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Vortrag für HLI am 23. Oktober in Zürich

 

 Referent: Guido Appius, Präsident FMF-Initiative

 

Künstliche Befruchtung: FMF-lnitiative und ethische Überlegungen

 

2. Teil: Politische Umsetzung

 

Einführung

Im Gegensatz zum Theologen vor gleichgesinntem Publikum, hat es der christliche Politiker bei der praktischen Umsetzen ethischer Erkenntnisse schwerer, weil er einen pluralistischen Souverän zu überzeugen hat. Bei der Meinungsbildung ist deshalb zu prüfen, ob die Argumentationen ohne Substanzverlust so ausgeweitet werden kann, dass auch Andersdenkende einer Vorlage beipflichten können. In unsrem Fall hoffe ich sogar noch auf positive Entscheidungen in letzter Minute, dann, wenn es die Frage auf dem Stimmzettel zu beantworten gilt: ,,Wollen Sie die Initiative 'Zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie - Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung" annehmen?" Die Macht des Wortes möge in diesem Moment wirksam werden.

 

Konkret geht es um die Änderung des Art. 119, Abs. 2 c und g BV (alt: Art 24 was des Volk- und Ständemehrs bedarf. Die Neufassung lautet: ,,Die Zeugung ausserhalb des Körpers der Frau und die Verwendung von Keimzellen Dritter zur künstlichen Zeugung sind unzulässig." Weshalb diese Einschränkungen nötig sind, wurde vom Vorredner am Beispiel der IVF fundiert begründet. Aber was für die einen selbstverständlich ist, kann bei andern auf Ablehnung stossen. In der Schweiz sind kaum genügend Personen zu finden, die auf Grund der bis jetzt vorgebrachten Argumente für ein Ja optieren werden.

 

Es ist sogar so, dass innerhalb der Landeskirchen kein Konsens besteht. Selbst sich römisch-katholisch nennende Führungskräfte lehnen den lehramtlichen Standpunkt ab, scheuen sich aber nicht, ihrer privaten Meinung den Mantel des Offiziellen umzuhangen. In Sache Reproduktionsmedizin hat vor Prof. Gründel der Moraltheologe Böckle eine liberale Schule begründet. Als Mitglied der Ethikkommission der deutschen Bundesärztekammer hat er nicht nur die IVF, sondern auch den Fetozid gerechtfertigt. Noch schwirren seine Thesen in ton-angebenden Köpfen herum. Der Meinungsumschwung der CVP-Bundesparlamentarier dürfte darauf zurückzuführen sein. Zwar hat die Bischofskonferenz vor sieben Jahren die Unterschriftensammlung für die FMF-Initiative empfohlen. Seither hat sie sich aber nicht mehr öffentlich dazu geäussert. Auch wenn man den Hirtenbrief zum heurigen Bettag nicht wie der Tagesanzeiger mit (Zitat), explosive Ladung in Watte gepackt‘ kommentieren will, bleibt doch der dringende Wunsch, die Bischofskonferenz möge mit Stellungnahmen frühzeitig auf abstimmungsreife Vorlagen, wie z.b. unsere FMF-Initiative, hinweisen. Das geflügelte Wort, gelegen oder ungelegen‘ wird sich in unserem Fall im Streit zwischen Lehramt und liberaler Moraltheologie bewähren können. Umso mehr dürfte es bei Politikern, Klerus und Stimmvolk beachtet werden.

 

Der neue Verfassungsartikel bringt zwar keine genaue Umsetzung von Donum vitae, weil er auch das berücksichtigen muss, was darin wie folgt festgehalten ist: ,,Es (das staatliche Gesetz) muss bisweilen im Hinblick auf die öffentliche Ordnung Dinge zulassen, die es nicht verbieten kann, ohne dass daraus ein noch grösserer Schaden erwüchse" (Zitatende). Konkret betrifft dies im Initiativentext die Zulassung der homologen Insemination und des Gametentransfers, die beide erlaubt bleiben. In den Kantonen Glarus und Basel-Stadt war bis zum negativen Bundesgerichtsentscheid nur die homologe Insemination erlaubt. Beim Redigieren unseres Verfassungstextes unterlag eine weitergehende Fassung. Ärzte befürchteten, dass ein zu restriktiver Artikel keine Chance habe, weil er dann als reiner Verbotsartikel bekämpft werden könne und weil medizinische Hilfen dann auch dort unmöglich wären, wo keine Manipulationen an Embryonen möglich sind.

