Die Eizellenspende ist aus ethischen und medizinischen Gründen abzulehnen

Die WBK des Nationalrates hat am 17. Januar 2014 über eine Initiative (12.487) des Nationalrates Jacques Neirynck (CVP-EVP) beraten, wonach im Fortpflanzungsmedizingesetz neu die Eizellenspende erlaubt werden soll. Seine Begründung lautet: „Es gibt weder einen biologischen noch einen ethischen Grund, zwischen diesen beiden Arten von Keimzellen (Samenzellen und Eizellen) zu unterscheiden. Die Spende von Samenzellen ist erlaubt, also soll auch die Spende von Eizellen erlaubt sein. Mit dieser Lösung soll unfruchtbaren Paaren geholfen werden.“

Diese lapidare Begründung, der die WBK-NR mit 16 Ja zu 7 Nein und 2 Enthaltungen folgte, lässt wichtige Bedenken ausser Acht, welche im Gegensatz zur Samenspende bei der Eizellenspende zu beachten sind.

HLI-Schweiz ist aus den folgenden Gründen ganz klar gegen die Zulassung der Eizellenspende.

Risiken für die Eizellenspenderinnen
Die Eizellenspende ist ein invasiver Eingriff, der in der Regel nach einer Hormonstimulation erfolgt. Diese ist mit verschiedenen Risiken verbunden, die bei der Samenspende überhaupt nicht existieren: Überstimulation evtl. sogar mit Hospitalisation als Folge, Verletzungen und Infektionen nach der invasiven Eizellenentnahme.

Instrumentalisierungsgefahr
Die Gefahr einer Instrumentalisierung von Eizellenspenderinnen für die Fortpflanzungsmedizin ist nicht von der Hand zu weisen. Dabei stellt sich auch die Frage der Entschädigung. In den USA hat sich ein eigentlicher Markt für Eizellen etabliert, in dem sich Studentinnen für die Eizellenspende entschädigen lassen. Je nach dem bevorzugten genetischen Profil (IQ, Sportlerin) werden dabei Entschädigungen bis zu 5’000-10’000 $ bzw. erzielt (eggdonor.com, avapeter.com/de/ei/). Die Klinik Ava-Peter in St. Petersburg verlangt für eine Eizellenspende bis zu 11’500 EUR (avapeter.com/en/prices/). Wie hoch dort die Eizellenspenderinnen entschädigt werden, bleibt offen. Es ist zu befürchten, dass Spenderinnen aus sozial unteren Schichten rekrutiert werden und nur eine geringe Entschädigung erhalten, während die Klinik ein lukratives Geschäft betreibt. Um solche Fehlentwicklungen zu vermeiden, soll nach dem Willen mancher Befürworter der Eizellenspende gar keine Entschädigung ausgerichtet werden, die die effektiven Unkosten für die Spenderin übersteigt. Manche Reproduktionsmediziner schlagen das Eizellensharing vor. Eine Frau, die im Rahmen einer IVF-Behandlung mehr als genug Eizellen hat, kann die nicht benötigten einer anderen Frau spenden und erhält dafür als Anreiz eine Kostenreduktion für die Behandlung.

Gespaltene Mutterschaft gegen das Wohl des Kindes
Langzeitstudien über die langfristige physische und psychische Auswirkung der Eizellenspende auf die Mutter und das Kind gibt es offenbar nicht.1  Rechtlich stellt sich analog zur Samenspende die Frage, ob die Spenderin anonym bleiben soll und wann das gezeugte Kind erfahren darf, wer seine genetische Mutter ist. Ausserdem stellt sich die Frage, ob Ei- und Samenspende in der selben Behandlung möglich sein soll. Das Kind hätte dann einen genetischen und einen biologischen Vater sowie eine genetische und eine biologische Mutter. Wegen der gespaltenen Mutterschaft widerspricht die Eizellenspende dem Wohl des Kindes.

Negative Folgen für Empfängerin und Kind
Schon seit Jahren ist bekannt, dass nach der Übertragung von Embryonen nach Eizellenspende in der Empfängerin häufig immunologische Reaktionen mit gravierenden Folgen ausgelöst werden.2  Eine Untersuchung von 28 Studien ergab, dass 23 bis 42% der Frauen nach Eizellenspende unter schwangerschaftsinduziertem Bluthochdruck litten.3  Das ist eine signifikante Erhöhung gegenüber IVF und natürlicher Konzeption. Aufgrund von Immunabwehrreaktionen erleidet die Plazenta diverse patologische Schädigungen.4  In manchen Fällen ging das Kind verloren.

Die Behauptung von Nationalrat Neirynck, es gebe weder einen biologischen noch einen ethischen Grund, die Samenspende und die Eizellenspende zu unterscheiden, muss als unhaltbar zurückgewiesen werden. Der alleinige Fokus auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen blendet entscheidende Fakten aus und wird der Problematik überhaupt nicht gerecht.

HLI-Schweiz lehnt die Zulassung der Eizellenspende generell als ethisch verwerflich ab. Sie ist nicht nur für die Spenderinnen mit gesundheitlichen Risiken und Instrumentalisierungsgefahr verbunden, sondern auch für die Empfängerinnen und das betroffene Kind gefährlich.

Quelle/Links:

1 „Since there is a general lack of studies on the long-term outcome of ED pregnancies, it is currently unknown whether the child or mother experiences any consequences later in life.“ van der Hoorn ML, Lashley EE, Bianchi DW, Claas FH, Schonkeren CM, Scherjon SA., Clinical and immunologic aspects of egg donation pregnancies: a systematic review. Hum Reprod Update 16 (2010) 704-712, Online: humupd.oxfordjournals.org/content/16/6/704.long.

2 Ebd. 705-706.

3 Pecks U, Maass N, Neulen J., Oocyte Donation: A Risk Factor for Pregnancy-Induced Hypertension: A Meta-Analysis and Case Series. Dt Ärztebl 108 (2011) 23-31, Online: aerzteblatt.de/int/archive/article?id=80291; Gundogan F, Bianchi DW, Scherjon SA, Roberts DJ. Placental pathology in egg donor pregnancies. Fertil Steril 2009;93:397-404.

4 Schonkeren D, Swings G, Roberts D, Claas F, de Heer E, Scherjon S., Pregnancy Close to the Edge: An Immunosuppressive Infiltrate in the Chorionic Plate of Placentas from Uncomplicated Egg Cell Donation. PLoS ONE 7 (2012) e32347, Online: plosone.org/article/info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0032347.

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