Gemeinderat der Stadt Zürich befürwortet Beihilfe zum Selbstmord in Alters- und Pflegeheimen
8. Feb. 2001
Der Beschluss des Stadtrats von Zürich, wonach Bewohnerinnen und Patienten von städtischen Alters- und Krankenheimen seit 1. Januar Selbstmord mit Beihilfe einer "Sterbehilfeorganisation" begehen können, hat eine kontroverse Debatte ausgelöst. Die CVP und die SVP hatten Vorstösse lanciert, um die umstrittene stadträtliche Verordnung wieder rückgängig zu machen. Nach insgesamt vier Stunden Diskussion, verteilt auf zwei Mittwochabende, hat der Gemeinderat trotz aller gut begründeten ethischen Einwände von Seiten der Seelsorgern und des Pflegepersonals leider die neue Praxis gutgeheissen. Die beiden CVP-Vorstösse, in welchen die Aufhebung der Sterbehilfe-Neuregelung gefordert wurde, lehnte der Rat mit 69 zu 40 Stimmen ab. Für die Aufhebung stimmten CVP, SVP, EVP und etwa die Hälfte der FDP, dagegen SP, Grüne, AL und die übrigen FDP-Mitglieder.
Gemäss einem Kommentar der NZZ dürften die Kritiker die Anwendung der Sterbe-hilfe-Neuregelung "mit Argusaugen" weiter beobachten. Beim leisesten Verdacht einer ungenügenden Abklärung der Urteilsfähigkeit eines Heimbewohners, bei Problemen mit einer Sterbehilfe-Organisation, bei Druckversuchen von aussen oder beim Versagen der Kontrollmechanismen müsste mit lautem Protest gerechnet werden. Stadtrat Robert Neukomm werde dann zur Verantwortung gezogen werden – und dessen sei sich der Departementsvorsteher voll bewusst. Nach zwei, vier und sechs Jahren muss Stadtrat Neukomm einen Bericht zum assistierten Selbstmord in den Heimen vorlegen, und zwar auch im Hinblick auf die künftigen Generationen und zu deren Schutz.
Link: pi, Zustimmung zur Suizid-Beihilfe in Heimen. NZZ 8. Feb. (2000) 41.
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