Dossier: Fristen"lösung" 2. Juni 2002

Die Sammlung hat begonnen: Referendum gegen die Fristenlösung

4. April 2001

Die Unterschriftensammlung für das Referendum gegen die "Fristenlösung", die vom Schweizer Parlament am 23.März angenommen worden ist, hat begonnen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 50'000 Unterschriften notwendig. HLI-Schweiz arbeitet mit der Schweizerischen Initiative für Mutter und Kind zusammen. Die Unterschriftenbogen, auf die jeweils Stimmberechtigte unterzeichnen können, die in der gleichen politischen Gemeinde wohnen, sind spätestens bis zum 22. Juni 2001 an die angegebene Adresse zurückzusenden. Der Ablauf der Sammlungsfrist ist am 12. Juli 2001.

Parallel dazu hat HLI-Schweiz einen Aufruf zum Gebet 100'000 Rosenkränze für das Leben lanciert. Dadurch sollen während eines Jahres jedes gefährdete menschliche Leben und die Aktivitäten aller Bewegungen zum Schutz des Lebens geistige Rückendeckung erhalten.


Das Referendum kommt: In der Schlussabstimmung stimmten Ständerat und Nationalrat der "Fristenlösung" definitiv zu.

23. März 2001

An der Schlussabstimmung vom 23. März haben die beiden Kammern des Schweizer Parlamentes der ausgearbeiteten Vorlage zur "Fristenlösung" definitiv zugestimmt. Damit wird die Abtreibung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft straffrei. Im Ständerat fiel die Schlussabstimmung mit 22:20 Stimmen (bei drei Enthaltungen!) sehr knapp aus. Im Nationalrat wurde der Vorlage mit 107:69 Stimmen leider allzu deutlich zugestimmt.

Der Erlass untersteht dem fakultativen Referendum, das von den Lebensschutzorganisationen und auch von der CVP ergriffen worden ist. Damit wird das Schweizer Volk zu diesem schwerwiegenden Entscheid Stellung nehmen müssen.

15. März 2001

Der Nationalrat hat sich am 14. März dem Ständerat angeschlossen. Er bereinigte die Differenzen, an denen der Ständerat am 6. März festgehalten hatte. Um innerhalb der ersten 12 Wochen straffrei abtreiben zu können, muss sich die schwangere Frau auf eine Notlage berufen. Die Kantone müssen jene Kliniken bezeichnen, welche "die Voraussetzungen für eine fachgerechte Durchführung der Abtreibung und für eine eingehende Beratung erfüllen. Dabei muss es sich um ein persönliches, eingehendes Gespräch handeln. Die entsprechenden Bestimmungen fanden mit 112:50 Stimmen Aufnahme ins Gesetz.

Das "Beratungsscheinmodell" der CVP hatte der Ständerat schon am 6. März mit 24:19 Stimmen endgültig begraben. 

Parlamentarische Initiative für ein Verbot der Forschung an Embryonen und imprägnierten Eizellen

Am 15. März 2001 wird sich der Nationalrat mit der Parlamentarischen Initiative von Schmied Walter über ein Verbot der Forschung an Embryonen und imprägnierten Eizellen befassen. Ein solches Verbot ist sehr zu begrüssen. Vom Universitätsspital Genf und der Frauenklinik am Kantonsspital Baden sind Publikationen von Praktiken mit Embryonen bekannt, die ganz klar gegen Art. 119 der Bundesverfassung verstossen. Seit einigen Jahren wird am Universitätsspital in Zürich mit abnormalen triploiden imprägnierten Eizellen geforscht. Unlängst wurde wieder eine Studie in einer Fachzeitschrift veröffentlicht. Die Initiative wurde mehrheitlich abgelehnt.

Links: 

Schweizerisches Parlament

- Erlass für die neue Regelung im Strafgesetzbuch im PDF-Format 

- Schlussabstimmung vom 23. März 2001: Ständerat, Nationalrat 

- Protokoll der Debatte des Nationalrates vom 14. März 2001

- Protokoll der Debatte des Ständerates vom 6. März 2001

- Sessionsprogramm des Schweizerischen Parlamentes

Schweizerische Initiative für Mutter und Kind

- Stellungnahme der Schweizerischen Initiative für Mutter und Kind zum Nationalrat, 14. März

- Stellungnahme der Schweizerischen Initiative für Mutter und Kind zum Ständerat, 6. März

- Vergleich der Textversionen des Ständerates und des Nationalrates

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