Plastiksackurteil: Sechs Monate bedingt für "Sterbehelfer" von Exit

02. Jan. 2000

In Zug ist ein "Sterbehelfer" von Exit zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Er hatte im Dezember 1998 in Aadorf TG eine Frau in den Selbstmord begleitet. Nach Einnahme des tödlichen Natriumpentobarbitals atmete diese aber stundenlang weiter. Die am Sterbebett ebenfalls anwesende Tochter schickte er schliesslich auf einen Spaziergang und zog in der Zwischenzeit ihrer Mutter einen Plastiksack über den Kopf. Der "Sterbehelfer" war in einem weiteren Fall von 1992 angeklagt. Wegen Verjährung stellten die Untersuchungsrichter das Verfahren ein.

Unter Exit- und Dignitas-Mitgliedern des Kantons Thurgau gibt unterdessen ein Entscheid des Chefs des Departementes für Finanzen und Soziales, Roland Eberle, zu reden. Ein Gesuch einer Frau, die via den Verein 'Dignitas' bei der Kantonsapotheke Thurgau Natriumpentobarbital beziehen wollte, lehnte er ab. Natriumpentobarbital sei auf der Liste der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) als Schlafmittel verzeichnet, soll aber von der Gesuchstellerin als Selbsttötungsmittel verwendet werden. Da es sich um eine andere Indikation als auf der IKS-Liste handle, müsse das Gesuch abgelehnt werden, weil es die Indikation Selbsttötung gemäss den bestehenden Richtlinien nicht gebe. Bei der Selbsttötung handle es sich eben nicht um eine Krankheit, so argumentiert Roland Eberle.

Wenn Natriumpentobarbital in Zukunft nicht mehr erhältlich sein sollte, werden Exit-Helfer vielleicht vermehrt zur Plastiksackmethode anbieten, allerdings nicht als Fremd-, sondern als Selbstanwendung. Ein Exit-Sterbehelfer hat bereits vorgesorgt und spezielle Exit-Bags aus Kanada bestellt. Diese müssen von den Suizidenten selbst über den Kopf gezogen werden. Quelle: Meier Michael, Sterbehilfe via Plastiksack verurteilt. Tages-Anzeiger 29. Dez. (2000) S. 7.

Links: 

Pressemeldung vom Juli 2000: Passive Sterbehilfe und indirekte aktive Sterbehilfe/BR verabschiedet Bericht zum Postulat Ruffy

Bericht der Arbeitsgruppe Sterbehilfe (Justiz- und Polizeidepartement) vom März 1999 (PDF-Datei)
Eine Mehrheit empfiehlt bei Tötung auf Verlangen "in extremen Ausnahmefällen" von einem Strafverfahren oder einer Bestrafung abzusehen.

Info und Links des Justiz- und Polizeidepartementes

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