„Ehe für alle“ ist schlechte Politik

Dr. Gerhard Pfister, Präsident CVP, Photo CVP

Dr. Gerhard Pfister, Präsident CVP, Photo CVP

Gastkommentar von Dr. Gerhard Pfister, Parteipräsident CVP

Als ich um eine Stellungnahme zum Thema „Ehe für alle“ gebeten wurde, stellte ich mir die Frage, ob ich als Privatperson – mit meinen religiösen und moralischen Überzeugungen – oder als Politiker, der beauftragt ist, Regeln für die ganze Gesellschaft mitzugestalten, antworten sollte. Da ich vermutlich nicht angefragt worden wäre, wenn ich nicht Nationalrat und Präsident der CVP wäre, entschied ich mich für die zweite Möglichkeit. Dabei ist mir völlig klar, dass persönliche Überzeugungen und politisches Handeln immer verknüpft sind. Persönliche und politische Positionen sind aber unterschiedlich zu begründen.

Wo stehen wir heute

Die Schweiz kennt zwei rechtliche Gefässe für die Regelung des Zusammenlebens zweier Personen mit einer sexuellen Beziehung: Die Ehe und – seit 2007 – die eingetragene Partnerschaft. Die Ehe ist nur für heterosexuelle und die eingetragene Partnerschaft nur für homosexuelle Paare möglich. Neben diesen gewissermassen vom Staat beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen fixfertig zur Verfügung gestellten Gefässen gibt es noch die Möglichkeit, Paarbeziehungen durch privaten Vertrag zu regeln.

Die eingetragene Partnerschaft entspricht in den rechtlichen Folgen weitgehend der Ehe. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass gleichgeschlechtliche Paare keinen Zugang zur Adoption – abgesehen von der Stiefkinderadoption – und zur Fortpflanzungsmedizin haben. Unterschiede bezüglich des Güterstandes können durch vertragliche Regelungen umgangen werden und eine Angleichung würde auch keine wesentlichen Fragen aufwerfen.

Eine konservative Perspektive

Ich bin ein Konservativer. Konservative stehen fälschlicherweise im Ruf, sie würden grundsätzlich jede Veränderung ablehnen. Der Konservative weiss, dass gesellschaftlicher Wandel stattfindet, ob man ihn nun begrüsst oder nicht. Konservativ ist, wer bestehende Normen und Institutionen schätzt, weil sie offenbar praxistauglich sind, denn sie haben das Zusammenleben der Menschen ermöglicht. Er wehrt sich dagegen, dass Bestehendes um irgendwelcher ausgedachter Prinzipien wegen über den Haufen geworfen wird, weil die Erfahrung zeigt, dass solche ideologischen Patentrezepte meist nicht nur ihre Ziele nicht erreichen, sondern gerade zum Gegenteil führen. Ein klassisches Beispiel: Die französische Revolution hatte sich die Freiheit auf die Fahne geschrieben, aber wegen der Zerstörung aller bestehenden Institutionen ebnete sie einer Militärdiktatur den Weg.

Aus einer konservativen Sicht, kann man die jetzige Lösung des Nebeneinanders von Ehe – für heterosexuelle – und eingetragener Partnerschaft – für homosexuelle – Paare akzeptieren. Grosse Teile der Gesellschaft haben Homosexualität akzeptiert. Damit können Homosexuelle in stabilen Partnerschaften leben. Wenn diese Menschen ohnehin zusammenleben, ist es für sie aber auch für die Gesellschaft besser, wenn sie dabei füreinander Verantwortung übernehmen und der Staat dafür auch ein Rechtsinstitut – die eingetragene Partnerschaft – zur Verfügung stellt. Den Betroffenen wird dadurch mehr Stabilität gewährt und die Gesellschaft kann die gegenseitige Fürsorge weitgehend den Partnern überlassen, statt bei einem Todesfall oder einem Auseinanderbrechen der Partnerschaft einspringen zu müssen. Deshalb stimmte die CVP dem entsprechenden Gesetz zu. Aus dieser Sicht ist auch die Stiefkinderadoption akzeptabel. Wenn Kinder ohnehin mit einem homosexuellen Paar zusammenleben, ist es sinnvoll, wenn diese Kinder rechtlich abgesichert werden.

