Offene Fragen von HLI-Schweiz zur Erklärung der Schweizerischen Bischofskonferenz über den Schwangerschaftsabbruch
18. Sept./ 9.Okt. 2001
Die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) hat betreffend der kommenden Abstimmung über das Referendum zur Fristenlösung und zur Initiative der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) am 5. September Stellung genommen.
In den Punkten 1 bis 2 der Presseerklärung spricht sie sich klar und deutlich gegen die Fristenlösung bzw. gegen die straffreie Tötung der ungeborenen Kinder in den ersten zwölf Wochen aus. Ebenso macht sie auf fehlende gesetzliche Massnahmen zugunsten betroffener Frauen und des Familienschutzes aufmerksam, die in der Mutterschaftsversicherung, im Mutterschaftsurlaub, in Kinderzulagen, in Kinderkrippen, reduzierten Krankenkassentarifen und Steuererleichterungen verwirklicht werden sollten. HLI-Schweiz freut sich, dass sich die Bischöfe so klar und deutlich gegen die Fristenlösung und für den aktiven Schutz der Familie ausgesprochen haben. Dies ist erklärterweise gerade auch das Anliegen von HLI-Schweiz - und wir dürfen ohne weiteres hinzufügen – ein Anliegen wohl aller in der Schweiz aktiven Lebensschutzorganisationen.
Leider scheint uns besonders Punkt 4, der auf die Initiative für "Mutter und Kind" Bezug nimmt, sehr unglücklich formuliert:
4. "Im Licht dieser Erwägungen erachten die Bischöfe deshalb auch die Initiative für "Mutter und Kind", trotz der darin enthaltenen positiven Massnahmen und der vorgesehenen Nothilfe, als ungenügend. Ein Strafgesetz allein, dessen Nichteinhaltung voraussehbar ist, führt erfahrungsgemäss nicht weiter."
Unseres Erachtens ist er zu wenig deutlich ausgeführt. Es fehlt eine Erklärung, warum sich die SBK distanziert und hinterlässt den Stimmbürger in der Unsicherheit, wie er sich konkret beim Abstimmungskampf aktiv für einen besseren Schutz von Mutter und Kind einsetzen soll. Das Problem stellt sich nämlich, wie die SBK diesen Punkt auslegt und wie ihn die Medien interpretieren. Letztere haben die Presseerklärung häufig so gedeutet, dass die SBK sich für ein doppeltes Nein ausgesprochen habe: Nein zur Fristenlösung und Nein zur Initiative der SHMK (Radio und Fernsehen DRS, NZZ vom 7.9.2001, S. 13, NLZ). Falls der Stimmbürger sich tatsächlich so entscheiden sollte, befindet sich die Schweiz nach der Abstimmung wieder beim Status quo: Mit einem restriktiven aber nicht angewendeten Strafgesetz bezüglich der Abtreibung – ohne zusätzliche sozialpolitische Massnahmen zum Schutz von Kindern vor der Geburt und Müttern in Not. Ein solches Ergebnis erachten wir als nicht übereinstimmend mit dem, was die SBK in den Punkten 1 bis 3 ihrer Presseerklärung ausgeführt hat.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Massnahmen, wie in Punkt 3 der Erklärung von der SBK gefordert, zwar im Initiativtext der SHMK nicht ausdrücklich, aber implizit in folgenden Bestimmungen enthalten sind. Sie würden den Gesetzgeber verpflichten, die aufgezählten Massnahmen zu ergreifen:
Der Bund schützt das Leben des ungeborenen Kindes und erlässt Richtlinien über die erforderliche Hilfe an seine Mutter in Not.
Die Gesetzgebung des Bundes beachtet dabei folgendes:
d. Im Falle einer Notlage der Mutter aufgrund einer Schwangerschaft gewähren die Kantone die erforderliche Hilfe. Sie können private Institutionen damit betrauen.
