Organspende nach Suizidbeihilfe ist ethisch besonders verwerflich und pietätlos

(Zug, 27.4.2017) Zum Artikel des Tages-Anzeigers vom 26.4.2017 nimmt HLI-Schweiz wie folgt Stellung. Der Titel „Wenn Sterbewillige ihre Organe spenden“ verharmlost die ethisch brisante Verknüpfung der Beihilfe zum Suizid mit der Organspende. In der Schweiz werden Organspenden nicht nur nach dem klassischen Hirntodkriterium durchgeführt, sondern auch zu 13,5% (2016) nach Herz-Kreislaufstillstand. Den meisten Personen mit einem Organspendeausweis ist das nicht bewusst. Daher besteht in der Schweiz dringender Diskussionsbedarf betreffend Organspende. Die Deutsche Bundesärztekammer lehnt die Organentnahme nach Herz-Kreislaufstillstand ab, weil die Todesfeststellung unsicher ist. Diesem Standpunkt haben sich die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, die Deutsche Gesellschaft für Neurologie, der Ethikrat und die Deutsche Bischofskonferenz angeschlossen. In der Schweiz wird hingegen Organspende nach Herz-Kreislaufstillstand praktiziert. Die SAMW hat diese Form der Organspende in ihre medizinisch-ethischen Richtlinien integriert und der Bundesrat hat diese in die Verordnung zum Organtransplantationsgesetz übernommen. HLI-Schweiz hat das in der Vernehmlassung kritisiert.

Die von Jürg Steiger (Swisstransplant und SAMW) sowie von Christoph Haberthür (Swisstransplant) geäusserten Gedankenspiele verknüpfen Beihilfe zum Suizid und Organtransplantation. Da scheint jedes ethische Fingerspitzengefühl verloren gegangen zu sein! Sie scheinen den Blick nur noch auf die Qualität der Spenderorgane und die zusätzlichen Transplantationen zu richten. Die Frage stellt sich, ob sie damit auch die Zulassung der Suizidbeihilfe in Transplantationszentren forcieren wollen oder gar die Zulassung der Tötung auf Verlangen per Gesetz. Bei der erwähnten Studie in Belgien geht es nicht mehr um Beihilfe zum Suizid, sondern um Euthanasie, d.h. um die aktive Tötung der Patienten im Spital! In unmittelbarer Nähe zum Operationssaal wird ihnen eine tödliche Dosis eines Medikamentes intravenös appliziert. Nach dem Herz-Kreislaufstillstand wird eine nur fünfminütige No-Touch-Periode eingehalten. Anschliessend wird der Tod deklariert und die Person in den Operationssaal für die Organentnahme gebracht. Das ist ethisch besonders verwerflich und darüber hinaus pietätlos!

Links:

http://www.tagesanzeiger.ch/wissen/medizin-und-psychologie/Aerzte-diskutieren-Organspende-nach-begleitetem-Freitod-/story/24017726

http://www.blick.ch/news/schweiz/organspende-nach-begleitetem-tod-sterbewillige-koennten-leben-retten-id6584811.html#community_article_comments_default_6584811

Bollen J, van Smaalen T, Ten Hoopen R, van Heurn E, Ysebaert D, van Mook W., Potential Number of Organ Donors After Euthanasia in Belgium. JAMA 317 (2017) 1476-1477.

vgl. Bollen J, de Jongh W, Hagenaars J, van Dijk G, Ten Hoopen R, Ysebaert D, Ijzermans J, van Heurn E, van Mook W., Organ Donation After Euthanasia: A Dutch Practical Manual. Am J Transplant 16 (2016) 1967-1972.

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