Euthanasie im Vormarsch: In Belgien stimmte der Senat Euthanasiegesetz zu
2. Nov. 2001
Nach den Niederlanden wird Belgien wahrscheinlich das zweite Land, welches unter bestimmten Auflagen Euthanasie zulässt. Mit einer deutlichen Mehrheit haben die Mitglieder des belgischen Senats einem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt. Voraussichtlich wird das Abgeordnetenhaus noch in diesem Jahr die Vorlage behandeln.
Der Senat, die sogenannte Reflexionskammer, hatte während zwei Jahren über die Euthanasie debattiert. Am 25. Oktober stimmte der Senat dem von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zu. Von den 71 Senatoren stimmten 44 für das "Sterbehilfegesetz", 23 waren dagegen, 2 enthielten sich der Stimme. Die Opposition stimmte erwartungsgemäss gegen die Gesetzesvorlage. Nach diesem Abstimmungsresultat ist zu befürchten, dass das Euthanasiegesetz schon in ein paar Monaten in Kraft treten könnte. Bei nächsten Abstimmung im Abgeordnetenhaus wird mit noch weniger Widerstand zu rechnen sein als im Senat.
Das Gesetz gibt der Ärzteschaft die Möglichkeit, aktive Sterbehilfe zu praktizieren, ohne eine strafrechtliche Verfolgung zu riskieren. Vorausgesetzt wird die Einhaltung von bestimmten Auflagen. Der Patient muss unter anderem mindestens 18 Jahre alt sein. Er muss den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe wiederholt und bei vollem Bewusstsein äussern. Eine Kommission wird im Weiteren darüber zu entscheiden haben, ob ein Arzt innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens Euthanasie bei Patienten durchführt. Das Gesetz kommt bei Patienten zur Anwendung, die sich im Endstadium einer Krankheit befinden, aber auch bei Personen, die an einer unheilbaren und starke Schmerzen verursachenden Krankheit leiden, jedoch noch einige Zeit leben könnten.
Der belgische Staatsrat, dessen Aufgabe darin besteht, die Ausführung von Amtshandlungen auf die geltenden Rechtsnormen zu prüfen, hat zum Euthanasiegesetz grundsätzlich ein positives Gutachten vorgelegt. Die Mitglieder des Rats hielten fest, die Vorlage zur Entkriminalisierung von Euthanasie stehe nicht im Widerspruch zur Menschenrechtscharta des Europarates! Neben verschiedenen EU-Parlamentariern hatten auch die niederländischen Christlichdemokraten, die wie ihre belgischen Kollegen ebenfalls der Opposition angehören, argumentiert, die Straffreiheit bei Euthanasie sei mit dem Europäischen Vertrag nicht vereinbar.
Links:
Vgl. vau, Die Euthanasie in Belgien in Sichtweite. NZZ 27. Nov. (2001) 5.
News HLI-Schweiz: Die Niederlande erlauben als erstes Land Euthanasie per Gesetz
Council of Europe, European Treaties, Convention for the Protection of Human Rights and Dignity of the Human Being With Regard to the Application of Biology and Medicine: Convention on Human Rights and Biomedicine. 4.4.1997, ETS No. 164. Oviedo 1997.
UNESCO (United Nations Education, Scientific and Cultural Organization)
Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights 1997. (PDF-Datei 427 kBytes)
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