Schweizer Volk nimmt Fristenlösung an und verwirft Initiative für Mutter und Kind

[Kommentar] [Stimmen aus den Medien] [Grafik zum Wertewandel 1977-2002] [Der Wertewandel in absoluten Zahlen]

3./6.6.2002

Das Schweizer Volk hat am 2.Juni die sogenannte "Fristenlösung" mit grosser Mehrheit (72 %) angenommen. Sie erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode eine straffreie Abtreibung. Die Pro-Life-Initiative der "Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind" (www.mamma.ch) wurde zugleich mit grosser Mehrheit (82 %) abgelehnt.

Das Schweizer Volk hat am 2. Juni entschieden: Das Sein oder Nicht-Sein der Kinder im Mutterleib ist nun bis zur 12. Woche dem sogenannten Selbstbestimmungsrecht der Frau unterworfen. Was bedeutet nun dieser Entscheid für die gläubigen Christen? Was bedeutet er im speziellen für medizinisches Personal, wie Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Operationsassistenten? 

Wenn nun per Gesetz schwangere Frauen straffrei ihre Leibesfrucht abtreiben lassen können, dann entbindet dies weder sie, noch jene, welche die Abtreibung durchführen, vom 5. Gebot. Dazu führt die Enzyklika ‘Evangelium vitae’ aus: "Kein Umstand, kein Zweck, kein Gesetz wird jemals eine Handlung für die Welt statthaft machen können, die in sich unerlaubt ist, weil sie dem Gesetz Gottes widerspricht, das jedem Menschen ins Herz geschrieben, mit Hilfe der Vernunft selbst erkennbar und von der Kirche verkündet worden ist." (EV 62). Der Schutz unschuldigen menschlichen Lebens gilt absolut. Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen richten sich nicht nur gegen die Würde des einzelnen Menschen, sondern auch gegen das Gemeinwohl unserer Gesellschaft und sind daher "ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit". (EV 72) Die Enzyklika hält vielmehr fest: "Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen." (EV 73) Als gläubige Christen haben wir somit den Entscheid des Schweizer Volkes nicht einfach resigniert hinzunehmen. Wir haben nun die Pflicht, dafür zu sorgen, dass niemand wegen des neuen Gesetzes in Gewissensnot kommt. Dem medizinischen Personal muss vom Staat aus Gewissengründen zugestanden werden, dass es sich von jeder Mitwirkung an Abtreibungen fernhalten kann ohne deswegen unter Benachteiligungen leiden zu müssen. Dieses Recht wurde in den letzten Jahren in der Schweiz leider auch missachtet, obwohl die Gewissensfreiheit in unserer Bundesverfassung (Art. 15) und der Menschenrechtskonvention (Art. 18) verankert ist. Das medizinische Personal ist nach der Abstimmung vom 2. Juni um seine Situation nicht zu beneiden. Für sie und für jeden Gläubigen gilt mit Blick auf das 5. Gebot das, was der Apostel Petrus erklärte, als der Hohe Rat das Lehren im Namen Jesu zu lehren verbot: »Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.« (Apg 5,29)

Kommentar zum Abstimmungsergebnis:

