Intransparente Halbierung der Wartefrist bei Organentnahme: Beschwerde gegen den Bundesrat

In einer Medienmitteilung vom 18. Oktober 2017 orientierte der Bundesrat die Öffentlichkeit über Neuerungen der Transplantationsgesetzgebung, u.a. über die finanzielle Besserstellung von Lebendspendern. Dabei verschwieg er aber die Tatsache, dass gleichzeitig die Wartefrist bei der Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand von bisher zehn auf neu fünf Minuten halbiert wurde. Ein schwerwiegender Vorgang, zumal die Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand in anderen Ländern, darunter Deutschland, unzulässig ist. Human Life International (HLI) Schweiz hat deshalb gegen diese eklatante Verletzung der Informationspflicht des Bundesrates Aufsichtsbeschwerde zuhanden der Bundesversammlung eingereicht.

Der Bundesrat ist gemäss Art. 180 Abs. 2 Bundesverfassung verpflichtet, die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit zu informieren. Art. 10 Abs. 1 und 2 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz verpflichten den Bundesrat, u.a. eine frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren sicherzustellen. Das gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben von der Bundeskanzlei erarbeitete Kommunikations-Leitbild bezeichnet die Information der Öffentlichkeit als „Bringschuld“: „Bundesrat und Bundesverwaltung sollen laufend vollständig informieren, ohne Wichtiges wegzulassen oder Negatives zu verschweigen.“

Die Medienmitteilung des Bundesrates vom 18. Oktober 2017 mit dem Titel: „Transplantationsgesetz: Lebendspender werden finanziell besser abgesichert“ verschwieg, dass zeitgleich mit Inkraftsetzung der einschlägigen revidierten Richtlinie der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) die Wartefrist bei der Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand von bisher zehn auf neu fünf Minuten halbiert wurde. Dies, obwohl die Feststellung des Hirntodes nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand als solche international umstritten ist und Organentnahmen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand andernorts, z.B. in Deutschland, verboten sind. Indem der Bundesrat diesen wichtigen Sachverhalt der Öffentlichkeit verschwiegen hat, verstiess er gegen die ihm von Verfassung und Gesetz auferlegten Informationspflichten. Human Life International (HLI) Schweiz hat deshalb zuhanden der Bundesversammlung als der zuständigen Auf-sichtsbehörde Beschwerde eingereicht.

Die vollständige Aufsichtsbeschwerde findet sich unter folgendem Link:
https://www.human-life.ch/wp-content/uploads/2018/05/20180430_Aufsichtsbeschwerde-Organspende-BR_mit-Logo-u-Begleitbr-ohne-Uschr_def-.pdf

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