Katholische Ärzte der Schweiz gegen Verwendung embryonaler Stammzellen

22.09.2002

Die Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) lehnt die Gewinnung und die Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen, gleich welcher Herkunft, ab. Die Freigabe von sogenannten überzähligen Embryonen für die Forschung, wie sie der Entwurf des Embryonenforschungsgesetzes (EFG) vorsieht, widerspricht der Schweizer Bundesverfassung, die in Art. 7 zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet, was nach Art. 119 auch für den Bereich der Fortpflanzungsmedizin gilt. Daher fordert die VKAS die Förderung der Forschung mit adulten Stammzellen aus beispielsweise Knochenmark und Nabelschnur, jedoch unter der Voraussetzung, dass zur Kultivierung der adulten Stammzellen keine Gewebe aus abgetriebenen menschlichen Embryonen und Föten verwendet werden. (22. Sept. 2002)

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