HLI-Schweiz nimmt Stellung zum Embryonenforschungsgesetz: 
Es ist überflüssig und widerspricht dem Schutz der Menschenwürde in der Bundesverfassung

10.9.2002

Mit dem Entwurf für ein Embryonenforschungsgesetz (EFG) will der Bundesrat die Forschung mit menschlichen "überzähligen" Embryonen und mit embryonalen Stammzellen regeln. Mit der Eile, die er bei der Schaffung des EFG an den Tag legt, will er jene "überzähligen" Embryonen, die in der Schweiz gemäss Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) bis Ende 2003 vernichtet werden müssten, zuvor der Forschung verfügbar machen. Menschliches Leben, das gezeugt wurde, um einem unfruchtbaren Paar zu einem Kind zu verhelfen, soll nun mit dessen Zustimmung für die Forschung verwertet – sprich getötet - werden dürfen. Dabei soll das EFG gemäss Art. 1 Abs. 2 "den missbräuchlichen Umgang mit überzähligen menschlichen Embryonen und mit menschlichen embryonalen Stammzellen verhindern sowie die Menschenwürde schützen." Das EFG verfehlt diesen Zweck, der in Art. 7 und 119 der Bundesverfassung grundgelegt ist, völlig. Aufgrund seiner Entwicklungspotenz hin zum erwachsenen Menschen hat ein tiefgefrorener Embryo nicht weniger Würde, als einer der sich im Transferkatheter vor der Übertragung in die Frau befindet.

Gemäss Bundesverfassung dürften seit 1992 keine überzähligen Embryonen entstehen, weil nur gerade so viele Embryonen entwickelt werden dürfen, wie der Frau sofort verpflanzt werden können. Trotzdem lagern in der Schweiz ca. 1000 tiefgefrorene Embryonen. Jährlich sollen etwa 100 "überzählig" werden. HLI-Schweiz fordert den Bundesrat in ihrer Stellungnahme zum EFG auf, umgehend den Ursachen der Überzähligkeit von Embryonen nachzugehen und den Stimmbürgern die Anzahl der Embryonen je Klinik und Praxis transparent zu machen.

Der Begleitbericht zum EFG basiert auf veralteter Literatur. Er unterschätzt die Möglichkeiten der adulten Stammzellen als Alternative zu den embryonalen Stammzellen beträchtlich. Letztere neigen zur Tumorbildung und daraus gezüchtetes Gewebe würde im Patienten Immunabwehrreaktionen auslösen. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist von therapeutischen Anwendungen, wie sie mit adulten Stammzellen aus Knochenmark oder Nabelschnurblut gang und gäbe sind, noch weit entfernt. Die Forschung mit adulten Stammzellen ist zudem frei von jener ethischen Problematik, welche den embryonalen wegen der damit untrennbar verbundenen Tötung menschlichen Lebens anhaftet (siehe Spezialreport Nr. 4 von HLI-Schweiz). HLI-Schweiz lehnt daher das EFG in seiner Gesamtheit ab.

(Zusammenfassung der Stellungnahme von HLI-Schweiz)

Siehe auch: 

Kniefall vor der Forschungsfreiheit - Bundesrat überweist Embryonenforschungsgesetz an das Parlament. HLI-Schweiz das Gesetz als Ganzes ab. (21.11.02)

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