Vorläufig keine Eizellenspende: Taktischer Schachzug wegen Abstimmung vom 5. Juni!

Überraschenderweise votierte im Februar 2016 die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) für die Abschreibung der parlamentarischen Initiative 12.487 des CVP-Nationalrats Neirynck. Dieser verlangte die Zulassung der Eizellenspende mit der lapidaren Begründung: „Es gibt weder einen biologischen noch einen ethischen Grund, zwischen diesen beiden Arten von Keimzellen (Samenzellen und Eizellen) zu unterscheiden. Die Spende von Samenzellen ist erlaubt, also soll auch die Spende von Eizellen erlaubt sein.“ Der Nationalrat hat am 18. März 2016 das Geschäft abgeschrieben, obwohl beide zuständigen Kommissionen des National- und Ständerates am 16.1.2014 und 10.4.2014 der Initiative noch zugestimmt hatten.

Laut Martina Munz kam die WBK-NR nach Hearings zum Schluss, dass die mit der Eizellenspende verbundenen Fragen sehr komplex sind: „Für die Anliegen der Initiative müssten rund 30 Gesetzesartikel, also mehr als ein Drittel des Gesetzes, geändert werden; das käme einer Gesetzesrevision gleich.“ Die anstehende Volksabstimmung zum revidierten Fortpflanzungsmedizingesetz (rFMedG) vom 5. Juni 2016 ist ein weiterer Grund für das vorläufige Nein: „Die Mehrheit der Kommission war sich einig, dass es ein falsches Signal wäre, die Gesetzesarbeit bezüglich Eizellenspende zu beginnen, bevor über das Fortpflanzungsmedizingesetz abgestimmt worden ist.“ Wäre die Eizellenspende in der Sommersession diskutiert worden, hätte das möglicherweise die Kräfte gegen das revidierte FMedG zusätzlich mobilisiert. HLI-Schweiz hatte mehrfach die zuständigen Kommissionen darauf hingewiesen, dass die Eizellenspende aufgrund des invasiven Eingriffes und Komplikationen bei den Empfängerinnen keinesweg mit der Samenspende verglichen werden kann. Die Nationale Ethikkommission befürwortete in ihrer Stellungnahme zur assistierten Fortpflanzung vom Nov. 2013 die Eizellenspende, ohne auf den häufigen schwangerschaftsinduzierten Blutdruck, der für die Empfängerinnen sehr gefährlich ist und auf Veränderungen bei der Plazenta, die zum Verlust des ungeborenen Kindes führen können, hinzuweisen. Sie hat ihren Auftrag nicht erfüllt!

Quellen/Links:

12.487 Frühjahressession 2016. Debatte zur Parlamentarische Initiative Neirynck Jacques. Die Eizellenspende zulassen.

12.487 Initiative Neirynchk Jacques. Die Eizellenspende zulassen.

Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission zur assistierten Fortpflanzung (Nov. 2013)

 

Beschützen Sie die Kinder! Spenden Sie jetzt!

Überweisung: Post-Konto: 60-29765-6, IBAN: CH64 0900 0000 6002 9765 6, BIC: POFICHBEXXX
Legate: Durch HLI helfen Sie den lieben Kindern! Kontaktieren Sie uns: 041 710 28 48!

Durch die weitere Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen