Schweiz votierte bei der UNO auch für minimalistisches Klonverbot!
12.01.2003
Wie den Protokollen der vorbereitenden Kommission für ein Klonverbot der UNO zu entnehmen ist, hat eigenartigerweise auch die Schweiz lediglich ein Verbot des reproduktiven Klonens unterstützt. Dabei heisst es in Art. 119 Abs. 2 Bst. a der Bundesverfassung unmissverständlich: "Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen sind unzulässig."
Weshalb sich die Vertreterin der Schweiz, Monika Matti, in der vorbereitenden Kommission lediglich für ein minimalistisches Verbot des reproduktiven Klonens einsetzte, ist daher schleierhaft. Wenn schon die Menschenwürde gewahrt werden soll, dann wäre auch ein Verbot des therapeutischen Klonens logisch. Die Schweizer Delegation votierte zwar für ein sofortiges Moratorium für Klonexperimente, gab aber in der Schlussabstimmung ihre Stimme nur dem Minimalvorschlag von Deutschland und Frankreich. Der von Spanien und USA eingebrachte Entwurf enthielt hingegen ein umfassendes Klonverbot. Die Frage ist berechtigt, weshalb sich die Schweiz nicht entschieden gemäss der Bundesverfassung ebenfalls diesem Entwurf anschloss. Die nicht nachvollziehbare Haltung der Schweiz hat somit auch einen Beitrag zum (hoffentlich nur) vorläufigen Scheitern der Klonkonvention der UNO beigetragen.
Nachdem die Rael-Sekte die Geburt der beiden (angeblichen?) Klonbabys vermeldete hatte, beteuerten etliche Länder, so auch die Schweiz, sie würden sich als Vermittler zugunsten eines baldigen Klonverbotes einsetzen. Die Frage ist jetzt nur für welches. Obwohl ein Verbot des "therapeutischen" Klonens genauso dringend wäre, scheinen Deutschland und die Schweiz bei der UNO nach wie vor den Minimalismus zu vertreten, während im eigenen Land ein generelles Verbot gilt. Hier sollten nun Schweizer Parlamentarier nachhaken und via Bundesrat die Schweizer Delegation bei der UNO zum Einsatz für ein generelles Klonverbot veranlassen.
Angefragt über das fragwürdige Verhalten der Schweizer Delegation erteilte das EDA am 14. Jan. 2003 folgende Antwort (Auszug):
"Im Mai 2002 hat der Bundesrat festgesetzt, dass die Schweizer Positionen in der UNO sich am internationalen und am Schweizer Recht zu orientieren haben. Bei den Diskussionen um ein Klonverbot verhält es sich nicht anders.
Im Rahmen der UNO setzt sich die Schweiz für ein sofortiges Verbot des reproduktiven Klonens und eine getrennte Debatte über ein Verbot weiterer Formen des Klonens ein. Das bedeutet insbesondere nicht, dass die Schweiz gegenüber dem therapeutischen Klonen eine liberale Haltung verträte.
Die Schweizer Position ist vor allem pragmatisch begründet. Es ist nicht realistisch zu erwarten, dass sich alle Staaten innert nützlicher (und das heisst beim gegenwärtigen Forschungsstand innert kürzester) Frist auf ein Totalverbot des Klonens in allen seinen Formen einigen können. Zu viele Staaten wollen sich nämlich die Option des therapeutischen Klonens offenbehalten. Hingegen scheint hinsichtlich des reproduktiven Klonens international Konsens zu bestehen, so dass hier ein rasches Verbot entstehen könnte.
Es ist unzutreffend zu behaupten, die Schweiz habe einen Beitrag zum vorläufigen Scheitern der Klonkonvention geleistet. Das Gegenteil ist der Fall. Die starken Divergenzen über das therapeutische Klonen drohten, die Verhandlungen über das sofortige Verbot des reproduktiven Klonens scheitern zu lassen. Mit Erfolg vermittelte die Schweiz, um ein solches Scheitern zu vermeiden. Dies aus der Überzeugung hinaus, dass nur ein Konsens aller Staaten das Klonen wirkungsvoll verhindern kann; ein Verbot des Klonens scheint in der Praxis ziemlich wertlos, wenn ihm gewisse Staaten nicht zustimmen. Die Schweiz handelte weiter in der Überzeugung, dass ein rasches Verbot des reproduktiven Klonens besser ist als gar kein Verbot. Dank der Schweiz konnte u.a. eine Abstimmung verhindert werden. Eine solche hätte der Konvention mit grosser Wahrscheinlichkeit den Todesstoss versetzt."
Links:
Mehr Hintergrundinformationen über das Klonen: cloning.ch
Pressemitteilung GA/L/3216 ""Legal Committee is told of efforts to reach consensus in formulating convention against human cloning" 17. Okt. 2002
Eidgenössiches Departement für Auswärtige Angelegenheiten. Forum
Hintergrundinformation bezüglich BRD und UN-Klonkonvention: http://www.kritischebioethik.de/deutschland_news_uno.html
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