62,4% Ja zum FMedG: Weil sachliche Argumente gegen die Fortpflanzungsmedizin unterschlagen wurden

HLI ist enttäuscht darüber, dass die auf dem Tisch liegenden rationalen Argumente gegen die PID nicht erkannt werden.
Grund dafür sind die in den Medien bewusst präsentierten Einzelfälle von Paaren sowie Betroffenen mit schweren Erbkrankheiten und deren Leiden.

Die ganzen negativen Aspekte wie Selektion und Degradierung der Embryos zum Rohstoff, der nicht geregelte Umgang mit den tatsächliche vorliegenden Resultaten des genetischen Checks, die mangelnde Kontrolle in der Fortpflanzungsmedizin, die fehlende wissenschaftliche Evidenz bei unfruchtbaren Paaren, die mittels PID nicht eher zu einem Kind kommen, das erhöhte Risiko für Herz-Kreislaufkrankheiten nach längerem liegen lassen von Embryonen in der Nährlösung wurden in der (medialen) Debatte kaum aufgenommen und gelangten so gar nicht zu den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern.

HLI hat sämtliche Parlamentarier, welche im Komitee „NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz“ waren, angeschrieben mit der Aufforderung, parlamentarische Vorstösse zu folgenden Themen einzureichen:

1.) Unangemeldete Kontrollen sind mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich. Kontrollen können den Fortpflanzungsmedizinern selber übergeben werden. Das muss geändert werden!
 
aktuelles FMedG neues rev. FMedG

Art. 12 Aufsicht

Die Bewilligungsbehörde wacht darüber, dass die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung erfüllt bleiben und allfällige Auflagen eingehalten werden.

Sie nimmt unangemeldete Inspektionen vor.

Stellt sie schwere Verstösse gegen dieses Gesetz fest, so entzieht sie die Bewilligung.

Art. 12  Aufsicht 
1 Die Bewilligungsbehörde kontrolliert, ob:
a.  die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung erfüllt sind;
b.  die Pflichten sowie allfällige Auflagen eingehalten werden.
2 Sie nimmt Inspektionen vor und kann dazu Grundstücke, Betriebe und Räume betreten.  Die  Bewilligungsinhaberin  oder  der  Bewilligungsinhaber  hat  der  Bewilligungsbehörde  die  erforderlichen  Auskünfte  und  Unterlagen  sowie  jede  andere
Unterstützung auf Verlangen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
3 Sie  kann  alle  Massnahmen  treffen,  die  zum  Vollzug  dieses  Gesetzes  notwendig sind. Insbesondere kann sie bei schweren Verstössen gegen dieses Gesetz die Benützung von Räumen oder Einrichtungen verbieten, Betriebe schliessen und Bewilligungen sistieren oder widerrufen.
Der Bundesrat kann Organisationen und Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts Vollzugsaufgaben, insbesondere Kontrollaufgaben, übertragen. Er sorgt
für die finanzielle Abgeltung der übertragenen Aufgaben.
 (Hervorhebungen durch HLI)
1 a) Die unangemeldeten Kontrollen existieren im neuen Gesetz nicht mehr.
Ein parlamentarischer Vorstoss (am besten Motion) sollte das einfügen von unangemeldeten Kontrollen in das neue Gesetz fordern!
 
1 b) Es ist ein Affront, dass der Bundesrat Organisationen des privaten Rechts Vollzugsaufgaben und Kontrollaufgaben übertragen und diese dafür gar noch entschädigen kann. Es sind wohl Organisationen der Fortpflanzungsmediziner selber damit gemeint. 
Damit ist die Gefahr gross, dass sich die Fortpflanzungsmediziner selber kontrollieren. Also hier wäre es ideal, ebenso einen parlamentarischern Vorstoss anzukünden, der die Kontrollaufgaben an Organisationen des privaten Rechts verhindert und diesen Passus aus dem neuen Gesetz streicht.