Sicher wäre es wünschenswert, wenn gemäss der Forderung der SBK die aufgezählten Massnahmen, wie Mutterschaftsversicherung, Mutterschaftsurlaub, Kinderzulagen, Kinderkrippen, reduzierte Krankenkassentarife und Steuererleichterungen in diesen Bestimmungen und damit in der Schweizerischen Bundesverfassung explizit enthalten wären. Dies lässt sich allerdings nicht auf diese Weise verwirklichen, da die geforderte Einheit der Materie nicht mehr gewährleistet und somit eine solche Initiative vom Bund ungültig erklärt würde. Während die Forderungen der SBK durchaus als pauschal für alle Mütter verstanden werden könnten, bezieht sich die Initiative einschränkend auf Mütter in Not. Dies ist ein unbestreitbarer Vorteil.
Für die Lebensschutzorganisationen stellt sich aufgrund des 4. Punktes der Presseerklärung die Frage, wie die zweifellos berechtigten Forderungen der SBK politisch genügend in die Tat umgesetzt werden könnten. Sieht die SBK konkrete Alternativen? Ist ihre Aussage, dieses "Strafgesetz" werde voraussehbar nicht eingehalten, nicht eine Kapitulation und eine Missdeutung dessen, was die Initiative tatsächlich beabsichtigt? Es handelt sich überhaupt nicht um ein reines Strafgesetz, sondern um eine Verfassungsinitiative, die sich in erster Linie für die Hilfe von Mutter und Kind einsetzen will.
Es gibt zahlreiche Leute, die seit vielen Jahren im Bereich des Lebensschutzes ein hohes Pensum an Freiwilligenarbeit leisten – zum Wohl von Müttern in Not und zur Verbesserung der sozialpolitischen Situation. Um ihren unermüdlichen Einsatz nicht zu desavouieren und der ganzen Sache zu schaden, erachtet HLI-Schweiz eine unzweideutige öffentliche Klärung durch die SBK als dringend notwendig. Zudem könnten Gläubige, welche lediglich das Echo der Medien ohne den Wortlaut der Stellungnahme kennen, vor Enttäuschungen und vielleicht sogar vor Spaltungen bewahrt werden.
Die Unklarheiten in der Erklärung der SBK führten in den Medien sogar zu Vermutungen, wonach die SBK gegenüber dem Beratungsschutzmodell der CVP nicht allzustark abgeneigt sei. Die NZZ fragte sich sogar, ob die Haltung der Bischöfe als möglichen "Türspalt für das Schutzmodell?" verstanden werden kann. Dies entspricht gemäss einer Antwort, die wir unterdessen vom Sekretär der Bischofskonferenz erhalten haben, keineswegs der Absicht der Bischöfe. Ein ähnliches Beratungsmodell ist ja in Deutschland wegen der moralisch nicht akzeptablen Mitwirkung bei der Ausstellung des Beratungsscheines durch katholische Berater bereits von unserem Papst Johannes Paul II. abgelehnt worden.
Wir hoffen, dass die SBK aufgrund all dieser Fragen und Erwägungen erkennt, in welch unangenehme Situation die Lebensschutzorganisationen bezüglich ihrer künftigen Ausrichtung ihrer Tätigkeit geraten sind. Um Kommunikationsprobleme zu vermeiden, haben wir vorgeschlagen, dass die Lebensschutzorganisationen bezüglich dieses delikaten Themenbereichs vorgängig zur Stellungnahme bzw. zum Austausch von der SBK vermehrt beigezogen würden. Im vorliegenden Fall hätte die "Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind" kontaktiert werden sollen. Auch was die Lancierung von künftigen Initiativen sozialer und politischer Art betrifft, wäre ein Kontakt zwischen den Lebensschutzorganisationen und der SBK erwünscht.
HLI-Schweiz hat die SBK dringend um unverzügliche Klärung der noch offenen Fragen gebeten.
Dr. med. Urs Kayser, Präsident HLI-Schweiz
Links:
Pressecommuniqué der 253. Ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Präzisierungen: Abstimmung Schwangerschaftsabbruch: Klarstellung durch die Schweizer Bischöfe, 26. Sept. 2001 (Original, nur im RTF-Format)
Frühere Erklärung der Schweizerischen Bischofskonferenz zum Schwangerschaftsabbruch, 5. Sept. 2001
Initiativtext und Absichtserklärung der Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK)
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