Der Abstimmungskampf war von etlichen Widersprüchlichkeiten gezeichnet. Die klare Linie "Nein zur Fristenlösung und Ja zur Initiative für Mutter und Kind" wurde praktische nur von den Initianten und einigen Lebensrechtsorganisationen wie z.B. 'HLI-Schweiz' konsequent vertreten. Die meisten Sektionen von 'Ja zum Leben' vertraten ebenfalls diese Position. Hier beginnt nun das Widersprüchliche: 'Die Gesellschaft für den Schutz des Lebens' lehnte die Fristenregelung ab und bekämpfte die Initiative vehement. Dies entsprach auch der offiziellen Parole der CVP (Christliche Volkspartei), welche damit ihrem im Parlament gescheiterten Beratungs"schutz"modell  doch noch den Weg ebnen wollte. Sie hatte die Rechnung ohne die Justizministerin Ruth Metzler gemacht, welche ihrer eigenen Mutterpartei in den Rücken fiel und ihre eigene Parole herausgab: "Mein Ja zur Fristenregelung ist nicht ein Ja zur Abtreibung!" (?!?) Durch das Ausscheren der Bundesrätin fanden die Junge CVP und die CVP-Frauen willkommene Multiplikatoren ihrer Parolen. Die klare Stellungnahme der  Schweizer Bischofskonferenz gegen die Fristenlösung sowie Hirtenbriefe und Voten einzelner Bischöfe wurden leider in den Pfarreien zu wenig verbreitet und somit von der Basis der Gläubigen zu wenig zur Kenntnis genommen. Was eigentlich christliche Ethik ist, die diesen Namen noch verdient, blieb wahrscheinlich vielen Bürgern unklar, sofern diese überhaupt noch an christlichen Werten interessiert sind (siehe Grafik Wertewandel). Der Rat des Evangelischen Kirchenbundes leistete mit seinem Votum pro Fristenregelung einen wesentlichen Beitrag zur Verstärkung der Konfusion. Aus den so entstellten und zertrümmerten christlichen Werten erhob sich schliesslich am 2. Juni das Selbstbestimmungsrecht der Frau als Wert aller Werte wie ein Phönix aus der Asche.

Etliche  Stimmen zu diesem Abstimmungssonntag lassen nichts Gutes ahnen. Da ist vom Sieg der Vernunft statt vom Sieg des Egoismus die Rede. Erkauft wurde dieser Sieg durch die Preisgabe der Menschenwürde, durch die rechtliche Verankerung von Unrecht, die weiteren Schritten in anderen Bereichen Tür und Tor öffnet. Zwar wird nun vom Bundesrat verlangt, dass die Beratungsstellen von den Kantonen mehr Mittel erhalten sollten, doch wurde die grösste Gefahr, die jetzt auf das medizinische Personal zukommt in den Medien nicht erwähnt. Der Druck auf das medizinische Personal in den Spitälern an Abtreibungen mitzuwirken wächst. Hier müssen die Lebensschutzbewegungen ansetzen. Es kann doch nicht wahr sein, dass Wehrdienstpflichtige sich aus Gewissensgründen in den waffenlosen Sanitätsdienst einteilen lassen können, während z.B. in Zürich keine Hebamme ausgebildet wird, die nicht an Abtreibungen mitwirken will. Der Nationalrat hat am 14.3.2001 ein Postulat an den Bundesrat überwiesen. Dieser wird eingeladen, im Einvernehmen mit den Kantonen Massnahmen zu treffen, die das medizinische Personal berechtigen, die Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch ohne diskriminierende Folgen abzulehnen. Es ist am Bundesrat, zusammen mit den Kantonen zu überlegen, wie der Auftrag umgesetzt werden kann. Hier muss nun Druck gemacht werden und zwar sollte hier eine bundesweite Regelung greifen, sonst kocht wieder jeder Kanton sein eigenes Süppchen.

Stimmen aus den Medien:

Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind "Die Tatsache, dass menschliches Leben zu Beginn seiner Existenz für vollständig recht- und schutzlos erklärt wird, ist besorgniserregend. Diese Tendenz, welche durch die heutige Abstimmung klar bestätigt worden ist, lässt auch für die letzte Phase des menschlichen Lebens nichts Gutes erahnen: Wird bald das Leben im Alter für "nicht lebenswert" erklärt, so dass sich betagte Menschen fürchten müssen, dem Selbstbestimmungrecht der Jüngeren zum Opfer zu fallen?" 
(www.mamma.ch)
Schweizer Bischofskonferenz