Eine ganz andere Sache ist aber die „Ehe für alle“, wie sie mit der Parlamentarischen Initiative Bertschy (GLP, Bern) gefordert wird. Erstens bastelt man ohne klare Vorstellungen an der Institution der Ehe herum. Zweitens schlägt man eine generelle Neuregelung verschiedener Lebensbereiche vor, ohne dabei mit der nötigen Sorgfalt ans Werk zu gehen.

Unnötige Schranken

Man kann sich trefflich darüber streiten, wie der Staat Paarbeziehungen konkret regeln soll. Schon allein das Eherecht ist komplex. Da Familie und Ehe in unserer Gesellschaft eine zentrale Stellung einnehmen, sind sie mit einer Vielzahl anderer Rechtsbereiche verknüpft: Kindesrecht, Erbrecht, Sozialversicherungen, Mietrecht usw. Bei derartig komplexen Fragen sieht man erst im Gesetz, worum es konkret geht. Erst dort werden auch die Konfliktpunkte sichtbar, so dass die politische Auseinandersetzung um die konkrete Lösung überhaupt beginnen kann. Das gilt analog auch für die eingetragene Partnerschaft. Wer in solchen Bereichen damit beginnen will, inhaltliche Lösungen in Verfassungsartikeln festzulegen, gleicht jemandem, der sagt, Zahnärzte dürften arbeiten, aber sie dürften es nur mit dem Pressluftbohrer tun. Das Instrument ist zu grob.

Bei solchen komplexen Bereichen steht meist in der Bundesverfassung nur, wer für die Regelung kompetent ist. Unser heutiges Eherecht wurde auf der Grundlage solcher Zuständigkeitsregeln geschaffen und weiterentwickelt. Darauf stützt sich auch das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Es erlaubte eine Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen und sinnvolle Verknüpfungen mit neuen Institutionen wie den Sozialversicherungen. Auch die eingetragene Partnerschaft entstand auf der Grundlage solcher Kompetenzbestimmungen.

Die Initiative will nun aber etwas anderes: „Die gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften stehen Paaren unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung offen.“ Damit wird eine Schranke für die Gesetzgebung eingebaut. Gesetze zu den Paarbeziehungen dürften keine unterschiedliche Regelung enthalten, auch wenn diese sachlich sinnvoll wäre und auf allgemeine Zustimmung stossen würde. Anscheinend kennt die Initiantin alle jetzigen und künftigen Probleme der Gesetzgebung. Ich weiss nicht, ob ich ihre Intelligenz oder ihr Selbstvertrauen bewundern soll.

Selbstverständlich kommt es gelegentlich vor, dass bei einer Gesetzesänderung sichtbar wird, dass Schranken in der Verfassung eine sinnvolle Lösung verhindern. Das ist unvermeidbar, weil eben nie alles vorauszusehen ist. Dann muss man den komplizierteren Weg der Verfassungsänderung beschreiten. Dass man sich und dem künftigen Gesetzgeber aber durch inhaltliche Aussagen in der Verfassung unnötigerweise Stolpersteine in den Weg legen will, ist unverständlich.

Rechthaberei statt Lösungssuche

Bis jetzt konnte der Bund für alle rechtlichen Probleme des Zusammenlebens von Paaren Lösungen aufgrund seiner Zuständigkeit suchen. Er konnte in Gesetzen differenzierte und sachgerechte Lösungen vorsehen. Bei der Anwendung der beschlossenen Bestimmungen berücksichtigten die Gerichte nach dem Gesetzestext auch den Willen und das Ziel des Gesetzgebers. So konnten sehr grundlegende Reformen – z. B. die Gleichberechtigung der Frau in der Ehe – ohne grössere Friktionen und Komplikationen umgesetzt werden.

Die Parlamentarische Initiative will jetzt aber nicht die Zuständigkeitsregeln ändern, sondern ein neues Grundrecht, den Zugang zu „allen gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften“ unabhängig vom Geschlecht und der sexuellen Orientierung schaffen. Es soll also neue Verfassungsbestimmungen geben, die dann von den Gerichten bei der Auslegung der entsprechenden Gesetze zu berücksichtigen sind. Die Gerichte sind, auch weil ihnen dies mehr Macht gibt, gelegentlich nur zu gerne bereit, dank solchen Verfassungsbestimmungen Gesetze anders auszulegen, als dies dem Willen von Parlament und Volk entspricht. Es ist sehr schwer, die Gesetze nachträglich so klar zu fassen, dass diesem Willen zum Durchbruch verholfen wird. Es wird einem dann immer entgegengehalten, man verstosse damit gegen die Verfassungsinterpretation des Bundesgerichts.

