Sexualerziehung: Die zweifelhafte Rolle des Dachverbandes Schweiz. Lehrer (LCH): Mitgegangen – Mitgehangen

oder der misslungene Versuch des LCH, sich von den die Kantonssouveränität missachtenden Sexualerziehungs-Plänen des BAG und der PHZ zu distanzieren, welche die Kantonshoheit in Schulbelangen missachten.
In der Zeitschrift „Bildung-Schweiz“ Nr. 7-8, dem Organ des LCH (Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer) wird unter dem Titel „Lehrplanarbeit nach Plan“ den Gegnern der Sexualerziehung in der Volksschule einiges unterstellt, was nicht unwidersprochen bleiben darf.

«Unberührt davon, dass der Bund, speziell im Kindergarten, überhaupt nichts einführen darf, war das natürlich die perfekte Einladung an konservative Politiker, sich öffentlich zu empören.»
Wir gehen mit den Vertretern des LCH zwar einig, dass die Kantonssouveränität in Belangen des Kindergartens und der Volksschule an und für sich gegeben ist. Im Bereiche der Sexualerziehung sieht die Realität allerdings anders aus, wie eingehende Recherchen zeigen. Tatsache ist, dass das BAG im Zusammenhang mit dem HIV- & STI Programm behauptet, dass die Prävention von AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten mit einer flächendeckenden Sexualerziehung einhergehen müsse. Zu diesem Zweck wurde ein Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule der PHZ aufgebaut, um entsprechende Grundlagen für die flächendeckende Anwendung bereitzustellen, Das Lehrplan-21-Projekt soll dabei als Trojaner dienen: Eine vordergründig nützliche Anwendung, mit versteckten Funktionen im Hintergrund. In diesen sexualpädagogischen Grundlagen wird unter anderem die Sexualerziehung ab Kindergarten gefordert. Die personelle Verquickung des LCH mit dem Kompetenzzentrum wird vom Dachverband selber zugegeben. So ist Dr. Anton Strittmatter, abtretender Chef der pädagogischen Arbeitsstelle des LCH. sowohl im fachlichen Beirat des Kompetenzzentrums PHZ als auch im Fachbeirat des Lehrplan-21-Projekts vertreten. Damit vermag sich der LCH auch nicht glaubwürdig vom erwähnten Grundlagenpapier zu distanzieren, das seine Wirkung offenbar in den eigenen Reihen und in der praktischen konkreten Lehrplanausarbeitung entfaltet. Er wäre eingeladen, zuerst konkrete Sachverhalte und Hintergründe abzuklären, bevor er sich zu „Klarstellungen“ entschliesst.

«Das Sexualpädagogik-Papier sei ‚weder im Auftrag noch unter Mitwirkung der Erziehungsdirektoren-Konferenz entstanden. Seine Inhalte sind für den Lehrplan 21 nicht massgebend‘, stellte die D-EDK unter dem Vorsitz der Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli unmissverständlich klar. Das Dementi wird wohl kaum die Verbreitung der üblen Nachrede erreichen. Der Fall ist ein erstes Warnzeichen dafür, was dem Lehrplanentwurf an polemischen Diskussionen bevorsteht, wenn er im Jahr 2013 in die öffentliche Vernehmlassung gehen wird.»
Angesichts verdeckt laufender Vorbereitungen fragt es sich, ob die EDK den derzeitigen Stand der Einflussnahme durch die PHZ überhaupt richtig einschätzt. An den Äusserungen vom 16.6.11 wird dieses Gremium später zu messen sein. Für den LCH reicht es jedenfalls nicht, sich einfach im „Windschatten“ der EDK-Medienmitteilung zu verstecken. Wir halten zudem fest: Der Vertrag zwischen BAG und Kompetenzzentrum (Laufzeit 1.12.2008-30.6.2011) hält als Leistungsziel (sog. „Meilenstein“) fest: „ Der Muster-Lehrplan Sexualerziehung für die Volksschule als Empfehlung, zur Integration oder zur Erweiterung des Deutschschweizer/ Romandie Lehrplans liegt vor.“ Als Datum zur Erreichung dieses Ziels wird dabei der 30.11.2010 angegeben. Somit dürften hinsichtlich Sexualerziehung bereits konkrete Vorgaben die Runde machen. Dies zeigen zudem die sexualpädagogischen Lehrmittelempfehlungen auf der Homepage des PHZ, die auch die Basisstufe (4.-8. Lebensjahr) einschliessen. Die Vertreter dieser Institution werden zweifellos alles daran setzen, die im Auftrag des BAG und dessen Geldern (1,34 Mio) vorbereiteten Konzepte und Unterlagen im Lehrplan-21 Projekt einfliessen zu lassen. Unabhängig davon ist der Umstand zu beurteilen, dass der Lehrplan 21 als solcher in seiner Vielfalt erst in einem Grobkonzept vorliegt.
Fakten basierte Kritik und Skepsis als „üble Nachrede“ zu diskreditieren, steht dem Dachverband der Lehrer nicht besonders gut an.
Der LCH macht es sich wohl etwas zu einfach, die öffentliche Empörung, die auch zur Petition an die EDK geführt hat, allein an „konservativen“ Politikern festzumachen. Erstens ist das Petitionskomitee breit abgestützt, gehören ihm doch Politiker aus CVP, EVP, EDU, FDP und SVP an. Zudem wurde im Nationalrat eine von 23 Nationalräten aus allen grossen Parteien unterzeichnete Motion deponiert (11.3522 – Motion, Kompetenz des BAG gegenüber der EDK) welche ein Ende der auf fraglichen rechtlichen Grundlagen eingeführten Subventionierung der Sexualerziehung durch das BAG fordert.

«Ob politisch inszeniert oder nicht – wenn es gelang, ein derart emotionales und umstrittenes Thema dem Lehrplan 21 unterzuschieben, war Alarm angesagt. Sollten die unzähligen Stunden und all die Energie, die zurzeit für dieses Gemeinschaftswerk eingesetzt werden, auf dem Spiel stehen, nur weil Eltern fürchten, ihr Nachwuchs werde demnächst im Kindergarten zu Sexspielen angestiftet?»
Es geht hier um einen Teilaspekt des Lehrplans 21, die Sexualerziehung, bzw. die Art und Weise einer fragwürdigen Sexualpädagogik, wie sie nun auf Anstoss durch das BAG vom PHZ befürwortet und auch in Ausbildungskurrikula für Lehrpersonen integriert wird! Dabei handelt es sich um ein sehr sensibles Thema, das die Identitätsbildung im Kindesalter, das zugrunde gelegte Menschenbild und moralische Bewertungen betreffen kann. Anhand der bisher verfügbaren sexualpädagogischen Grundlagen des PHZ sind die genannten Befürchtungen sehr naheliegend und konkret. Der LCH und seine Experten täten gut daran, zu Recht besorgte Eltern ernster zu nehmen, um das Vertrauen in ihre pädagogische Arbeit nicht allzu sehr zu strapazieren.

Quellen / Links

(kursive Zitate aus BILDUNG SCHWEIZ 7/8 I 2011, Seite 8, zugänglich unter
lch.ch/cms/upload/pdf/BILDUNGSCHWEIZ/2011/2011_78/Aktuell2.pdf)

HLI ist sich der neueren Stellungnahmen des LCH zum gleichen Thema bewusst. Diese ändern nichts an unserer Argumentation.

Wir stellten diesen Text auch den Verantwortlichen des LCH zu.

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