Presserat weist Beschwerde zu SF-Beitrag mit fadenscheinigen Begründungen ab

In seiner Stellungnahme vom 13.7.2011 hat der Schweizer Presserat die Beschwerde gegen die dokumentarische Begleitung eines Suizids von SF DRS abgewiesen. Dieser Entscheid ist ausserordentlich zu bedauern und nicht nachvollziehbar.

Die Mehrheit der Kammer begründet ihre Feststellung im Wesentlichen damit, dass der Sterbewillige die Berichterstattung wollte, weitere mit wirkende Personen damit einverstanden gewesen seien, kein Beleg existiere, dass die Bereitschaft zur medialen Dokumentation Ausdruck der Krankheit gewesen sei und im Übrigen mit dem Film auf ein ungelöstes Problem aufmerksam gemacht werde. Zudem wird auf die gegenwärtige politische Diskussion in der Schweiz hingewiesen.
Aus den Erwägungen des Presserates wird allerdings nicht klar, warum der in den Richtlinien ausdrückliche geforderten „grössten Zurückhaltung“ bei der Berichterstattung nachgelebt wurde. Denn der Dokumentarfilm hält Abschiedsgespräche mit Angehörigen und Freunden in allen Details fest und gestattet dem Protagonisten auch eine ausgiebige Darlegung persönlicher Haltungen und Einstellungen. Zudem werden die Vorbereitungen mit Exit (also auch die Methode selbst) thematisiert. Wie solches mit „grösster Zurückhaltung“ zu vereinbaren ist, bleibt das Geheimnis des Presserates.

Wir haben auch zu bedenken, dass anhand der ausführlichen Auseinandersetzung mit dem konkreten psychischen Problem, beziehungsweise der Diagnose einer manisch-depressiven Erkrankung eine ganz spezifische und für Suizid anfällige Population angesprochen wurde. Dies wird von der Mehrheit des Presserates völlig übersehen. Denn es geht nicht nur um die Vermutung, dass sich das Publikum generell mit dem Protagonisten im grossen Stil identifizieren könnte, sondern auch darum, dass ausgerechnet die Anfälligsten der Zuschauer tangiert und in ihrer Hoffnungslosigkeit geradezu bestätigt werden. Kommt hinzu, dass die Sendung Alternativen, echte Hilfsmöglichkeiten vollständig ausgeblendet hat, was sich für psychisch Kranke äusserst fatal auswirken kann. Wenn die Berichterstattung über Suizidbeihilfe auch vom Presserat als heikel betrachtet wird, müsste daraus auch die Forderung für erhöhte Ansprüche an die journalistische Sorgfaltspflicht und Berufsethik abgeleitet werden.

HLI-Schweiz und die VKAS stellen allerdings auch fest, dass sich der Presserat mit seiner Entscheidung schwer getan hat. So legt eine Minderheit der Kammer dar, dass die beurteilte Suizid-Doku des Schweizer Fernsehens „nicht mit der generell bei Berichten zu diesem Thema angebrachten Zurückhaltung“ und somit auch nicht mit der journalistischen Berufsethik zu vereinbaren sei. Kritisiert wird zudem auch, dass der Film angesichts des vielschichtigen Themas an der Oberfläche bleibe und mit voyeuristisch wirkenden Aufzeichnungen von Abschiedsgesprächen vornehmlich Privates und Intimes aufdränge. HLI-Schweiz und die VKAS können diesen Darlegungen nur zustimmen.
Zu bedenken ist überdies, dass mit der Bekanntgabe der Diagnose und der Präsentation intimer und privater Einstellungen für psychisch Leidende unter den Zuschauern eine Identifikationsfigur und ein Nachahmungspotential geschaffen wird (Zielgruppen-Identifizierung). Das ist von der Mehrheit des Presserates unterschätzt oder schlicht nicht berücksichtigt worden. In diesem Zusammenhang handelte es sich sehr wohl um einen detaillierten Bericht über die Suizidabsichten des Protagonisten. Leider ist nun mit dem Mehrheits-Entscheid des Presserates Tür und Tor für Berichterstattungen über Suizidfälle geöffnet worden, die an der emotionalen Ebene haften bleiben und ohne den notwendigen Tiefgang darauf verzichten, sich eingehender mit dem ausserordentlich heiklen Thema abzugeben. Es verbleibt der besorgniserregende Eindruck, dass die SF-Doku mit dem Plazet des Presserates einer weiteren Kultur der organisierten Suizidbeihilfe für psychisch Kranke Vorschub geleistet hat.

HLI-Schweiz und die VKAS halten daher auch nach dem Entscheid des Presserates an ihrer Kritik hinsichtlich der Suiziddokumentation fest.


Quelle/Links:
Links:- Der kritisierte Beitrag „Tod nach Plan“ des Schweizer Fernsehens.

Lesen Sie HIER unsere Beschwerde im vollen Wortlaut

Lesen Sie HIER unsere Duplik (Ergänzende Schrift zur Beschwerde als Antwort auf das eingereichte Papier des Schweizer Fernsehens).

Hier finden Sie die Begründung zum Entscheid des Presserates.

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