Pressemitteilung

von Human Life International Schweiz vom 8. März 2000, 15.45 Uhr

Forscher in der Schweiz experimentieren trotz Verbot in der Bundesverfassung mit überzähligen Embryonen

Entgegen den mehrfachen Beteuerungen der Reproduktionsmediziner wird in der Schweiz an überzähligen Embryonen Forschung betrieben. Die Belege lieferten die Forscher in den letzten Jahren selber, in dem sie mehrfach solche Forschungsergebnisse in medizinischen Fachzeitschriften publizierten. Unter anderem ist am Universitätsspital von Genf gegen Art. 119 Abs. 2 Bst. c der Bundesverfassung verstossen worden. Diese Bestimmung gilt seit 1992. Danach dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können. Gemäss ihrer Veröffentlichung aus dem Jahr 1998 liessen die Forscher in Genf überzählige Embryonen in speziellen Kulturen bis zu sieben Tage ausserhalb des Körpers der Frau weiterentwickeln. Mehr als 200 der Embryonen gingen während dieses Kultivierungsprozesses zugrunde, während die restlichen 223 eingefroren wurden.

Das Beispiel zeigt, dass es nicht genügt, eine Bundesverfassung zu haben, welche die IVF zulässt und in einem Gesetz regelt. Wenn überzählige Embryonen verfügbar sind, dann wird auch daran geforscht - Bundesverfassung oder Fortpflanzungsmedizingesetz hin oder her. Es ist auch davon auszugehen, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist und nicht alle Forschungsergebnisse auch veröffentlicht werden. Der Verdacht drängt sich auf, dass es einigen Reproduktionsmedizinern nicht allein darum geht, unfruchtbaren Paaren zu helfen, sondern mit dem im Labor gezeugten "überschüssigen" menschlichen Leben auch ihre Forschungsarbeiten zu ermöglichen.

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Weitere Informationen inkl. Abstracts der publizierten Forschungsresultate an den Embryonen

Hinweis: Diese Seite wurden im Vorfeld
 der Volksabstimmung zur FMF-Initiative vom 12. März 2000 erstellt.

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