Kommission des Nationalrates befürwortet aktive Sterbehilfe

10. Juli 2001

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat mit 11 zu 8 Stimmen beantragt , dass die direkte aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen straflos sein soll.

Die Kommission hat sich zu den Fragen der Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung geäussert. Mit 11 zu 8 Stimmen will sie der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Cavalli Folge geben. Gemäss dieser Initiative soll die direkte aktive Sterbehilfe unter bestimmten, klar definierten Bedingungen straffrei werden, d.h. wenn sie dazu dient, einen hoffnungslos kranken, vor dem Tode stehenden Menschen von seinem unerträglichen und unheilbaren Leiden zu befreien. In der Pressemitteilung heisst es, nach Auffassung der Kommissionsmehrheit müsse das Recht in Fällen, wo direkte aktive Sterbehilfe verlangt werde, eine Antwort geben können. Diese Frage müsse klar geregelt werden, um Grauzonen und Missbräuche zu vermeiden und die Beziehung zwischen Patient und Arzt transparenter zu machen. Die Minderheit ist hingegen der Auffassung, dass der Wunsch zu sterben nicht stabil ist und weitgehend von psychischen Faktoren abhängt. Die Frage über Leben und Tod darf nicht dem Menschen überlassen werden.

Ausserdem hat die Kommission mit 9 zu 8 Stimmen beschlossen, der Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Vallender keine Folge zu geben. Darin wird verlangt, gesetzlich festzulegen, unter welchen Bedingungen die Beihilfe zur Selbsttötung zulässig ist. In den Augen der Mehrheit ist diese Initiative restriktiver als das geltende Recht und deshalb nicht mit der Initiative von Nationalrat Cavalli vereinbar, welche die Kommission unterstützen möchte.

Kommentar: Der Auffassung der Kommission, das Recht müsse in Fällen, wo direkte aktive Sterbehilfe verlangt werde, eine Antwort geben können, ist zuzustimmen. Allerdings muss die Antwort darauf ganz klar Nein sein! Die Medizin hat in der Menschheitsgeschichte noch nie wie heute über so effiziente Möglichkeiten verfügt, das Leiden von Patienten zu mindern. Diese Mittel müssen ausgeschöpft werden. Die Erfahrung aus den Niederlanden, wo es jährlich ca. 20'000  Todesfälle gibt, bei denen Selbstmord, aktive Euthanasie oder eine ausdrückliche Tötungsabsicht des Arztes im Spiel ist, zeigt die verheerenden Folgen der straffreien aktiven Sterbehilfe. (Siehe HLI-Report 34/35, S. 4) Ältere Leute rätseln vor ihrem Spitalaufenthalt darüber, welche Art von Spritzen sie wohl erhalten würden oder begeben sich sicherheitshalber für die Behandlung ins Ausland.

     

Krankenpfleger tötete in Luzern neun betagte Frauen

Der Forderung der Minderheit der Rechtskommission des Nationalrates, es müssten Vorschriften erlassen werden, um Missbräuche insbesondere in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen zu verhindern, ist durch die tragischen Vorfälle in Luzern Nachdruck verliehen worden. Ein 32jähriger Krankenpfleger hatte in einem Luzerner Pflegeheim neun demenz-kranke Bewohnerinnen umgebracht. Der Krankenpfleger hat ein Geständnis abgelegt, nachdem er in Untersuchungshaft genommen wurde. Wie der zuständige Untersuchungsrichter in Luzern erklärte, habe der Mann angegeben, aus Mitleid, Nächstenliebe und Mitgefühl heraus gehandelt zu haben. Er sei der Meinung gewesen, aktive Sterbehilfe zu leisten und den kranken Menschen etwas Gutes zu tun. Tatsächlich aber handelt es sich um Tötung, wie der Luzerner Sozialdirektor Ruedi Meier vor den Medien betonte. Was der Krankenpfleger getan habe, dürfe nicht als aktive Sterbehilfe bezeichnet werden.

Links:

Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, Pressemeldung vom 5. Juli 2001

Vgl. Bolli Thomas, Pfleger tötete neun Frauen. Tages-Anzeiger vom 6. Juli 2001, S. 1.

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