 

Politik als Kunst des Möglichen

 

Zur Mehrheitsbeschaffung für die FMF-Initiative sind unbedingt Stimmen aus andern Lagern nötig und deshalb zählen auch Argumente, wie sie u.a. zu Recht im Nationalrat zu hören waren. Z.B.: die medizintechnische Behandlungen verletze die Würde der Frau - sie degradiere die Frau zur Gebärmaschine oder Eizellenlieferantin und Materialbeschafferin für die Embryonenforschung - es sinke der Eigenwert der kinderlosen oder ledigen Frau, weil die Vollwertigkeit erneut an die Mutterrolle geknüpft werde - der Wunsch nach einem gesunden Kind setze unabwendbare, eugenische Entscheidungen voraus - mögliche Haftungsforderung nach unsorgfältiger Behandlung würde vermeintlich Krankhaftes vorsorglich eliminieren lassen - die Frau werde wehrlos der Verfügungsgewalt Dritter ausgeliefert - der Druck seitens Verwandter werde stärker - auf die Kassen werde ein neuer Kostenschub zukommen - die Aufhebung der Anonymität bei heterologen Verfahren schaffe enorme, psychologische Probleme - die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle sei leicht zu umgehen und deshalb wirkungslos - usw.

 

Alle diese Einwände dürfen nicht als Angstmacherei abgetan werden, denn sie werden und sind zum Teil schon Realität. Zu phantastisch und mächtig präsentiert sich der vermeintliche Fortschritt, dies umso mehr, weil wegen mangelnder Langzeiterfahrung kein gültiger Massstab die verlässliche Tauglichkeit beweisen kann. Mit Erleichterung hofften z.B. voreiligen Macher, der auch für sie zuwider laufenden heterologen Insemination begegnen zu können, indem sie mit der ICSI-Methode einen gangbaren, homologen Weg gefunden zu haben glaubten. Mittels ICSI wird ohne vorgängige Versuchsphase menschliches Leben erzwungen. Schon ist Skepsis der Euphorie gefolgt. Frage: wer ist haftbar, wenn sich festgestellte Chromosomenfehler an so Gezeugten später zu Missbildungen auswachsen? Dieses Beispiel führt drastisch vor Augen, wie berechtigt unsere Mahnungen und Ängste sind. IVF und heterologe Insemination bergen zu viele Unabwägbarkeiten in sich. Es gilt den Menschen als integraler Teil der Natur in seiner Natürlichkeit vor besserwisserischen Zugriffen zu schützen, denn, was beim Gewährenlassen herauskommen könnte, kann sich in ganzer Dramatik erst späteren Generationen zeigen. Die Befürchtung auf mögliche irreparable Erblasten muss dem risikoreichen Handeln Einhalt gebieten. Der Kinderwunsch darf nicht als einziges Kriterium alle Bedenken anthropologischer, psychologischer, biologischer, sozialer und juristischer Art wegwischen.

 

Aus Fehlern lernen

 

Als warnendes Beispiel diene die Entwicklung im Bereich der Atomkernspaltung. Aus Sorge vor Energie-engpässen wurde vor 50 Jahren weltweit eine Infrastruktur aufgebaut, die sich heute zunehmend als Sackgasse erweist, weil die immensen Entsorgungsprobleme zu wenig bedacht wurden und veraltete Anlagen zu einer weltweiten Bedrohung geworden sind.

