Nationalrat gegen aktive Sterbehilfe - Bundesrat muss Gesetz und Massnahmenpaket ausarbeiten

11. Dez. 2001

Die direkte aktive Sterbehilfe soll auch unter strengsten Voraussetzungen nicht straflos werden. Mit 120:56 Stimmen hat der Nationalrat eine Initiative des Tessiner SP-Abgeordneten und Arztes Franco Cavalli abgelehnt. Laut Cavalli sollte das Töten auf Verlangen nicht mehr bestraft werden, wenn damit ein hoffnungslos kranker Mensch von seinem unerträglichen und unheilbaren Leiden befreit wird. Abgelehnt wurde aber auch eine Initiative von Dorle Vallender FDP/AR, welche die "Aktivitäten" von Sterbehilfeorganisationen wie Exit und Dignitas einschränken wollte (117:58). Er überwies an den Bundesrat eine Motion des Nationalrates und Arztes Guido Zäch, mit 149 zu 19 Stimmen. Bundesrätin Ruth Metzler wollte den Auftrag lediglich in der unverbindlichen Form eines Postulates entgegennehmen. Damit wird nun der Bundesrat verbindlich aufgefordert, "Gesetzesänderungen auszuarbeiten und dem Parlament als Botschaft zu unterbreiten, die es erlauben, bestehende Gesetzeslücken betreffend die indirekte aktive Sterbehilfe und die passive Sterbehilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) zu regeln. Es ist dabei insbesondere zu prüfen, ob die Regelungen in einem eigenen Gesetz oder im Schweizerischen Strafgesetzbuch anzusiedeln sind. Zusätzlich unterbreitet er dem Parlament ein Massnahmenpaket zur speziellen Förderung der Palliativmedizin." 
Damit ist noch nichts endgültig entschieden, sondern der Ball ist mit dieser Motion erst ins Rollen gekommen. 

Links:

Protokoll des Nationalrates vom 11.12.2001

Motion von Nationalrat Guido Zäch, eingereicht am 3. Okt. 2001

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