2.) Evaluation der Auswirkungen des neuen Gesetzes soll nicht „nur“ PID berücksichtigen
Das neue Gesetz will die Auswirkungen der PID untersuchen. Soweit so gut. Es ginge aber auch noch darum, beispielsweise die längere „Liegezeit“ von Embryonen in Nährlösungen zu untersuchen (bisher drei Tage, mit dem neuen Gesetz fünf Tage). Ich erinnere hierbei an die Forschungen von Prof. Urs Scherrer., der vermutet, dass die Nährlösungen zu epigenetischen Veränderungen führen mit einem rund viermal höheren Risiko von Herz-Kreislauf-Krankheiten. 
Das ist genauso eine Konsequenz des neuen Gesetzes und gehört genauso gut evaluiert.
Könnte aber ergänzend dazu mittels eines Vorstosses gefordert werden.
Im neuen Gesetz heisst es bis jetzt:
2a. Abschnitt: Evaluation
Art. 14a
1 Das  BAG  sorgt  dafür,  dass  die  Auswirkungen  derjenigen  Bestimmungen  dieses Gesetzes, welche die Untersuchung des Erbgutes von Embryonen in vitro und deren Auswahl betreffen, evaluiert werden.


3.) Statistiken und Erfolgsraten der einzelnen Kliniken und Praxen sollen nach einheitlichen Kriterien veröffentlicht werden!

Im bisherigen Gesetz steht:

Art. 11 Berichterstattung (bisher)

Personen, die eine Bewilligung haben, müssen der Bewilligungsbehörde jährlich über ihre Tätigkeit Bericht erstatten.

Der Bericht muss Auskunft geben über:

a. die Zahl und die Art der Behandlungen;
b. die Art der Indikationen;
c. die Verwendung gespendeter Samenzellen;
d. die Zahl der Schwangerschaften und deren Ausgang;
e. die Konservierung und Verwendung von Keimzellen und imprägnierten Eizellen;
f. die Anzahl der überzähligen Embryonen.

Er darf keine Angaben enthalten, die auf bestimmte Personen schliessen lassen.

Die Bewilligungsbehörde übermittelt die Daten dem Bundesamt für Statistik zur Auswertung und Veröffentlichung.

Diese Bestimmungen bleiben bis auf Buchstabe e in Kraft, neu dazu kommt:

Art. 11 Abs. 1 Abs. 2 Bst. e, 3 und 4 (neu dazu)
1 Personen  mit  einer  Bewilligung  nach  Artikel  8  Absatz  1  müssen  der  kantonalen
Bewilligungsbehörde jährlich über ihre Tätigkeit Bericht erstatten.
2 Der Bericht muss Auskunft geben über:
e.  die Konservierung und Verwendung von Keimzellen, imprägnierten Eizellen
und Embryonen in vitro;
3 Betrifft nur den französischen Text.
4 Die kantonale Bewilligungsbehörde übermittelt die Daten dem Bundesamt für Sta-
tistik zur Auswertung und Veröffentlichung.

Problematisch ist, dass keine Klinik dazu verpflichtet ist, ihre Zahlen, dass heisst auch ihre Erfolgraten zu veröffentlichen. Schon im Sinne von Konsumentenschutzanliegen besteht die dringende Notwendigkeit, diese Zahlen  pro Klinik öffentlich zugänglich zu machen. Das würde der Geschäftemacherei, welche bereits bei der heutigen In-vitro-Fertilisation gang und gäbe ist, endlich einen Riegel schieben.
Siehe dazu beispielsweise:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/das-gute-geschaeft-mit-den-laborkindern/story/22507978

Britische Kliniken und Praxen sind beispielsweise verpflichtet, nach einheitlichen Kriterien Erfolgsraten zu veröffentlichen zu jeder Klink und Praxis. Diese Erfolgsraten werden auch auf der staatlichen Homepage veröffentlicht. Kliniken werden somit vergleichbar.

Unter folgendem Link kann ein Beispiel eingesehen werden:
http://guide.hfea.gov.uk/guide/Overview.aspx?code=206&s=p&pv=SW1W0PS&d=1.5&nav=1

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