 

Die politische Umsetzung

 

Der Souverän hat im Mai 1992 damals einer Verfassungsänderung zugestimmt, die eine gesetzliche Regelung der ausserhumanen Gentechnologie und der humanen Reproduktionsmedizin verlangt. Die Koppelung der beiden nicht gleichwertigen Problemfelder wurde im Vorfeld erfolglos kritisiert. Im Abstimmungskampf wurde denn auch, wie vorauszusehen war, die für die Wirtschaft viel interessantere Gentechnologie in den Mittelpunkt gerückt. Es ist deshalb nicht erstaunlich, wenn darauf in einer VOX-Analyse festgestellt wurde, dass bei einer differenzierten Befragung die Erlaubnis zur IVF von einer Mehrheit abgelehnt worden wäre.

In der Folge wurden im Oktober 1993 die Genschutzinitiative und im Januar 1994 die Initiative zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie eingereicht. Ober erstere wurde nach einem viel millionenschweren Abstimmungskampf negativ entschieden. Ob das Resultat heute immer noch so ausfallen würde, darf nach dem Bekanntwerden von unerwünschten Einfuhrbewilligungen für genveränderte Futtermittel und ausländischer Druckversuche bezweifelt werden.

Die FMF-Abstimmung war ursprünglich auf den vergangenen Juni geplant, wurde aber wegen der Mutterschaftsversicherung verschoben. Ober den nächsten Termin entscheidet der Bundesrat im November. Hingegen wurde das Fortpflanzungsmedizingesetz Ende 1998 vom Parlament verabschiedet. Der Bundesrat hat es als indirekten Gegenvorschlag zu unserer FMF-Initiative konzipiert. Wohlwissend, dass es unvereinbar ist mit den Forderungen der FMF-Initiative, hat er es aber noch nicht in Kraft gesetzt. Es muss nämlich bei einem positiven Ausgang der FMF-Abstimmung ganz neu gefasst werden. Aus der Vorgehensweise mit beträchtlichem Arbeitsaufwand für Verwaltung und Parlament kann aber geschlossen werden, dass Bundesrat und Parlament von der Ablehnung der FMF-Initiative überzeugt sind. Von einem Referendum gegen das in gewissen Kreisen wegen des Verbots der Präimplantationsdiagnostik und der Eispende als zu restriktiv eingestufte Fortpflanzungsmedizingesetz wurde abgesehen, weil eine Marktanalyse für die FMF-Initiative höchstens eine Zustimmungsrate von 15 % voraus gesagt hat.

Solche Prognosen geben zu denken. Tatsache ist, dass in der zu langen Wartezeit viele neue Sachzwänge geschaffen wurden. Die Gegenseite wird bald mit einer Wanderausstellung durchs Land ziehen und die finanzkräftige Pharmagruppe Serono dürfte weitere Aktionen planen. Wir werden uns auf eine Plakataktion und in einigen Kantonen auf den Versand der Broschüre ,,Stopp dem Machbarkeitswahn" beschränken müssen. Besorgt stellt sich die Frage, was gute Argumente nützen, wenn sie mangels Geld nicht umfassend bekannt gemacht werden können?

 

Die erwünschte Signalwirkung

 

Wir sind wohl das einzige Volk auf der Welt, das in einer so eminent ethisch-moralischen Sache zur Verantwortung gerufen wird. Sicher wird der Ausgang der Abstimmung breite Beachtung finden. Ein positiver Entscheid hätte Signalwirkung und dürfte über die Landesgrenzen hinaus einen Prozess des Umdenkens einleiten.

,,Die Natur wird nie dem Menschen folgen, sondern der Mensch hat die Gesetze der Natur zu befolgen", warnte schon vor 2000 Jahren Dioskurides, der Arzt, Biologe und bedeutendste Pharmakologe des Altertums. Dass dieser vielfach bestätigten Erkenntnis der moderne, pluralistische Staat folge, hofft im Interesse künftiger Generationen der Sprechende

Guido Appius

 

Präsident des überparteilichen Initiativkomitees zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie - Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung - FMF-Initiative

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