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Dossier zur Fortpflanzungsmedizin 2. Teil: FMF-Initiative |
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(1. Teil: Allgemeines - 3. Teil: Embryonenforschung - 4. Teil: Hintergrundinfos zum Stammzellenforschungsgesetz)
18.02.2004
Fakten zur Initiative für eine menschenwürdige Fortpflanzung vom 12. März 2000
Eingereicht: 18. Jan.1994; Volksabstimmung: 12. März 2000
Leserbriefe während des Abstimmungskampfes:
"Überzählige" Embryonen wurden 1998 in Genf bis zu sieben Tage weiterentwickelt und eingefroren. Die Hälfte überlebte diese Experimente nicht. Die Resultate liegen publiziert vor:
Pressemitteilung
von Human Life International Schweiz vom 8. März 2000, 15.45 Uhr:
Forscher
in der Schweiz experimentierten trotz Vebot der Bundesverfassung mit
überzähligen Embryonen
Shoukir Y., Chardonnens D., Campana A., Sakkas D., Blastocyst Development from Supernumerary Embryos after Intracytoplasmic Sperm Injection: a Paternal Influence?: Hum Reprod 13 (1998) 1632-1637.
Häberle M., Beyeler M., Scheurer Ph., Hohl. M.K., Day 2 Versus Day 5 Transfer With Equal Number of Embryos: A Controlled "Matched-Pair" Analysis: Fertil Steril 74 Suppl 1 (2000) P-243, S172.
Häberle Michael, Philipp Scheurer, Hohl Michael K., Der Blastozystentransfer: Eine natürliche Fortentwicklung der In-vitro-Fertilisation: Frauenheilkunde 9 (2000) 5-10.
Informationen inkl. Abstracts der publizierten Forschungsresultate an den Embryonen
FMF-Initiative vom Volk am 12. März 2000 abgelehnt.
So wurde bei der Debatte für ein Verbot der In-vitro-Fertilisation den Stimmbürgern Sand in die Augen gestreut. Alle diese Aussagen sind heute widerlegt und - was noch schlimmer ist - sie waren schon damals unhaltbar.
Wie die folgenden Zitate belegen, wurde das Volk vor der Abstimmung über die FMF-Initiative in die Irre geführt!
Die Antworten in diesem Interview gab:
PD Dr. Bruno Imthurn, Leitender Arzt der Universitäts-Frauenklinik in Zürich
Bei der künstlichen Fortpflanzung ist immer wieder von der Problematik der überzähligen Embryonen die Rede. Wo entstehen "überzählige Embryonen und wie viele?
"Sogenannt überzählige Embryonen entstehen in der Schweiz seit der Annahme des Artikels 24novies der Bundesverfassung (neu: 119) durch das Schweizervolk im Jahre 1992 nicht mehr. Denn dort wird geregelt, dass nur gerade so viele Eizellen zu Embryonen entwickelt werden dürfen, als der Frau sofort übertragen werden können."
Trotzdem befürchten die Initianten, dass mit "überzähligen" Embryonen geforscht und experimentiert wird.
"Wie gesagt gibt es in der Schweiz keine "überzähligen" Embryonen mehr. ..."
Die Embryonenforschung soll offenbar nicht samt und sonders verboten, sondern in einem neuen Bundesgesetz über die medizinische Forschung am Menschen geregelt werden. Welche Forschung erachten Sie als sinnvoll?
Medizinisch sinnvoll wäre sicher die sogenannte therapeutische Forschung, das heisst jene Forschung, die unmittelbar zugunsten des untersuchten Embryos durchgeführt wird, um seine Überlebenschance zu verbessern. ...
(NZZ 28.1.2000, S. 15)
Klaus Peter Rippe, Philosoph, lehrt am Ethik-Zentrum der Universität Zürich. Schwerpunkte: angewandte Ethik und politische Philosophie.
"Schon jetzt ist in der Schweiz die Herstellung und Konservierung überzähliger Embryonen verboten. Um verfassungsgemäss zu verhindern, dass überzählige Embryonen entstehen, wird in der IVF mit "imprägnierten Eizellen" gearbeitet. Da bei diesen noch keine Kernverschmelzung stattgefunden hat, handelt es sich noch nicht um individuelles menschliches Leben. Man kann darüber diskutieren, ob diese Unterscheidung glücklich ist. Aber diese Unterscheidung erlaubt, mögliche Hintertüren zur Embryonenforschung zu schliessen."
