"Fristenlösung": Der Schweizerische Ständerat debattiert erneut am 21. Sept. 2000
9./14. Sept. 2000
Nachdem der Schweizerische Ständerat im Juni die Vorlage vom Nationalrat zur Fristenlösung an die Kommission zurückgewiesen hat, wird sie am 21. September wider erwarten erneut auf der Traktandenliste des Ständerates stehen. Die Vorlage sollte mit der Beratung der Volksinitiative "Mutter und Kind" koordiniert werden. Der Präsident der vorberatenden Kommission, der Tessiner Dick F. Marty, will offenbar baldmöglichst eine Legalisierung der Abtreibung auf Gesetzesebene erreichen. Pikantes Detail Ständerat Dick ist der federführende Initiant der parlamentarischen Initiative "Tiere keine Sache". Mitgefühl gegenüber Tieren, das - innerhalb angemessener Grenzen - durchaus seine Berechtigung hat, wird zur Zeit geradezu aufdringlich zur Schau gestellt. Ausgerechnet gegenüber den ungeborenen Kindern herrscht hingegen eine erschreckende Gefühlskälte.
Bundesrätin Ruth Metzler hat der Kommission inzwischen mitgeteilt, der Bundesrat gedenke, die Ablehnung der Volksinitiative "Mutter und Kind" ohne Gegenentwurf zu beantragen. Der Bundesrat werde dem Parlament noch diesen Herbst eine Botschaft unterbreiten. Anfangs Juli hatte sich der Bundesrat bedauerlicherweise zugunsten eines "Schutzmodells" mit Beratungspflicht ausgesprochen. Obwohl die Idee dazu von der CVP stammt, ist dies nichts anderes als ein verkapptes Fristenlösungsmodell.
Neue Details zur Debatte am 21. September
Am 11. September ist nun bekannt geworden, dass die Rechtskommission des Ständerates mit 7 zu 6 Stimmen (Stichentscheid des Präsidenten Dick Marty) an der Fristenlösung, wie sie der Nationalrat bereits beschlossen hat, festhält. Danach wäre die Tötung ungeborener Kinder bis zur 14. Schwangerschaftswoche straffrei. Bekräftigt wurde auch die beim Nationalrat fehlende Pflicht des Arztes, die Frau auf die Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen. Die Frau soll aber selber entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen will. Dies im Gegensatz zum ebenfalls inakzeptablen "Schutzmodell" der CVP, das die Beratung obligatorisch erklärt.
Die Kommission machte in einer sog. "ethischen Botschaft (?!) weitere Details über die Rahmenbedingungen zur Fristenlösung bekannt:
Die Frau muss sich nach eigenem Urteil in einer Notlage befinden
Das Gesuch ist dem Arzt schriftlich einzureichen.
Frauen unter 16 Jahren brauchen keine Einwilligung der Eltern, müssten sich aber von einer auf Minderjährige spezialisierten Stelle beraten lassen. Frauen unter 16 Jahren könnten also gegen den Willen ihrer (hilfsbereiten) Eltern ihr Kind abtreiben lassen!
Nimmt der Arzt einen Abbruch vor, ohne dass ein schriftliches Gesuch vorliegt oder eine minderjährige Frau sich hat beraten lassen, wird er mit Busse oder Haft bestraft. Strafbar macht er sich auch, wenn er seine Informationspflicht verletzt.
Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass Medizinalpersonen nicht benachteiligt werden, wenn sie sich weigern, an einem straflosen Abbruch mitzuwirken.
Beten wir darum, dass die Verpflichtung zur Beachtung der Menschenwürde in unserer Bundesverfassung nicht zur leeren Floskel wird.
Der Ständerat beginnt seine 2. Debatte am: Donnerstag, 21. September 2000, 08.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr
Wir danken Ihnen jetzt schon für jede Hilfe im Gebet.
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