Grossbritannien erlaubt definitiv das Klonen von Menschen für Forschungszwecke

23. Jan. 2000

Am 22. Januar 2001 haben auch die britischen Lords einer Erweiterung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes zugestimmt, welches das "therapeutische" Klonen zulässt. Die Vorlage der britischen Regierung wurde nach intensiver Debatte mit 212 zu 92 Stimmen angenommen. Die bisherige grosszügige Regelung, wonach menschliche Embryonen bis zu 14 Tage lang Experimenten ausgesetzt werden dürfen, wird damit um das Klonen erweitert. Die geklonten menschlichen Embryonen werden zerstört, um embryonale Stammzellen zu gewinnen. Das Verfahren ist noch weit entfernt von einer therapeutischen Anwendung. Die Forschung kann hingegen bereits erste Erfolge mit adulten Stammzellen aufweisen, die von Erwachsenen oder aus Nabelschnurblut gewonnen werden. Der Entscheid zugunsten des "therapeutischen" Klonens ist langfristig ein Entscheid für das reproduktive Klonen des Menschen, das im verabschiedeten Gesetz noch verboten ist. Wenn genügend Erfahrungen mit dem Klonen von menschlichen Embryonen gesammelt sind, wird auch der Bedarf nach dem reproduktiven Klonen geweckt.
Gemäss Lord Alton sind in Grossbritannien seit der Einführung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 1990 bis zu 500'000 Embryonen zerstört worden, viele davon für Forschungszwecke.

Links: 

Neue Zürcher Zeitung: Lords kritisieren Stammzellen-Forschung Hintergründe zur Debatte im britischen Oberhaus. 23. Januar 2001, 5.

The Daily Telegraph: Peers vote for cloning of embryos. 23. Januar 2001.

The Times: Peers back cloned stem cell research. 23. Januar 2001.

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