Nationalrat gegen aktive Sterbehilfe - Bundesrat muss Gesetz und Massnahmenpaket ausarbeiten
11. Dez. 2001
Die
direkte aktive Sterbehilfe soll auch unter strengsten Voraussetzungen nicht
straflos werden. Mit 120:56 Stimmen hat der Nationalrat eine Initiative des
Tessiner SP-Abgeordneten und Arztes Franco Cavalli abgelehnt. Laut Cavalli
sollte das Töten auf Verlangen nicht mehr bestraft werden, wenn damit ein
hoffnungslos kranker Mensch von seinem unerträglichen und unheilbaren Leiden
befreit wird. Abgelehnt wurde aber auch eine Initiative von Dorle Vallender
FDP/AR, welche die "Aktivitäten" von Sterbehilfeorganisationen wie
Exit und Dignitas einschränken wollte (117:58). Er überwies an den Bundesrat eine Motion
des Nationalrates und Arztes Guido Zäch, mit 149 zu 19 Stimmen. Bundesrätin Ruth Metzler wollte
den Auftrag lediglich in der unverbindlichen Form eines Postulates
entgegennehmen. Damit wird nun der Bundesrat verbindlich aufgefordert,
"Gesetzesänderungen
auszuarbeiten und dem Parlament als Botschaft zu unterbreiten, die es erlauben,
bestehende Gesetzeslücken betreffend die indirekte aktive Sterbehilfe und die
passive Sterbehilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der
medizinischen Wissenschaften (SAMW) zu regeln. Es ist dabei insbesondere zu
prüfen, ob die Regelungen in einem eigenen Gesetz oder im Schweizerischen
Strafgesetzbuch anzusiedeln sind. Zusätzlich unterbreitet er dem Parlament ein
Massnahmenpaket zur speziellen Förderung der Palliativmedizin."
Damit ist noch nichts endgültig entschieden, sondern der Ball ist mit
dieser Motion erst ins Rollen gekommen.
Links:
Protokoll des Nationalrates vom 11.12.2001
Motion von Nationalrat Guido Zäch, eingereicht am 3. Okt. 2001
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