlen, wieviele sogenannte überzählige Embryos es gibt und wieviele davon für die Forschung geopfert werden. Das Volk hat ein Recht zu wissen, welche Kliniken und Praxen sich an die Gesetze halten und welche nicht. Wir verlangen zwei Sitze in der Nationalen Ethikkommission für den Humanbereich. Ein Drittel dieser Kommission müsste ja der Meinung der Initiatoren des Referendums entsprechen.


Die Abstimmungsresultate in der Uebersicht und im Detail

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