(Tages-Anzeiger 25.2.2000, S. 48)
Hermann Schmid, Projektleiter des Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes
Das Gesetz verbietet neu das Einfrieren von Embryonen. Was geschieht mit den bereits gelagerten?
Gemäss Gesetz dürfen sie noch höchstens drei Jahren lang aufbewahrt werden. Werden sie nicht eingepflanzt, muss man sie gemäss der bundesrätlichen Botschaft sterben lassen. An den Embryonen darf jedenfalls keine Forschung betrieben werden.
Wie viele Embryonen sind heute eingefroren?
Das weiss ich nicht. Ich gehe davon aus, dass diese Praxis heute kaum mehr angewandt wird.
Mit dem neuen Gesetz dürfen zwar keine Embryonen, dafür aber sogenannte «imprägnierte Eizellen» eingefroren werden. Was ist der Unterschied?
«Imprägnierten Eizellen» sind befruchtete Eizellen vor der Kernverschmelzung.
Embryonen, die sich nach einem Blick durch das Lichtmikroskop krankhaft entwickeln, muss die Frau nicht einpflanzen lassen. Was heisst krankhaft?
Es gibt zwei Fälle von Fehlgeburtsrisiken: Eine befruchtete Eizelle vor der Kernverschmelzung entwickelt sich krankhaft, wenn sie einen Vorkern enthält oder mehr als zwei. Entwicklungsfähig sind nur die Eizellen mit genau zwei Vorkernen. Im zweiten Fall, im Embryonalstadium, wird die Regelmässigkeit der Zellen und die Helligkeit der Zellflüssigkeit untersucht. Dies erlaubt Rückschlüsse auf die Vitalität des Embryos. Ein dem Tode geweihter Embryo kann übrigens in die Vagina der Frau zurückgesetzt werden, wo er dann abstirbt. Damit gibt man ihn immerhin dem Körper der Mutter zurück.
(Solothurner Zeitung 29.2.2000, S. 3a)
Patrick Glanzmann ist Laborchef am Institut des Berner Lindenhofspitals
"Wenn ein Paar von einem Embryo sagt: Das ist eins von unseren potenziellen Kindern, dann ist es auch für uns so. Wir halten uns daran, insbesondere dann, wenn der Tag kommt, wo man sich überlegen muss, was mit nicht mehr gebrauchten tiefgefrorenen befruchteten Eizellen geschehen soll. Wenn das Paar will, kann es sie abholen und individuell Abschied nehmen."
Das passiert?
"Einmal wars der Fall. Auf Wunsch bringen wir die Zellen auch in den Mutterleib, zu einem Zeitpunkt, wo keine Schwangerschaft eintreten kann. Oder das Paar kann uns den Auftrag geben, die Zellen aufzutauen und zu vernichten."
(Das Magazin 23.12.1999, S. 10)
Urs Buess
"IVF-Gegnerinnen und -Gegner hatten geltend gemacht, dass die Entnahme der Eizelle den Forschern Tür und Tor für Experimente und Eingriffe ins werdende Leben öffneten. Frauen würden zu Rohstofflieferantinnen für die Forschung degradiert. Um grösstmöglichen Erfolg bei der IVF zu haben, müssen den Frauen nämlich mehrere Eizellen entnommen werden. Die Kritiker der Technologie argwöhnen nun, dass nicht verwendete Zellen - und nach der Befruchtung im Reagenzglas auch Embryonen - zu Forschungszwecken verschiedenster Art missbraucht werden."
"Werden einer Frau Eizellen entnommen, die bei einem ersten Implantationsversuch noch nicht gebraucht werden, haben die Ärzte darüber einer Behörde Bericht zu erstatten. Entsprechende Angaben unterstehen einer ständigen Aufsicht. Damit will der Bundesrat verhindern, dass mit überzähligen Ei- und Keimzellen experimentiert wird. Die Konservierung von Embryonen wird zudem verboten. Strafbar sind auch Keimbahnmanipulationen - das heisst verändernde Eingriffe in das Erbgut von Keimzellen und Embryonen."
(Tages-Anzeiger 17.1.2000, S. 8)
FMF-Initiative ist am 12. März 2000 vom Schweizer Volk abgelehnt worden.
12. März. 2000
Für das Volksbegehren, das die Samenspende und die Befruchtung in vitro verboten hätte, stimmten immerhin noch 514'361 (28,1 Prozent). Sämtliche Stände und 1 318'435 der Stimmenden (71,9 Prozent) lehnten ab.
Tendenziell am stärksten verwarf die Westschweiz, mit 15,2 Prozent Ja des Kantons Waadt vor Genf (15,3), dem Jura (19,3) und Neuenburg (20,0). Am meisten Verständnis für die Initiative zeigten die Stimmberechtigten im Tessin, wo der Anteil der Ja-Stimmen 38,1 Prozent ausmachte.
Gründe für dieses Ergebnis sind einige anzuführen:
Durch die Verschleppung der Initiative wurde ein Sachzwang geschaffen: Das Angebot an Kliniken für die assistierte Fortpflanzungsmedizin stieg von 5 im Jahr 1992 auf 19 im Jahr 2000. Dieser lange Zeitraum wurde vom Bundesrat für die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages, dem Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) genutzt. Dieses wurde im Abstimmungskampf als restriktiv bezeichnet - Missbräuche würden verhindert. In Tat und Wahrheit ist aber das FMedG, das im Herbst in Kraft treten soll, (warum eigentlich erst im Herbst?), ein Lückentext, der immer noch Freiraum für die Forschung und Selektion von menschlichem Leben offen lässt.
Bis zum längst überreifen Abstimmungstermin hat sich in der Schweiz ein Wertewandel vollzogen. Insbesondere die CVP, einige katholische Verbände und auch kirchliche Kreise liessen sich vom Ergebnis der Reproduktionsmedizin, dem Wunschkind, blenden und vernachlässigten die an sich unaufgebbaren christlichen Werte, welche zum Schutz des menschliche Lebens von Anfang an und ohne Abstriche verpflichten.
Die grossen Tageszeitungen haben sich von Anfang an auf die Seite der Gegner gestellt.
Die Diskussion im deutschsprachigen Fernsehen SF/DRS wurde verweigert. Statt dessen wurden ethisch völlig belanglose Vorlagen, wie etwa die Verkehrshalbierungsinitiative, vor dem Fernsehpublikum ausführlichst diskutiert.
Eine zu Beginn der Woche vor der Abstimmung veröffentlichte Pressemeldung der Initiative FMF über missbräuchliche Embryonenforschung in Genf wurde von den Agenturen und der Presse ignoriert.
Folgen: Die Ablehnung der Initiative wird sich auf die Krankenkassenprämien auswirken, denn IVF wird bald von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Wenn jedes sechste Paar von Unfruchtbarkeit betroffen ist und diese teuren Techniken in Anspruch nehmen will, werden die Prämien noch mehr steigen, als dies ohnehin schon der Fall ist. Jene Stimmen, wie jene von Hans-Peter Schreiber, welche Forschung an Embryonen und auch Experimente an Stammzellen für transplantierbares Gewebe zulassen möchten, werden die Lockerung der "restriktiven" Bestimmungen verlangen. Wahrscheinlich geschieht das ohne weitere Konsultation des Schweizer Volkes über die einzusetzende Nationale Ethikkommission (NEK). Deshalb ist darauf zu insistieren, dass die Befürworter der FMF-Initiative in jener Kommission in einem Verhältnis vertreten sind, das mindestens das Abstimmungsergebnis vom 12. März widerspiegelt.
[PS. Letzteres hat sich als Illusion erwiesen. Keine einziges Mitglied der FMF-initiative ist in der Nationalen Ethikkommission vertreten!]
Zur Geschichte der FMF-Initiative
(sda) Der Bundesrat hat am 16. November 1999 beschlossen, dass die FMF-Initiative zusammen mit mindestens drei weiteren Vorlagen vors Volk kommen soll. Die FMF-Initiative ist die ideale Alternative zum Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), das der Bundesrat als Gegenvorschlag ausarbeiten liess. Einige Bestimmungen im FMedG sind bereits veraltet, bevor es überhaupt in Kraft tritt. Zudem überträgt es die Verantwortung für die Dynamik der Forschung in der Reproduktionsmedizin einer Ethikkommission. Damit hätte das Volk zu den oft fragwürdigen und bedenklichen Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin nichts mehr zu sagen.
Einige Bemerkungen zum FMedG, das von Bundesrat und Parlament ausgearbeitet wurde
Am 17. Mai 1992 ist eine Verfassungsergänzung über die Fortpflanzungs- und Gentechnologie vom Schweizer Volk und den Ständen angenommen worden. Nach Art. 24novies sollen Mensch und Umwelt gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie geschützt werden. Der Art. 24novies Abs. 2 Bst. c enthält folgende, äusserst wichtige Passage:
"Die Befruchtung menschlicher Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau ist nur unter den vom Gesetz festzulegenden Bedingungen erlaubt. Es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können."
Zu diesem Verfassungsartikel wurde 1995 ein Vorentwurf zu einem "Humanmedizingesetz" ausgearbeitet und vom Bund in die Vernehmlassung geschickt . Auf dieser Arbeit basierend, lag seit dem 26. Juni 1996 ein neuer Entwurf mit verändertem Namen und einigen inhaltlichen Korrekturen vor: Das Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG). Der Ständerat hat 1997 über den Entwurf des FMedG debatiert und zwei wichtige Änderungen vorgenommen. Er trat für die Zulassung der Eispende und der Präimplantationsdiagnostik ein. Die andere Kammer, der Nationalrat, behandelte das FMedG in der Sommersession 1998. Im Gegensatz zum Ständerat lehnte er die Eispende und die Präimplantationsdiagnostik ab. Schliesslich stimmte er mit 92 zu 46 Stimmen dem FMedG zu. Zugleich wurde die Verfassungsinitiative FMF (für eine Menschenwürdige Fortpflanzung) mit 117 zu 24 dem Volk zur Ablehnung empfohlen. Am 18. Dezember 1998 erfolgte die Schlussabstimmung beider Räte über das Fortpflanzungsmedizingesetz. Dem Verbot der Präimplantationsdiagnostik und der Eispende wurde in beiden Kammern zugestimmt. Mit 26:13 im Ständerat bzw. 85:68 im Nationalrat wurde die letzte Fassung des FMedG genehmigt.
FMF-Initiative, schon 1994 lanciert - aber erst am 12. März 2000 zur Abstimmung gebracht
Der Art. 24novies der Bundesverfassung ging seinerzeit schon vielen Stimmbürgern zu weit (1 271 052 Ja gegen 450 635 Nein). Nach der Abstimmung ging aus der VOX-Analyse hervor, dass sowohl die BefürworterInnen (mit 54%), als auch die GegnerInnen (mit 72%) mehrheitlich gegen die Zulässigkeit der IVF-ET waren, insgesamt 58% der gesamthaft befragten Personen. Deshalb war es nicht verwunderlich, als am 18. Januar 1994 der Bundeskanzlei eine Volksinitiative "Zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie" oder abgekürzt: "Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung" (FMF) eingereicht wurde. Die Initiative war mit 120 920 Unterschriften zustande gekommen. Sie verlangt eine Ergänzung der Bundesverfassung um Artikel 24novies Abs. 2 Bst. c und g:
"2Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit menschlichem Keim- und Erbgut. Er sorgt dabei für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Familie und lässt sich insbesondere von den folgenden Grundsätzen leiten:
c. Die Zeugung ausserhalb des Körpers der Frau ist unzulässig;
g. Die Verwendung von Keimzellen Dritter zur künstlichen Zeugung ist unzulässig."
Die Initiative ist in den Jahren 1997 und 1998 im Eidgenössischen Parlament behandelt worden. Diese Verfassungsinitiative ist 1998 vom Nationalrat dem Volk mit 117 zu 24 zur Ablehnung empfohlen worden.
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