Bundesrat will gleichzeitig über Fristen"lösung" und Initiative der SHMK abstimmen lassen
29. Aug. 2001
Der Bundesrat hat bekannt gegeben, dass er das Schweizer Volk am selben Abstimmungssonntag über die Gesetzesvorlage des Parlamentes und die Initiative der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) abstimmen lassen will. Sollte der höchst unwahrscheinliche Fall eintreten, dass beide Vorlagen angenommen würden - was auch bei gestaffelten Abstimmungen eintreten könnte - hätten die Verfassungsbestimmungen (wie von der Volksinitiative gefordert) gegenüber der vom Parlament beschlossenen Fristenregelung den Vorrang. Die Parlamentsvorlage ist nur auf Gesetzesstufe angesiedelt, und die Übergangsbestimmung der Volksinitiative würde unmittelbar nach ihrer Annahme fast jeden Schwangerschaftsabbruch verbieten.
Weiter erklärte der Bundesrat, dass er die vom Parlament beschlossene Fristen"lösung" unterstütze. Während der Debatte im Parlament hatte der Bundesrat noch ein Modell mit Beratungspflicht vorgezogen. Nachdem dieses aber keine Mehrheit im Parlament gefunden hat und "die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs aber angesichts der immer grösseren Diskrepanz zwischen Gesetz und Realität dringlich ist" hat er sich nun dem Entscheid des Parlamentes angeschlossen. Dieser Begründung fügte er hinzu:
"Der Schutz des werdenden Lebens kann nach Ansicht des Bundesrates nicht ausschliesslich mit dem Strafrecht gewährleistet werden, sondern erfordert ein umfassendes sozialpolitisches Konzept."
Bisher lässt sich allerdings in der Bundespolitik kein sozialpolitisches Konzept erkennen, das griffig genug wäre, um Abtreibungen zu verhindern und Müttern in Not tatkräftig beizustehen. Dies war immer schon eines der Hauptanliegen der Pro-Life-Organisationen. Sie haben in diesem Bereich schon seit Jahren wertvolle Hilfe geleistet. Sicher wäre es viel effizienter den Schutz des ungeborenen Lebens einerseits gesetzlich zu gewährleisten und mit sozialpolitischen Massnahmen Mütter in Not zu unterstützen, als wie der Bundesrat das ungeborene Leben innerhalb von 12 Wochen (in bestimmten Fälle noch länger) der Willkür zu überlassen. Da viele Bürger die gesetzliche Straffreiheit als moralische Erlaubtheit falsch interpretieren, treibt die Fristen"lösung" viele Mütter in Not geradezu in jene Spitäler und Arztpraxen, wo die Abtreibung angeboten wird, statt ihr Kind zu behalten und das Angebot an Beratungsstellen sowie Sozialhilfen zu beanspruchen.
Links:
Pressemeldung des Bundesrates vom 29. Aug. 2001
Initiativtext und Absichtserklärung der Schweizerische Hilfen für Mutter und Kind (SHMK)
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