Kommentar zur Medienmitteilung der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) vom 5.7.11

Am 5.7.11 publizierte die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz eine Medienmitteilung, worin zugegeben wird, dass das Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule sowohl auf politischer Ebene als auch in den Medien ins Kreuzfeuer der Kritik geraten sei. Gleichzeitig wird behauptet, dass gravierende Fehlinformationen und Missverständnisse bestünden oder verbreitet worden seien. Allerdings vermag dies die PHZ weder in der Pressemitteilung noch im empfohlenen Informationsblatt „Sexualpädagogik und Schule“ überzeugend zu belegen.

Es dürfte dem Informationsblatt kaum gelingen, berechtigte Kritik an der geplanten flächendeckenden Sexualerziehung in den Schulen zu widerlegen. So glänzen die Ausführungen entweder durch Allgemeinplätze, wie: „Kinder ernst nehmen“, oder dann durch wolkige Ausdrücke wie „kompetent und angemessen auf Fragen der Kinder eingehen“, oder „alters- und entwicklungsgerecht“. Man muss sich auch fragen, was die Luzerner Hochschule unter „der Förderung eines zeitgemässen, auf der Gleichstellung beruhenden Menschen- und Familienbildes“ versteht.

Es ist an dieser Stelle auch mit Sorge anzumerken, dass laut dem Kompetenzzentrum die Schule im Sexualunterrricht nicht nur einen Bildungs- sondern auch einen Erziehungsauftrag erhalten hat. Wenn dieser Auftrag nicht subsidiär zu den primär Verantwortlichen umgesetzt wird, wird das Ersterziehungsrecht der Eltern in einem sehr sensiblen Bereich schleichend unterlaufen und letztlich ausgehebelt.

Wenn im Informationsblatt zudem beteuert wird, dass „Eltern in der Sexualerziehung selbstverständlich erste Ansprechpersonen“ seien, und die „Autonomie der Familie gewahrt“ werden soll, dann wäre auch das Dispensationsrecht der Eltern zu respektieren. Dies wiederum lehnt das Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik und Schule unter dem Vorwand der „Chanengleichheit“ ab. Hier verfängt sich die PHZ in einem elementaren Widerspruch.

Wie bisherige Erfahrungen und Recherchen zeigen, sind die geplanten und empfohlenen Inhalte – worüber sich das Infoblatt wohlweislich ausschweigt – allemal einer näheren und kritischen Prüfung zu unterziehen. Nehmen wir ein Beispiel: Im Infoblatt wird dem Leser mitgeteilt, dass im Kindergarten Sexualerziehung vor allem Sozialerziehung sei und Förderung des Körper- und Stärkung des Selbstbewusstseins im Vordergrund stehe. Auf der Homepage des Kompetenzzentrums wird dann für die Basisstufe behauptet, dass in diesem Alter Doktorspiele und lustvolle Selbsterkundungen aktuell seien. Als Unterrichtsmaterialien für 4-8-Jährige wird zudem auch auf 4 Titel der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verwiesen. Über die fragwürdigen Aktivitäten dieser Amtsstelle hat HLI-Schweiz kürzlich berichtet.

Was bleibt als Schlussfolgerung: Ist es übertrieben, die neusten Mitteilungen der PHZ als Mogelpackung zu bezeichnen? Wohl kaum. Denn eine Mogelpackung täuscht definitionsgemäss auch immer über die wahren Inhalte hinweg. Die Ausführungen des PHZ zeigen jedenfalls, dass wir wachsam bleiben müssen. Den verantwortlichen Erziehungs- und Bildungsdirektoren, aber auch allen Bürgern und Bürgerinnen muss transparent gemacht werden, welche Ideologien, Netzwerke und Inhalte hinter der flächendeckenden Sexualerziehung in den Schulen stecken. In diesem Sinne ist erneut auf die Petition „Gegen die Sexualisierung der Volkssschule“ aufmerksam zu machen. Auf der Homepage von HLI-Schweiz kann der Unterschriftenbogen heruntergeladen oder direkt online unterzeichnet werden.

 


Quelle/Links:
Lesen Sie HIER unsere vollständige und ausführlichere Stellungnahme zu den Papieren der PHZ.

Medienmitteilung der PHZ

Informationsblatt des Kompetenzzentrums Sexualpädogogik und Schule

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