Exit scheint freien Zugang zum Schweizer Fernsehen zu haben

Das Schweizer Fernsehen SF1 plant am 17. Februar 2011 zu bester Sendezeit die Ausstrahlung eines Films, der den assistierten Suizid bei einem psychisch kranken Menschen darstellt. Ist das verantwortbar?  Es widerspricht jedenfalls massgebenden journalistischen Ethikrichtlinien. HLI fordert die Absetzung der Sendung.

Wie schon mehrere Male lässt sich das Schweizer Fernsehen wieder als Plattform für eine äusserst bedenkliche Exit-Propaganda missbrauchen. Wann hat das Fernsehen zum letzten Mal eine Sendung ausgestrahlt, in der die palliative Medizin zur gleichen Sendezeit in derselben Ausführlichkeit und mit Hinweis auf deren Bedeutung für Schwerkranke dargestellt wird? Aber es ist wohl spektakulärer und quotenträchtiger uuml;ber Suizide zu berichten. Der Zeitpunkt ist nicht zufällig gewählt, berät doch der Bundesrat auf Vorschlag von Frau Bundesrätin Sommaruga in den nächsten Wochen erneut wieder das Thema assistierter Suizid. Zudem stehen in Zürich und Waadt ebenfalls demnächst kantonale Initiativen zur Abstimmung an.
Medial wird das ganze gut vorbereitet: Bereits am Tag vorher werden Interviews mit Exit-Vorstandsmitgliedern veröffentlicht.
Völlig unverständlich ist, wenn Exit immer wieder behauptet, Selbstmordprävention zu betreiben. Genau durch solche Sendungen versucht Exit doch, den organisierten Tod als „gangbaren Weg“ darzustellen. Dabei will die Organisation den Fall offensichtlich missbrauchen, um die eigene Arbeit als „seriös“ darzustellen und die Öffentlichkeit in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Ausgerechnet bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die auf konsequente medizinische Behandlungen, mitmenschliche Zuwendung und Fürsorge angewiesen wären, wird von Sterbehilfeorganisationen  wie Exit Suizidbeihilfe geleistet. Es ist allgemein anerkannte medizinische Praxis, bei solchen Problemen alles zu versuchen, um diese Patienten vom Selbstmord abzuhalten.

Wir möchten mit Nachdruck darauf hinweisen, dass diese Art der Medienberichterstattung Nachahmungssuizide auslösen kann. Solche Folgeerscheinungen sind wissenschaftlich belegt .Gerade zur Vermeidung des so genannten „Werther Effektes“ sind Richtlinien für Medienschaffende herausgegeben worden, welche mit dieser Sendung missachtet werden.
In diesem Sinne sei das Schweiz. Fernsehen an die „Richtlinien“ des Schweiz. Presserats erinnert:
Richtlinie 7.9 – Suizid: Journalistinnen und Journalisten üben bei Suizidfällen grösste Zurückhaltung. Über Suizide darf berichtet werden:
– sofern sie grosses öffentliches Aufsehen erregen;
– sofern sich Personen des öffentlichen Lebens das Leben nehmen. Bei weniger bekannten Persönlichkeiten muss der Suizid zumindest in einem vermu-
teten Zusammenhang mit öffentlichen Angelegenheiten stehen;
– sofern der Verstorbene oder seine Angehörigen von sich aus an die Öffentlichkeit gelangt sind; (…)
– In allen Fällen beschränkt sich die Berichterstattung auf die für das Verständnis des Suizids notwendigen Angaben
und darf keine intimen oder gar herabsetzenden Einzelheiten enthalten. Um das Risiko von Nachahmungstaten zu
vermeiden, verzichten Journalistinnen und Journalisten auf detaillierte, präzise Angaben über angewandte Methoden und Mittel.
(Hervorhebung durch die Schreibenden)

Das Schweizer Fernsehen bekennt sich ebenfalls zu der Erklärung und den Richtlinien des Schweiz. Presserates, wie uns die Pressesprecherin von SF, Frau Käch, heute versicherte. Die für die Ausstrahlung zuständigen Personen müssten sich überlegen, wie sie eine solche Sendung überhaupt verantworten können. HLI fordert die Absetzung der Sendung.


Quelle/Links:
Zum Presserat: http://www.presserat.ch

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