60’000 Unterschriften gegen eine grenzenlose Fortpflanzungsmedizin (u.a. PID)

Das überparteiliche Komitee „NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz“ hat heute zusammen mit weiteren Komitees rund 60’000 Unterschriften gegen das neue Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) fristgerecht bei der Bundeskanzlei deponiert. Damit kommt das Referendum gegen die Gesetzesrevision zustande. Das überparteiliche Komitee aus rund 50 Vertreterinnen und Vertretern von BDP, CVP, EVP, Grünen, SP und SVP will damit eine flächendeckende willkürliche Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID), insbesondere die umstrittenen Gentests (Chromosomen-Screening) verhindern. Nur ein Zusammenspannen aller Organisationen hat dieses Referendum ermöglicht. HLI hofft, dass die gleich gute Zusammenarbeit auch während der Kampagne möglich ist.

Zahlreiche Parlamentarier/innen zusammen mit Vertretern von diversen Parteien und Organisationen reichen am
10. Dezember 2015 die Unterschriften gegen das revidierte Fortpflanzungs-Medizin-Gesetz ein.

Das überparteiliche Komitee „NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz“ hat heute bei der Bundeskanzlei seinen Anteil an den Unterschriften für das Referendum gegen die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes bei der Bundeskanzlei eingereicht . Die verschiedenen Komitees sammelten insgesamt rund 60’000 gültig beglaubigte Unterschriften. Damit wird das Schweizer Stimmvolk im kommenden Jahr, höchstwahrscheinlich bereits im Juni 2016, an der Urne über die Gesetzesrevision befinden können.

HLI ist grundsätzlich gegen PID
HLI-Schweiz bedauert die Einführung der PID in der Schweiz durch die Volksabstimmung vom 14. Juni zutiefst. Das Bundesbüchlein enthielt einmal mehr kaum Gegenargumente. Das vorgelegte Umsetzungsgesetz geht selbst vielen Parlamentsmitgliedern, Parteien, Kirchen, Behindertenverbänden, Lebensrechtsorganisationen und weiteren zivilgesellschaftlichen Institutionen deutlich zu weit. Der Bundesrat hatte in seinem ursprünglichen Entwurf die Präimplantationsdiagnostik lediglich für Paare mit Verdacht auf schwere Erbkrankheiten zulassen wollen. Das Parlament ging viel weiter: Mit dem neuen Gesetz wäre es nun möglich, alle ausserhalb des Mutterleibes erzeugten menschlichen Embryonen mit allen technisch zur Verfügung stehenden Gentests auf alle möglichen Gen-Defekte hin zu untersuchen und zu selektionieren (Chromosomen-Screening). Embryonen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) würden damit künftig beispielsweise vor der Verpflanzung in den Mutterleib ausgesondert und getötet. Für die Behauptung der Befürworter des Chromosomen-Screenings, älteren Müttern mit vorangegangenen Fehlgeburten eher zu einem Kind verhelfen zu können, fehlt jede wissenschaftliche Evidenz. Gemäss der grössten europäischen Dachorganisation der Fortpflanzungsmediziner (ESHRE) gibt es nach PID-Screening keine höhere Geburtenrate. Negative epigenetische Einflüsse sind inzwischen bei der In-vitro-Fertilisation nachgewiesen. Das gilt sicher auch für die PID, evtl. sogar noch verstärkt. Das revidierte Gesetz sieht vor, dass pro Behandlungszyklus neu zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden dürfen. Dadurch entstünden eine immense Anzahl sogenannter „überzähliger“ menschlicher Embryonen. Diese dürfen neu anschliessend tiefgefroren werden (Kryokonservierung). Nach dem Gesetz müssen diese menschlichen Embryonen nach maximal zehn Jahren der Forschung „zur Verfügung gestellt“ oder vernichtet werden. Nach dem neuen Gesetz kann der Bundesrat Vollzugs- und insbesonder Kontrollaufgaben so übertragen, dass die Fortpflanzungsmediziner sich selbst kontrollieren würden. Da die Erhebung der Statistik und die Kontrolle gemäss FMedG seit 2001 nie lückenlos und unabhängig erfolgte, müsste diese statt via Kantone zentral durch eine Ethik-Kommission erfolgen. Da dazu entstehenden Kosten haben die Zentren für die Fortpflanzungsmedizin zu übernehmen.

Referendum ist vorläufige Schadensbegrenzung
Mit dem Referendum fordert das überparteiliche Komitee „NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz“ den Gesetzgeber dazu auf, bei einer Ablehnung durch das Stimmvolk im Gesetz klare Grenzen für die Umsetzung der PID zu definieren und diesbezüglich auf die ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung zurück zu kommen. HLI fordert eine grundsätzliche Ablehnung der PID und dass für die In-vitro-Fertilisation ohne PID weiterhin die Dreierregel gilt sowie das Tiefgefrierverbot nicht aufgehoben wird.

Beschützen Sie die Kinder! Spenden Sie jetzt!

Überweisung: Post-Konto: 60-29765-6, IBAN: CH64 0900 0000 6002 9765 6, BIC: POFICHBEXXX
Legate: Durch HLI helfen Sie den lieben Kindern! Kontaktieren Sie uns: 041 710 28 48!

Durch die weitere Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen