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Dossier zur Fortpflanzungsmedizin

3. Teil: Embryonenforschung / Stammzellenforschungsgesetz

(1. Teil: Allgemeines - 2. Teil: FMF-Initiative - 4. Teil: Hintergrundinfos zum Stammzellenforschungsgesetz)

07.10.2004

Besuchen Sie die eigens für die Volksabstimmung vom 28. November erstellt Webseite: www.stammzellenforschungsgesetz.info
Nein zum Stammzellenforschungsgesetz!

Stammzellenforschungsgesetz (StFG) früher bezeichnet als Embryonenforschungsgesetz (EFG)

Die Stammzellenforschung ist ein im Aufschwung befindlicher Forschungszweig, der in den letzten Jahren überraschende Resultate hervorgebracht hat. In der Schweiz ist gemäss Bundesverfassung und Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die Erzeugung von Embryonen nur zum Zweck der Fortpflanzung erlaubt. Obwohl im August 2001 die Nationale Ethikkommission für den Humanbereich (NEK) sich gegen einen Import von embryonalen Stammzellen aus dem Ausland ausgesprochen hatte, bewilligte der Schweizerische Nationalfond am 22. Sept. 2001 kurzerhand ein solches Forschungsprojekt. Dieses wird seither mit Geld der Steuerzahler gefördert.
Bundesrat und Parlament reagierten darauf ausserordentlich schnell, aber nicht so, wie man es aufgrund der Bundesverfassung erwarten würde. Das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) vom 19. Dez. 2003 erlaubt nicht nur den Import von embryonalen Stammzellen, sondern deren Gewinnung aus "überzähligen" Embryonen. Damit widerspricht es der Menschenwürde, die in Art. 7 und 119 der Bundesverfassung verankert ist. Mit dem Gesetz, das nun per Referendum bekämpft wird, sollen u.a. jene ca. 1000 "überzähligen" Embryonen, die in der Schweiz vor Inkrafttreten des FMedG gezeugt wurden, der Forschung verfügbar gemacht werden. Das Gesetz wurde in beiden Räten angenommen. im Ständerat mit 35:1 und im Nationalrat mit 103:57 bei 25 Enthaltungen. Die Referendumsfrist begann am 30.12.2003 und endete am 8. April 2004.

Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) hat zusammen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Bioethik (SGBE), der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Ärztinnen und Ärzte der Schweiz (AGEAS), der Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) und Human Life International Schweiz (HLI) 40'000 beglaubigte Unterschriften gegen das Stammzellenforschungsgesetz gesammelt. Zusätzlich haben der Basler Appell gegen Gentechnologie und die Grüne Partei rund 12'000, Ja zum Leben, zusammen mit der EVP und EDU und der Badener Bürgerbewegung für das Recht auf Leben rund 30'000 Unterschriften gesammelt, weshalb das Referendum mit rund 82'000 Unterschriften deutlich zustande gekommen ist. Die Volksabstimmung findet am 28. November 2004 statt. Wir fordern, dass keine Menschen als Mittel zum Zweck der Forschung geopfert werden, dass ethische Minimalforderungen im Hinblick auf die Menschenwürde respektiert werden, und dass den sogenannten „überzähligen“ Embryos die grösstmögliche Überlebenschance offen gehalten und das Recht auf ein würdevolles Sterben garantiert wird. Anstelle der Forschung mit embryonalen Stammzellen soll die Forschung mit adulten Stammzellen (d.h. Zellen aus Nabelschnurblut) gefördert werden.

Kritik am Stammzellenforschungsgesetz (StFG)

Menschen, auch noch so klein, dürfen nicht als überzählig bezeichnet werden. – Das Stammzellenforschungsgesetz bezeichnet tiefgefrorene Embryonen als "überzählig" und will dadurch ihren Gebrauch für Forschungszwecke rechtfertigen. Dadurch verletzt es die Würde dieser Menschen im Frühstadium. Menschenwürde ist weder eine Frage des Alters noch der "Überzähligkeit". Menschenwürde ist unantastbar.
Menschen dürfen nicht für Forschungszwecke verbraucht werden. – Für die Entwicklung auch nur einer Stammzelllinie sollen bis zu 30 Embryonen "verbraucht" werden. Sie gehen dabei zugrunde. Forscher wollen mit dem menschlichen Leben experimentieren. Zukünftiger therapeutischer Nutzen ist dabei völlig unsicher (z.B hohes Tumorrisiko bei der Transplantation embryonaler Stammzellen).
Menschliche Zellen dürfen nicht patentiert werden können. – Wenn Forscher veränderte Stammzelllinien patentieren können, werden sie versuchen, aus dem menschlichen Erbgut grosse Profite zu schlagen.

Mängel des Stammzellenforschungsgesetzes (StFG):

