Bundesrat legt Volksabstimmung über Fristenlösung und Initiative für Mutter und Kind auf den 2. Juni 2002 fest

23. Jan. 2002

Der Bundesrat hat entschieden, am 2.Juni 2002 die zwei abstimmungsreifen Vorlagen betreffend den Schwangerschaftsabbruch, das heisst die Gesetzesänderung und die Volksinitiative 'Initiative für Mutter und Kind', zur Abstimmung zu bringen. Damit wird dieser Abstimmungssonntag nur einem einzigen Thema gewidmet sein: Der Abtreibung. Der Bundesrat hatte bereits früher den Grundsatzentscheid getroffen, über diese beiden Vorlagen gemeinsam abstimmen zu lassen. 

Die vom Parlament auf Grund einer parlamentarischen Initiative erarbeitete Gesetzesänderung sieht eine Fristenregelung vor, gemäss welcher der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich straflos ist. Die vorgelegte Volksinitiative für Mutter und Kind basiert hingegen auf den Grundrechten und schützt das Leben des Menschen von Anfang an. Sie erklärt insbesondere jene für strafbar, welche die Abtreibung ausführen. Den Müttern in Not soll die erforderliche Hilfe garantiert werden. Die kantonalen Beratungsstellen leisten in aller Regel keine materielle Hilfe. Die Initiative für Mutter und Kind stellt eine zeitlose und gerechte Lösung für den Schwangerschaftskonflikt dar.

Der Start der Unterschriftensammlung für die Initiative für Mutter und Kind fand am 2. Juni 1998 statt. Demnach kommt diese Initiative nun exakt vier Jahre nach Sammelbeginn zur Volksabstimmung. Die Initiantinnen und Initianten erblicken darin ein positives Zeichen des Funktionierens der direkten Demokratie und sehen ihre Initiative als Gegenvorschlag zur Fristenlösung bestätigt. Der Bundesrat hingegen hat durch sprunghafte und unbegründete Positionsänderungen (1999 für Indikationenmodell, 2000 für "Schutzmodell" und 2001 für Fristenlösung) seine Glaubwürdigkeit zum Thema verspielt.

Die Abtreibungszahlen in der Schweiz sind seit drei Jahren steigend

Am 2. Januar 2002 – viel später als in den Vorjahren – haben Abtreibungsbefürworter (SVSS) auf ihrer Homepage die Abtreibungszahlen der Schweiz für das Jahr 2000 veröffentlicht. Aufgrund ihrer Angaben wurde 12'378 mal abgetrieben. Sie mussten kleinlaut eine Zunahme um 1.5% gegenüber dem Vorjahr 1999 (12'200) zugeben. Zum dritten Mal nacheinander ist eine Steigung der Anzahl Abtreibungen in der Schweiz festzustellen. Trotzdem betitelt die SVSS ihren Bericht immer noch mit "Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist rückläufig". Das ist irreführend.

Die Anzahl Abtreibungen bei 1000 in der Schweiz wohnhaften Frauen im gebärfähigen Alter ist von 7,89 im Jahre 1993 auf 8,14 im 2000 angestiegen. In Holland - einem oft als Paradebeispiel für die Fristenlösung angeführten Land – stieg im selben Zeitraum die Abtreibungsrate von 5,68‰ auf 8,00‰ an. Hingegen liegt Spanien mit seinem restriktiveren Gesetz deutlich tiefer (6‰ im 1998). In Holland verdoppelte sich die Abtreibungsrate unter Teenagern seit 1992. In diesem Zeitraum sind die Abtreibungen bei der einheimischen Wohnbevölkerung um 40,0% gestiegen.

Links:

Abtreibung in der Rechtsgeschichte (Artikel von Prof. Dr. Louis Carlen)

Presseerklärung des Bundesrates vom 23. Januar 2002

Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK)

Initiativtext und Absichtserklärung

 

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