(Das prägnanteste Wort aus der Pressemitteilung.)
"Wir wollen daran erinnern, dass für die katholische Kirche die Abtreibung eine tiefe Verletzung des Gebotes Gottes "Du sollst nicht töten" ist: jedes Leben ist eine Gabe Gottes; man kann darüber nicht beliebig verfügen." 
(kath.ch)
Weihbischof Laun "Das Bewusstsein für Recht und Unrecht wird sich noch mehr verdunkeln, und die vielen Schweizer, die sich in der einen oder anderen Weise schuldig gemacht haben und täglich schuldig machen, werden ihre Schuld jetzt noch mehr verdrängen als bisher - und gerade deswegen noch mehr an ihren Folgen leiden. Arme reiche Schweiz!" 
(kath.net)
KVP "Damit ereignete sich in der Schweiz sozialpolitisch und ethisch gesehen eine grösstmögliche Katastrophe, die leider erst noch absehbar war. Die Schweiz wird definitiv zu einem Unrechtsstaat. Eine Vielzahl von Organisationen und Bewegungen kämpfte mit unterschiedlichen Ansichten und Methoden gegen beide Vorlagen oder nur gegen die Volksinitiative „für Mutter und Kind". Von Koordination war nicht viel zu spüren. Die sich christlich nennenden Politiker und Organisationen waren in wesentlichen Fragen untereinander uneins, wovon der Gegner profitierte. Vor allem machte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) bei der Initiative „für Mutter und Kind" nicht gehörig mit, sodass diese von allem Anfang an keine Chance hatte."
(www.kvp.ch)
Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes "Auch der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes begrüsst die Annahme der Fristenregelung. Damit sei eine gesetzliche Regelung geschaffen worden, die den Gewissensentscheid der Frau schütze."
(NZZ, 3.6.02, S. 9)
CVP-Präsident Philipp Stähelin «Das Resultat befriedigt uns nicht», sagte CVP-Präsident Philipp Stähelin am Sonntag. «Wir werden den Volksentscheid jedoch akzeptieren.» Die Forderung nach einer obligatorischen Beratung lässt die CVP nun fallen. 
(NZZ, 3.6.02, S. 9)

"Die CVP ist erfreut über die klare Ablehnung der extremen Volksinitiative 'für Mutter und Kind' und nimmt das Resultat zur Fristenregelung zur Kenntnis. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben mit ihrer Stimme entschieden, den Schwangerschaftsabbruch ohne Zusatzberatung während den ersten zwölf Wochen zu legalisieren. Somit wurde das Selbstbestimmungsrecht der Frau höher gestellt als der Schutz des werdenden Lebens. Der Ausgang dieser Abstimmung versperrt den Weg zum Schutz- und Beratungsmodell der CVP." (www.cvp.ch)

SP "SP-Präsidentin Christiane Brunner sagte, ihre Partei könne sich glücklich schätzen, die Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch nie aufgegeben zu haben. Das Resultat zeige, dass sich die Vernunft durchgesetzt habe."
(NZZ, 3.6.02, S. 9)
FDP "«Das Abstimmungsresultat ist ein Sieg für eine pragmatisch-orientierte Öffnung in gesellschaftspolitischen Fragen», sagte FDP-Parteipräsident Gerold Bührer auf Anfrage. Soll heissen: Die freiheitlich-liberalen Kräfte hätten sich bei der Regelung der Schwangerschaftsabbrüche durchgesetzt."
(Neue Luzerner Zeitung, 3.6.02)
Basler Zeitung "Die religiöse Orientierung, dies deshalb eines der wohl überraschendsten Ergebnisse dieses Abstimmungskampfes, spielt in der Schweiz – zumindest in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs – auf Kantonsebene keine Rolle mehr. ... Das Abstimmungsergebnis ist deshalb offenkundig zunächst das Resultat davon, dass sich in dieser Frage immer weniger Menschen am Religiösen orientieren."
(BAZ, 3.6.02)
Neue Luzerner Zeitung (NLZ) "Ein Ja zur Fristenregelung als Ausdruck des völlig unstrittigen Selbstbestimmungsrechts der Frau zu interpretieren, brächte ja die Meinung zum Ausdruck, dass zur kapitalen Frage von Sein oder Nichtsein von neuem Leben nicht den Zeugungspartnern, sondern einzig und allein der schwangeren Frau die moralische Entscheidungskompetenz anzuvertrauen sei. Was soll das! Aber auch für Parteien-Geheul hat es in dieser Frage keinen Platz. Offensichtlich orientieren sich die Menschen in Gewissensfragen immer weniger an parteipolitischen Glaubenssätzen. Aus dem Schneider der Verantwortung sind die Parteien aber gleichwohl nicht. Denn jetzt gewinnen erst recht Prävention und Hilfe für Paare an Bedeutung. Mehr denn je braucht dieses Land also eine Familienpolitik, die diesen Namen verdient."
(NLZ, 3.6.02)
Neue Zürcher Zeitung (NZZ) Titel: "Ein Sieg gesetzgeberischer Vernunft"

