Medienmitteilung SHMK / Ja zum Leben
Rekordergebnis beim Referendum gegen die Fristenlösung:
173'000 x NEIN zur radikalen Fristen-"Lösung"
12. Juli 2001
Vier Referendumskomitees haben insgesamt 173'000 Unterschriften gegen die Fristenlösungsvorlage des Parlaments zusammengebracht. Allein die beiden Organisationen Ja zum Leben Schweiz und die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) steuerten dazu 120'000 Unterschriften bei. Das ausgezeichnete Sammelergebnis ist ein klares Signal dafür, dass breite Kreise der Bevölkerung nicht gewillt sind, die vom Parlament mit knapper Mehrheit beschlossene und vom Bundesrat abgelehnte reine Fristenlösung zu akzeptieren. Zahlreiche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unterschrieben das Referendum auch deshalb, weil ihnen die vorgeschlagene Fristenlösung, welche Abtreibungen bis zur Geburt zulässt, zu weit geht. 66,9% der Unterschriften wurden von Frauen geleistet.
Ja zum Leben Schweiz und die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind haben ihre gesammelten 32'000 bzw. 88'000 Unterschriften gemeinsam der Bundeskanzlei übergeben und werden auch ihre Kampagnen zur Abstimmung gegen die Fristenlösung koordinieren. Das überdurchschnittliche Sammelergebnis kam durch den Einsatz von über 5'000 aktiven Sammlerinnen und Sammlern zustande. Zudem wurden rund 100 Standaktionen in der ganzen Schweiz durchgeführt und in mehreren Zeitungen Beilagen von Unterschriftenbogen versendet, darunter in La Liberté, Giornale del Popolo, Neue Luzerner Zeitung, Tachles und Tierwelt. Zusätzliche Unterschriften wurden von zwei weiteren Referendumskomitees übergeben: Die CVP sammelte rund 32'000 Unterschriften und die Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens in der Schweiz (GLS) rund 21‘000. Die Tatsache, dass vier Referendumskomitees in der knappen Frist von 100 Tagen insgesamt 173‘000 amtlich beglaubigte Unterschriften sammelten, macht das Referendum gegen die Fristenlösung zum sechst grössten Referendum in der Geschichte unseres Bundesstaates. Wie eine Meinungsumfrage in der COOP-Zeitung vom 21. März 2001 belegt, sind 35,2% der Bevölkerung gegen Abtreibungen, es sei denn im Falle der Lebensgefahr. Nur 24,3% sind für die vorgestellte, reine Fristenlösung. 33,9% sind für ein Beratungsmodell und 6,6% unentschlossen. Damit ist der Ausgang der Volksabstimmung vom kommenden Frühjahr völlig offen, in welcher erfahrungsgemäss gewissenhafter entschieden wird, als in Meinungsumfragen.
Die Fristenlösung ist radikal, unehrlich und willkürlich
Zahlreiche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stiessen sich daran, dass die Gesetzesvorlage vorgibt, Abtreibungen nur innerhalb der ersten 12 Wochen straflos zu erklären, im Grunde aber Abtreibungen bis zur Geburt freigibt. In der Zeit nach der 12. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt braucht es gemäss Fristenlösung kein ärztliches Gutachten mehr. Es genügt, dass die Frau einen Abtreibungsarzt aufsucht, der zur Überzeugung kommt, dass sie sich in einer «schweren seelischen Notlage» befindet. Dieser Abtreibungsarzt ist in seinem Urteil befangen, weil er an der Abtreibung sein Auskommen hat. Eine Fristenlösung, die Abtreibungen bis zur Geburt zulässt, kann nicht anders als radikal und unehrlich bezeichnet werden. Zudem ist sie willkürlich, weil sie der Frau ein «Selbstbestimmungsrecht» nicht über sich selbst, sondern über das Leben des Kindes einräumt und sie zur Richterin in eigener Sache erklärt. Willkürlich ist auch die Festlegung einer 12-wöchigen Frist, die sich medizinisch nur damit begründen lässt, dass das Kind bis dann problemloser abgetrieben werden kann.
Weitere Informationen:
Ja zum Leben Schweiz: www.ja-zum-leben.ch, Tel. 055-653 11 50
Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK): www.mamma.ch, Tel. 061-703 77 77 info@mamma.ch
12.7.2001 / SHMK, Quelle: http://www.mamma.ch/de/info_20010712_text.htm
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