  1. Die Bundesverfassung hält in Artikel 7 fest: "Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen." 1993 hat das Bundesgericht in Lausanne die Menschenwürde des Embryo in vitro ausdrücklich bestätigt (BGE 119 I a Erw. 12 lit. e S. 503). Deshalb ist es verfassungswidrig, ihn für Forschungszwecke zu verbrauchen.
  2. Gemäss Bundesverfassung, Artikel 119 Ziff. 2 lit. c, darf es bei der In-vitro-Fertilisation keine "überzähligen" Embryonen geben und sie dürfen auch nicht für Forschungszwecke erzeugt werden. Deshalb widerspricht es der Verfassung, wenn nun trotzdem überzählige Embryonen entstehen und diese zudem noch für Forschungszwecke verbraucht werden sollen.
  3. Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) aus dem Jahre 1999 verbietet in Artikel 5 Ziff. 3 (bei Haft oder Busse bis zu 100'000 Franken!) "das Ablösen einer oder mehrerer Zellen von einem Embryo in vitro". Soll jetzt diese strafbare Handlung zum Bundesgesetz erhoben werden?
  4. "Überzählig" ist laut Vorlage ein Embryo, der bei der In-vitro-Fertilisation erzeugt wird, aber "nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden kann und deshalb keine Überlebenschance hat." Das ist nicht ehrlich: Eltern könnten ihre Meinung schnell ändern und sich für die Einpflanzung des "überzähligen" Embryos entscheiden. Dann wäre er plötzlich nicht mehr "überzählig". Im Übrigen sind analog dazu Kinder im Kinderheim auch nicht überzählig.
  5. Menschliches Leben darf nie verbraucht werden, um anderen Menschen zu helfen. Deutschland lehnt die verbrauchende Embryonenforschung ab. Politiker nennen sie dort eine neue Form von Kannibalismus.
  6. Die "Verwendung" von Embryonen zu Forschungszwecken wird von der Einwilligung der Eltern abhängig gemacht. Dazu wird "sanfter Druck" ausgeübt. Im Gesetz heisst es in Artikel 5 Ziff. 4: "Wird die Einwilligung verweigert oder widerrufen, so ist der Embryo sofort zu vernichten." Das ist reine Erpressung! Zudem sollten Menschen nicht "getötet" oder "vernichtet" werden. Sie haben ein Recht auf würdevolles Sterben.
  7. Das "Stammzellenforschungsgesetz" regelt einseitig nur die bisher erfolglose und hypothetische Forschung an embryonalen Stammzellen. Nicht erwähnt (vergessen?) wurde die Forschung mit adulten Stammzellen (z.B. aus Nabelschnurblut oder Knochenmark), welche bereits Therapieerfolge vorzuweisen hat.
  8. Bei der gesetzlichen Regelung der In-vitro-Fertilisation hat der Bundesrat 1999 dem Volk versprochen, keine Forschung an Embryonen zuzulassen sowie eine Statistik über tiefgefrorene Embryonen zu erstellen. Damit wurde das "Ja" des Volkes geködert. Jetzt sollen Embryonen sogar für Forschungszwecke verbraucht werden dürfen. Die Statistik wurde bis heute nicht erstellt.

Folgende Organisationen haben das Referendum gegen das Stammzellenforschungsgesetz unterstützt:

Eidgenössische-demokratische Union (EDU): www.edu-udf.ch
Human Life International (HLI): www.human-life.ch
Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK): www.mamma.ch

Schweizerische Gesellschaft für Bioethik (SGB)
Vereinigung katholische Ärzte der Schweiz (VKAS): www.medcath.ch
Ja zum Leben, Sektion beider Basel: www.ja-zum-leben.ch

Organisationen, die ebenfalls selbständig das Referendum ergriffen haben:

Basler Appell gegen Gentechnologie: www.baslerappell.ch
Ja zum Leben, einzelne Sektionen: www.ja-zum-leben.ch

Hier finden Sie detaillierte Hintergrundinformationen zum Stammzellenforschungsgesetz


Zahlenchaos bez. überzähliger Embryonen - Verschleierungstaktik oder Unfähigkeit?

Zum Hintergrund
Wieviele überzählige Embryonen entstehen jährlich?
Ein aufschlussreicher Vergleich zwischen der BRD und der Schweiz

Verlängerung der Aufbewahrungsfristen per Dringlichkeitsbeschluss bis 31. Dezember 2008
Schlussfolgerungen

Das Schweizer Volk wurde vor der Abstimmung über die FMF-Initiative in die Irre geführt. Befürworter der Fortpflanzungstechnologie erklärten noch vor dem 12. März 2000:

Nein, nein - überzählige Embryonen gibt es seit 1992 keine! (vgl. PD Dr. Bruno Imthurn, 28.1.2000)
Nein, nein - mögliche Hintertüren zur Embryonenforschung sind geschlossen! (vgl. Prof. Klaus Peter Rippe, 25.2.2000)



Was die Reproduktionsmedizin schon längst weiss, wollen die Politiker nicht wissen - und die Bürger werden es nie erfahren.

Vor dem 12. März 2000 wurde beteuert: Keine überzähligen Embryonen, keine Embryonenforschung!

HLI-Spezialreport (Nr. 4 2004, 2. akutalisierte Auflage ): Stammzellen - eine Orientierungshilfe (PDF 182 KB) 

HLI-Report (Nr. 42, 2003) im PDF-Format (444 KB) Leitartikel von Guido Appius, dem ehemaligen Präsidenten der FMF-Initiative: Alles klar, drei Jahre nach der FMF-Abstimmung?

Schweizer Bischofskonferenz veröffentlicht Dokument der Arbeitsgruppe für Bioethik
"Der Status von Embryonen." PDF: 158 KB (11.03.03)

Bischof Kurt Koch, Verzicht um des Lebens willen. SKZ 27. Feb. (2003) 164-170.

Bundesamt für Gesundheitswesen: Gesetzestext, Botschaft des Bundesrates, Vernehmlassungsbericht (20.11.2002)

HLI-Schweiz: Stellungnahme zur Vernehmlassung im Wortlaut (PDF 43 KB, Ende August 2002)

Jahrbuch für Schweizerische Politik: Dossier Fortpflanzungsmedizin (1987-1998)

 

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