9. Aug. 2001
Menschenrechtskomitee der UNO will Abtreibung in Guatemala durchsetzen
ROM, 2. August 2001 (ZENIT.org, ZG01080206).- Das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen verabschiedete auf seiner 72. Sitzung vom 27. Juli eine "Reihe von Schlussfolgerungen und Empfehlungen", zu denen unter anderem die Forderung nach der Legalisierung der Abtreibung in Guatemala gehört.
Nach Angaben der kanadischen Nachrichtenagentur LSN weist das Komitee darauf hin, dass das Recht auf Leben schwangerer Frauen gewährleistet sein müsse, die entscheiden, "ihre Schwangerschaft abzubrechen". Außerdem wird Guatemala aufgefordert, den schwangeren Frauen auch die nötigen Informationen und Mittel zur Verfügung zu stellen, um diese Rechte zu garantieren. Das Land müsse seine Gesetzgebung überholen, "um abgesehen von der Lebensgefahr einer gebärenden Mutter Ausnahmen von dem allgemeinen Verbot der Abtreibung zu definieren".
Das Komitee stellt sich somit gegen die gültige Landesverfassung, die das Recht des ungeborenen Kindes auf das Leben verteidigt.
Mercedes Arzú de Wilson zufolge, die bis vor kurzem Repräsentantin Guatemalas bei der UNO war, "hat der Westen uns armen Ländern alles genommen. Was uns noch bleibt, sind unsere Kinder und unser Glaube. Doch nun will man uns auch unseren Glauben und unsere Kinder nehmen".
PS: In der Konvention über die Rechte des Kindes hat die UNO in der Präambel unter Absatz 9 feierlich formuliert:
... »eingedenk dessen, daß, wie in der Erklärung der Rechte des Kindes ausgeführt ist, "das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere auch eines angemessenen rechtlichen Schutzes, vor und nach der Geburt bedarf"« ...
Dies wird bestätigt durch Art. 6. dieser Konvention: "States Parties recognize that every child has the inherent right to life", die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein Kind ein inhärentes Recht auf Leben hat. (Leider wurde das auf entstellende Weise ins Deutsche übersetzt: "Die Vertragsstaaten erkennen an, daß jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.")
Kommentar überflüssig - oder?
Links:
UNO: United Nations Organisations
WHO/OMS: World Health Organization
UNICEF: United Nations Children's Fund
Weiter Infos auf unserer Webseite (Friday Fax)
Friday Fax, Originalfassungen: www.c-fam.org
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