Die Schweizer Bischofskonferenz hat Arbeitsgruppe Bioethik eingesetzt
7.6.2002
Die SBK hat die Mitglieder ihrer neuen „Arbeitsgruppe Bioethik" ernannt. Die neu gebildete „Arbeitsgruppe Bioethik" ist der Theologischen Kommission der SBK angegliedert. Der Auftrag dieser Gruppe ist : Die Entwicklung des Wissens auf diesem Fachgebiet zu verfolgen und Stellungnahmen zu Fragen der Bioethik für die Bischöfe zu erarbeiten. Es handelt sich um folgende Fachleute :
Fachgebiet Medizin
Fachgebiet Theologie und Ethik
Fachgebiet Recht und Politik
Pastoralschreiben der Schweizer Bischöfe zur Frage der Sterbehilfe und der Sterbebegleitung
Das etwa 30-seitige Pastoralschreiben ist z.Z. über Internet noch nicht zugänglich. In der Einleitung wird der anthropologische Hintergrund des Sterbens reflektiert. Danach befasst es sich mit dem christlichen Verständnis des Todes und der Würde des sterbenden Menschen. Im Zentrum des Dokumentes steht die sogenannte Sterbehilfe und die notwendigen Grenzziehungen. Als Vorbereitung auf das Sterben befürworten die Schweizer Bischöfe eine Patientenverfügung, ausser es werde etwas ethisch Unerlaubtes wie die gewaltsame Tötung erbeten. Es wird klar festgehalten, dass keine Pflicht bestehe, die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, wenn der Tod nicht mehr verhindert werden könne. Ein «acharnement thérapeutique» sei abzulehnen, wobei es stets um die bestmögliche Lebensqualität des Patienten gehen müsse. Neben dieser passiven wird auch die indirekte aktive Sterbehilfe als zulässig erachtet, das heisst eine Schmerzlinderung, bei der eine Verkürzung des Lebens in Kauf genommen wird.
Kategorisch abgelehnt wird hingegen die direkte aktive Sterbehilfe, auch wenn sie auf Verlangen des Sterbenden oder aus Mitleid geleistet wird. Sie verstösst gegen die Pflicht, das Leben zu schützen, untergräbt auch das Vertrauen in den Arzt und setzt einen menschlichen Entschluss an die Stelle des Vertrauens auf Gott. In Bezug auf die Beihilfe zum Suizid besteht im Strafrecht eine Lücke, welche gemäss den Autoren möglichst bald zu beheben ist. Die – aufwendigere – Alternative zur direkten Sterbehilfe besteht in der Begleitung der Patienten, namentlich der palliativen (lindernden) Betreuung, zu der die medizinische Pflege wie auch die psychosoziale und spirituelle Begleitung gehören. Es wird gefordert, dass sie als Fach in die Ärzteausbildung und als Pflichtleistung in die Krankenversicherung aufgenommen wird. Notwendig ist aber auch die menschliche Zuwendung als Zeichen der Zugehörigkeit zur Gesellschaft und die Seelsorge. Gemessen am Verhalten zum menschlichen Sterben sei es mit unserer Gesellschaft nicht zum Besten bestellt, mahnen die Bischöfe.
Quellen:
Pressemitteilung der Bischofskonferenz vom 6. Juni 2002
C.W., Menschenwürde und unverfügbarer Tod: NZZ 7.Juni 2002, S. 12.
|
News |