Leben als Christ = Leben im Gegensatz zum Evangelium? - Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes befürwortet Fristen"lösung"
5. Nov. 2001
Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) hat am 30. Okt. 2001 zur Fristenlösung in der Schweiz seine Zustimmung gegeben. "Nach fundierter Prüfung der evangelisch-theologischen Grundlagen", so der Rat, befürworte er die Fristenregelung, "weil sie den Raum der persönlichen und freien Entscheidung schützt; sie erlaubt den straffreien Schwangerschaftsabbruch in einem klaren und legalen Rahmen".
Zugleich wird behauptet, die Zulassung zur Fristenregelung als pragmatische und demokratische Lösung dürfe nicht "als Banalisierung dieser heiklen ethischen Frage oder grundsätzliche Zustimmung zur Abstimmung verstanden werden - vielmehr verlange sie die Verwirklichung einer echten Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik nach christlich-ethischen Grundsätzen".
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Kommentar: Dieses Lippenbekenntnis ist absolut unglaubwürdig, da gerade mit der Zulassung der Fristenregelung christlich-ethische Grundsätze mit Füssen getreten werden. Wie soll auf diesem Scherbenhaufen eine christliche Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik aufgebaut werden? Bedenklich ist auch die Aussage von Monika Waller-Koch, Mitglied des neunköpfigen Rates des SEK, manchmal sei es im Leben unumgänglich, gewisse Gebote zu übertreten. Der Schutz des ungeborenen Lebens steht ganz in der christlichen Tradition. Mit seinem Entscheid hat sich der SEK aus einem Themenkreis verabschiedet, der tatsächlich ein echtes ökumenisches Anliegen unterschiedlichster christlicher Gruppierungen wäre. Die Frage stellt sich natürlich, inwiefern unter solchen Voraussetzungen mit dem SEK überhaupt noch eine Ökumene möglich ist. Dies sollte sich auch die Schweizer Bischofskonferenz gründlich überlegen. |
Die Fristenregelung wird an der nächsten Abgeordnetenversammlung des SEK vom 12. November in Bern ein Thema sein, wobei SEK-Präsident Thomas Wipf nicht daran zweifelt, dass die Abgeordneten die Haltung des Rates unterstützen werden. Zum Entscheid des Rates hat ein Grundlagenpapier von Prof. Denis Müller beigetragen. Darin wird zwar anerkannt, dass die Tötung eines ungeborenen Kindes im Grundsatz Gottes Absicht und dem Tötungsverbot zuwiderläuft. Müller behauptet dann aber, aus der Sicht des Evangeliums, könne der Entscheid zum Schwangerschaftsabbruch ein ethischer sein. Dies gelte für den Fall dass eine Frau in eine Zwangslage dazu gebracht würde, "höhere oder wichtigere Werte" als das Leben des Fötus zu gefährden. Dazu zählen gemäss Müller nicht nur das Überleben der Mutter, sondern auch ihre psychische Entwicklung, ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunft, ihre geistliche Bestimmung und das Gleichgewicht sowie die Chancen der Paarbeziehung.
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Damit wird das Leben des Ungeborenen zu Unrecht einer Güterabwägung unterworfen, wobei ihm bei dieser Abwägung ein nur mehr vernachlässigbares Gewicht beigemessen wird. Die folgenden Schriftstellen und Aussagen der frühen christlichen Apologetik sprechen für sich: |
Heilige Schrift:
"Du sollst nicht töten." (Ex 20,13; Dtn 5,17)
"Ungerechte Urteile hast du gefällt, Schuldlose verurteilt, aber Schuldige freigesprochen; und doch hat der Herr gesagt: Einen Schuldlosen und Gerechten sollst du nicht töten." (Dan 13,53)
"Du kennst doch die Gebote: Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen, du sollst keinen Raub begehen; ehre deinen Vater und deine Mutter!" (Mk 10,19; vgl Lk 18,20; Mt 19,18;)
"Denn die Gebote: Du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren!, und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefasst: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst." (Röm 13,9)
Frühe christliche Apologetik:
Didaché (Apostellehre) anfangs 2.Jh.: 2,2 "Du sollst nicht töten, nicht ehebrechen, ... nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten"
Barnabasbrief (130-132 n.Chr.) 19,5: "Du sollst nicht abtreiben, noch ein Neugeborenes wieder beseitigen!"
Die christlichen Apologeten warfen den Heiden Kindesaussetzungen und Abtreibungen vor, z.B. Minucius Felxi, Octavius 30,2: "Es gibt Frauen, die im eigenen Leib den Keim des künftigen Menschen mit Giftgetränken zum Absterben bringen; sie begehen Kindesmord, noch ehe sie gebären."
Links:
Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK): Communique vom 30. Okt. 2001
Medienmittelung der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind vom 31. Okt. 2001
crz, Bekenntnis zum freien Gewissensentscheid. NZZ 31. Okt. 2001, 14.
Renz Tilman, Schwangerschaftsabbruch ist für Protestanten eine Gewissensfrage. BAZ 31. Okt. 2001.
Kath.Net: http://www.kath.net/detail.php?id=997
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