Es sind aber nicht in erster Linie die Richter, die mir Sorgen machen. Meist wählen wir ja sehr fähige und vernünftige Leute. Es sind all jene Sonderlinge und Querulanten, die aktiv werden, sobald sie das Wort „Grundrecht“ hören, das einen gewissen magischen Klang hat. Das führt dann zu Prozessen, zu Zeitungsartikeln, in denen der Anschein erweckt wird, jemandem geschehe Unrecht, und zu endlosen Auseinandersetzungen, die der Sache überhaupt nicht und dem Selbstbewusstsein der Urheber sehr viel nützen. Damit werden Konflikte angeheizt, die im Interesse des geordneten und friedlichen Zusammenlebens und nicht zuletzt im Interesse der direktbetroffenen Minderheit besser vermieden würden.

Unterwerfung statt Lösungen

Wenn man schon die eingetragene Partnerschaft möglichst gleich wie die Ehe ausgestalten will, was ich nicht will, wäre es vernünftig gewesen, den Weg über das Gesetz zu wählen. Dann hätte man Problem um Problem mit der nötigen Differenziertheit lösen können. Man hätte auch eine Lösung bei den Kompetenzregelungen suchen können. Wir kennen in der Verfassung durchaus Kompetenzregelungen, bei denen auch gesagt wird, wie und mit welchen Zielen Kompetenzen zu gebrauchen seien. Warum also der Weg über die Verfassung und über ein Grundrecht?

Es scheint der Initiantin und den Kreisen, die hinter ihr stehen, darum zu gehen, demonstrativ einen Sieg über all jene zu erringen, für welche die Ehe, so wie sie heute als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau besteht, ein Wert ist. Bezeichnenderweise hat sich dabei ein Widerspruch zwischen Initiativtext und Begründung eingeschlichen. Im vorgeschlagenen Verfassungstext heisst es „Ehe, Lebensgemeinschaft und Familie“, „Ehe“ wird also beibehalten und durch „Lebensgemeinschaft“ ergänzt. In der Begründung wird gesagt „Ehe“ sei durch „Lebensgemeinschaft“ zu ersetzen. Da wird die Absicht deutlich: Es geht primär darum ein bewährtes Rechtsinstitut, das in unseren Traditionen verankert ist, zu ersetzen, d. h. Bestehendes zu vernichten, um selber als möglichst „liberal“ (als Freisinniger würde ich gegen diesen Missbrauch dieses Begriffes protestieren) und „progressiv“ zu erscheinen.

Wenn man Änderungen will, versucht man normalerweise Verbündete zu gewinnen. Mit dieser Initiative wird aber nicht nach Verbündeten für ein Anliegen gesucht. Es wird vielmehr die Unterwerfung unter ein ideologisches Konzept verlangt. Das ist weder für mich persönlich, noch für all jene, die an den Werten der Schweiz, wie wir sie kennen festhalten wollen, akzeptabel.

Was tun?

Wenn ich die Initiative „Ehe für alle“ als Provokation bezeichne, so tue ich dies nicht deshalb, weil ich irgendjemandem das Recht auf eine andere Meinung oder das Recht für diese Meinung einzustehen verweigern will. Ich bezeichne sie als Provokation, weil die Art und Weise, wie das Anliegen vorgebracht wird, provokativ ist.

Wie soll man auf Provokationen reagieren? Man soll sich nicht provozieren lassen! Es gilt einen kühlen Kopf zu bewahren und Punkt für Punkt zu belegen, weshalb die vorgeschlagene Lösung nicht sinnvoll ist und der eingeschlagene Weg letztlich kontraproduktiv ist. Die andere Seite hat einen Kulturkampf gestartet. Dieser muss geführt werden. Er ist aber möglichst unaufgeregt und ohne Übertreibungen zu führen. Er ist nach Möglichkeit auch so zu führen, dass nicht mehr Gräben aufgerissen werden, als unbedingt nötig sind. Es gibt genügend Argumente in der Sache und das Schweizervolk legt grossen Wert auf Sachlichkeit. Es legt auch grossen Wert auf solide und gründliche Arbeit. Es wird rasch einsehen, dass man die komplexen Probleme, die sich in Paarbeziehungen unterschiedlicher Art stellen können, nur differenziert und nicht mit drei plakativen Sätzen in der Verfassung lösen kann.

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