Eidg. Abstimmung – Komitee NEIN zum EpG: Nein zu diesem gefährlichen Epidemiengesetz

Medienmitteilung zur Volksabstimmung vom 22. September 2013 (Unter Berücksichtigung der Pro-Argumentation im Abstimmungsbüchlein)

  • NEIN! Zu einer generellen Verschiebung der Kompetenzen von den Kantonen zum Bund und vor allem zum BAG. Die Kantone kennen die Situation vor Ort am besten und sollten nicht nur ausführende und konsultierende Organe sein. Der Bund sollte genau definierte Aufgaben übernehmen und im Sinne eines subsidiären Dienstleisters koordinieren, aber nicht als Hauptakteur. Auch sollte er erst auf Anforderung der Kantone zusätzlich aktiv werden. (Art. 5,2; 6,2d; 77; 79)
  • NEIN! Weil wir keinen gesetzlichen Freipass von Bund und BAG für eine Zwangs-Präventions-Sexualerziehung auf der Basis u.a. der Genderideologie und der emanzipatorischen Sexualpädagogik an unsern Schulen wollen. Auch Bund und BAG haben das Bestimmungsrecht der Eltern über die sittliche Erziehung ihrer Kinder zu respektieren, wie es im von der Schweiz ratifizierten UNO-Pakt II Art. 18, Abs. 4 definiert ist. (Art. 5;19)
  • NEIN! Weil das revidierte Epidemiengesetz umfangreiche Sammlungen von höchstpersönlichen Patientendaten allein schon von ansteckungs- oder krankheitsverdächtigen Personen zulässt. Deren nicht-anonymisierte Weitergabe an internationale Organisationen, wie die WHO, spricht dem Datenschutz Hohn. (Art. 60;62)
  • NEIN! Weil die Schweiz ihre internationale Zusammenarbeit im Bereich Prävention und Bekämpfung ansteckender Krankheiten nach den eigenen Bedürfnissen autonom gestalten soll – in konstruktiver Zusammenarbeit, aber ohne Diktat der WHO. (Art. 4)

Komitee NEIN zum EpG – gege BAG Zentralismus und WHO-Diktat

* Zum Komitee gehören: Bürger für Bürger, EDU Schweiz, Human Life International (HLI), Schweiz Jugend & Familie, Junge SVP Kanton Luzern, Zukunft-CH .

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Hier ein Link zum Dossier der Medienmitteilungen des Komitees

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