"An diesem Abstimmungssonntag hat daher der Realitätssinn über das Dogma gesiegt. ... Vergleicht man die Ergebnisse mit jenen der Abstimmung über die Volksinitiative «Für die Fristenlösung» vom September 1977, so zeigt sich ein deutlicher Mentalitäts-wandel in der Abtreibungsfrage. Die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch verläuft heute nicht mehr entlang der Linie Stadt - Land, und sie ist auch keine konfessionelle mehr."
(NZZ, 3.06.02)

Kommitee Ja zur Fristenregelung "Dieses Ergebnis ist ein historischer Sieg für die Frauen und Paare in unserem Land. Die klare Anerkennung ihres Rechts auf Selbstentscheid in der existenziellen Frage, ob und wann sie ein Kind bekommen möchten, ist der krönende Abschluss einer seit über 30 Jahren geführten Debatte."
(www.fristenregelung.ch)
FemCo "Auf der Grundlage dieses Abstimmungsresultats kann nun die bisherige Praxis in den progressiven Kantonen weitergeführt und vor allem auf die konservativeren Regionen ausgeweitet werden." ... "Als Feministinnen werden wir uns weiterhin öffentlich für die völlige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs engagieren und für eine echte Präventionspolitik eintreten. Einen wirklichen Sieg werden wir erst dann errungen haben, wenn mit der Gesetzgebung nicht mehr das Ziel verfolgt wird, Sexualität und Fruchtbarkeit der Frauen zu kontrollieren!"
(www.femco.org)

Grafik: Wertewandel von 1977 bis 2002

Die ganze Tabelle erfasst nur Ja-Stimmen in %. Im Jahr 1977 lehnten noch 17 Kantone ( ) die Fristenregelung ab, während die restlichen Kantone () zustimmten. Im Jahr 2002 sind es nur noch zwei ablehnende Kantone (),  alle anderen stimmten mehrheitlich zu (). Die Stimmenverhältnisse haben sich besonders in jenen 17 Kantonen markant geändert.

Der Wertewandel in absoluten Zahlen:

Abstimmung 1977 Abstimmung 2002
Kantone Ja Nein Ja% Ja Nein Ja%
Zürich 216849 143153 60 267154 77584 77,49
Bern 149147 145900 51 187399 67717 73,46
Luzern 27955 80226 26 68190 45193 60,14
Uri 2457 10391 19 4458 4339 50,68
Schwyz 6314 24703 20 22958 17061 57,37
Obwalden 1292 8218 14 5294 4101 56,35
Nidwalden 2602 8185 24 7737 4522 63,11
Glarus 4292 6032 42 7614 3145 70,77
Zug 9215 16875 35 22948 9464 70,80
Freiburg 13789 39155 26 38329 15590 71,09
Solothurn 30452 47019 39 53935 23095 70,02
Basel-Stadt 43194 21823 66 45614 10181 81,75
Baselland 40005 26992 60 58651 14827 79,82
Schaffhausen 15840 14386 52 19379 9364 67,42
AppenzellA.-Rh. 5581 9783 36 10356 5553 65,10
AppenzellI.-Rh. 350 4376 7 1477 2228 39,87
St.Gallen 34211 88320 28 67221 47020 58,84
Graubünden 13818 34007 29 28335 16064 63,82
Aargau 59813 80193 43 87173 39427 68,86
Thurgau 22137 37843 37 33699 22656 59,80
Tessin 36196 37723 49 32096 18728 63,15
Waadt 92531 28546 76 151181 25241 85,69
Wallis 11692 54912 18 26430 31166 45,89
Neuenburg 31117 10325 75 46437 7951 85,38
Genf 58476 15844 79 95742 13302 87,80
Jura - - - 9904 4592 68,32
Schweiz 929325 994930 48 1399711 540111 72,16

Quelle: NZZ, 3. Juni 2002, Nr.125, Seite 9

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