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Pressecommuniqué vom 26. Sept. 2001
Abstimmung Schwangerschaftsabbruch: Klarstellung durch die Schweizer Bischöfe
Pressecommuniqué
Mit Bedauern müssen die Schweizer Bischöfe feststellen, dass ihre Erklärung vom 5. September 2001 über den Schwangerschaftsabbruch zu verschiedenen Missverständnissen Anlass gegeben hat. Die Präzisierung einiger Punkte möchte verhindern, dass weiterhin irrtümliche Meinungen und falsche Aussagen im Umlauf sind. Die Bischöfe wünschen es nicht, in eine fruchtlose Polemik hineingezogen zu werden, halten aber dennoch daran fest, Fakten klar zu stellen und ihre Position noch besser zu erklären:
1) In ihrer Erklärung vom 5. September 2001, hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) anerkannt, dass die Initiative von Mutter und Kind positive Elemente enthält im Sinne des Schutzes des ungeborenen menschlichen Lebens. Im Grundsatz ist die SBK mit dem Anliegen der Initiative einverstanden, wie sie es bereits im Pressecommuniqué zur 240. Ordentlichen Versammlung vom 12. Juni 1998 klar formuliert hat.
2) Während die Bischöfe mit allem Nachdruck die Ablehnung der Fristenregelung betonen, so wird nirgendwo in dieser Erklärung die Initiative zur Ablehnung empfohlen! Sie fühlten sich hingegen berechtigt, zu bedenken zu geben, dass sie in ihren Augen in jenem Sinn ungenügend ist, als dass ihr Grundanliegen kaum konkret umgesetzt werden kann, wenn die Behörden zuvor keine flankierenden sozialen Massnahmen ergreifen, die den politischen Willen klarlegen, bei einem Nein zur Fristenlösung ein gesetzliches Verbot der Abtreibung in einer komplexen und pluralistischen Gesellschaft lebbar zu machen (vgl. Johannes Paul II. Evangelium vitae 90)1. Indem die Bischöfe einige der wichtigsten Massnahmen aufgezählt haben, und damit frühere Forderungen wiederholten, erinnerten sie die Politiker deutlich an ihre sozialen und gesetzgeberischen Pflichten.2 Folglich ist in der Betonung der gewissensbildenden, kulturellen und sozialen Faktoren ein umfassenderer Weg ratsam, um dieselben Ziele zu erreichen, welche die Urheber der Initiative anstreben.
3) Auch wenn auch die SBK Zweifel im Hinblick auf die Initiative äusserte, so ermahnten die Bischöfe in ihrer Erklärung vom 5. September, "die Gläubigen und die ganze Schweizer Bevölkerung im Blick auf diese Erwägungen und aufgrund ihres eigenen sittlichen Gewissens als Menschen und als Christen, sich aktiv einzusetzen für einen besseren Schutz von Mutter und Kind". Die SBK gibt folglich keine Stimmempfehlung zur Initiative ab.
4) Die Vertreter der Initiative wären gut beraten, zu bedenken, dass auch andere als sie selber sich für den kompromisslosen Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen wollen, dabei aber zum Schluss kommen, dass eine Verschärfung des Gesetzes – ein Gesetz, das selbst heute alles andere als befolgt wird – für den Moment keine weiterführende Lösung sein kann. Aus Sicht der Bischöfe liegt ein verantwortetes Handeln im Vorschlag eines politisch realistischen und gangbaren Weges, ohne dabei die Grundoption zu verlieren, den Schutz der Schwächsten. Diese Überzeugung fügt sich sinnrichtig in die von Evangelium vitae beschriebene Verantwortung ein: "Der hartnäckige Realismus der Liebe erfordert, dass dem Evangelium vom Leben auch durch Formen sozialen Handelns und politischen Engagements durch die Verteidigung und Förderung des Wertes des Lebens in unseren immer komplexeren und pluralistischen Gesellschaften gedient wird." Mit Evangelium vitae unterstreichen die Bischöfe ihr Postulat der flankierenden Massnahmen: "Man wird die Ursachen beseitigen müssen, die den Angriffen gegen das Leben Vorschub leisten, indem man vor allem für Familie und Mutterschaft die gebührende Unterstützung sicherstellt." (vgl. Evangelium vitae 90).
5) Verschiedentlich wird den Bischöfen vorgeworfen, sich nicht vom Schutzmodell der CVP zu distanzieren. Ist es notwendig, daran zu erinnern, dass dieses Modell bei der Abstimmung im nächsten Jahr nicht zur Diskussion steht? Darüber hinaus muss nicht zusätzlich betont werden, dass nach Einschätzung der SBK ein solches Modell das ungeborene Leben nicht grundsätzlich schützt.
6) Die Bischöfe appellieren an all jene, die den Einsatz für den Schutz des ungeborenen Lebens zu ihrem grossen Anliegen gemacht haben. Sie danken ihnen und bitten sie, ihre Kräfte in der Überzeugung zu vereinen, dass die Fristenregelung keine Lösung, sondern eine gefährliche Entwicklung in unserer Gesellschaft ist. Solche Überzeugungskraft findet sich in allen Kirchen, in den Pro-Live-Bewegungen und in den verschiedenen Organisationen, seien sie konfessionell oder nicht. Nicht alle aber identifizieren sich mit der Initiative für Mutter und Kind. In der gemeinsamen Bemühung hingegen wird es möglich, eine Bresche in die Kultur des Todes zu schlagen und ein echtes Nachdenken zu fördern, im Hinblick auf wirkliche Massnahmen zugunsten der Familien und konsequenterweise, in einer zweiten Phase, im Hinblick auf ein Gesetz, das die Abtreibung verbietet, das aber anwendbar ist und schliesslich die grundlegende Menschenwürde respektiert (vgl. Evangelium vitae 90).
Freiburg, 26. September 2001 Das Präsidium der SBK
Links:
Pressecommuniqué der 253. Ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Frühere Erklärung der Schweizerischen Bischofskonferenz zum Schwangerschaftsabbruch, 5. Sept. 2001
Initiativtext und Absichtserklärung der Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK)
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