Frankreich will Haftung bei Schwangerschaftsdiagnostik einschränken

10. Jan. 2002

Das französische Parlament hat am 10. Jan. die Haftung von Ärzten wegen Irrtümern bei der Schwangerschaftsdiagnostik eingeschränkt. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf reagierte das Parlament auf ein höchstrichterliches Urteil, das das Recht eines behinderten Kindes anerkennt, nicht geboren worden zu sein, und Ärzte für Irrtümer bei der Schwangerschaftsdiagnostik haftbar macht. Nach der Billigung des Gesetzentwurfes durch die Abgeordneten muss der Senat entscheiden. Im Entwurf heißt es: "Niemand kann behaupten, geschädigt worden zu sein, nur weil er geboren wurde." Das neue Gesetz soll verhindern, dass behinderte Kinder mit der Begründung, sie hätten einfach nicht geboren werden dürfen, Ärzte oder ihre Eltern auf Entschädigung verklagen. Eltern könnten jedoch weiterhin Regressforderungen stellen, wenn ein Arzt bei einer Vorsorgeuntersuchung offensichtliche Anzeichen einer Behinderung übersieht oder die Behinderung etwa bei der Geburt selbst verursacht. Das umstrittene Gerichtsurteil vom vergangenen Jahr verpflichtete die betroffenen Ärzte, den geistig behinderten Jugendlichen Nicolas Perruche zu entschädigen, da sie seine Mutter nicht auf seine wahrscheinliche Behinderung hingewiesen und damit eine Abtreibung ermöglicht hatten. Das vom Obersten Gerichtshof bestätigte Urteil im Fall Perruche heizte Debatten über Abtreibung und Behinderung an und bereitete den Weg für Entschädigungsklagen. Seit Jahresbeginn weigern sich Ärzte, Schwangerschaftsdiagnosen zu erstellen und begründen ihren Schritt damit, sie könnten aus Furcht vor Regressforderungen ihren Beruf nicht mehr ausüben. Die Versicherungsprämien der Ärzte stiegen ins Unermessliche. Behindertenverbände kritisierten dagegen, durch das Urteil würden Behinderte erniedrigt.

Quelle: Yahoo vom 10. Januar 2001: Reuters, Frankreich schränkt Haftung bei Schwangerschaftsdiagnostik ein

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