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[ News
und Dossiers ] |
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| Neue Webseite zum Thema Klonen: http://cloning.ch | 28.12.00 |
| Schweizerische Bischofskonferenz hat sich mit Abtreibung und Sterbehilfe auseinandergesetzt | 10.12.00 |
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| Nach einer "Denkpause" von neun Monaten setzt der Bundesrat das neue Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) am 1. Jan. 2001 in Kraft. | 04.12.00 |
| Bundesrat lehnt in seiner Botschaft die Initiative für Mutter und Kind ab | 18.11.00 |
| Die Abtreibungspille Mifegyne wird in kassenpflichtig | 09.11.00 |
| Stadtrat von Zürich lässt Beihilfe zum Selbstmord in Alters- und Pflegeheimen zu | 06.11.00 |
| Ständerat hat Fristenlösung von 12 Wochen beschlossen | 21.09.00 |
| "Fristenlösung": Neue Details zur Debatte am 21. September | 09/14.09.00 |
| "Fristenlösung": Ständerat weist die Vorlage wieder an die Ständeratskommission zurück. | 20.06.00 |
| Ständeratskommission fordert: Tier soll keine Sache sein. Unsere Frage: Sollen Tiere besser gestellt werden, als der menschliche Embryo? | 22.05.00 |
| An der Frauenklinik des Kantonsspitals Baden wird eine äusserst fragwürdige Technik der IVF praktiziert. Dabei wird der Reagenzglastod von Embryonen bewusst in Kauf genommen. | HLI-Report |
| Ständeratskommission befürwortet Fristen"lösung" nach 14 Wochen. Wenigstens setzt er sich für ein Diskriminierungsverbot des Medizinpersonals ein, das nicht an Abtreibungen beteiligt sein will. | 07.04.00 |
| Plasticsack zur "Freitodbegleitung": Exit-Freitodbegleiter vorläufig freigestellt | 10.10.99 |
| Nationalrat will Homosexuelle rechtlich anerkennen: "Gleiche" Liebe - gleiche Rechte | 27.09.99 |
| Ehevorbereitungskurs auf Internet | |
| Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) hat unerwartet schnell die Tötungspille Mifegyne (RU486) registriert | 19.07.99 |
| Selbst Befürworter geben zu: Mifegyne (RU486) ist alles andere als harmlos! | 19.07.99 |
| Transplantation fetaler Gewebe von legalen Schwangerschaftsabbrüchen schon 1995 durchgeführt | Rep 1/1999 |
| Nach wie vor aktuell: Klare bischöfliche Stellungnahmen gegen die Fristen"lösung" | 1999 |
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Ständeratskommission befürwortet Fristen"lösung" innerhalb von 14 Wochen. 7. April. 2000 (ap/ase) In der Schweiz soll der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 14 Wochen straflos sein. Die ständerätliche Rechtskommission ist weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt, wie die RK heute mitteilte. Allerdings will sie Ärzte verpflichten, die Frauen auf die Möglichkeit der Schwangerschaftsberatung hinzuweisen. Die Rechtskommission RK setzte die im Februar begonnen Beratungen zur Fristenlösung fort und verabschiedete die Vorlage mit sechs zu drei Stimmen, wie Kommissionspräsident Dick Marty (FDP/TI) vor den Medien sagte. Einziger strittiger Punkt sei die Frage der Beratungspflicht gewesen. Wie schon die Grosse Kammer lehnte die Kommission die von der CVP propagierte Beratungspflicht ab. Als Kompromisslösung entschied sie sich für die freiwillige Konsultation einer Beratungsstelle, auf die der Arzt die Frau hinweisen muss. Eine Verpflichtung habe die Kommissionsmehrheit als "Formalität ohne Inhalt" betrachtet, sagte Marty. Die Minderheit werde im Plenum die obligatorische Beratung beantragen. Die Beratungsstellen werden vom Staat finanziert, können aber privat oder öffentlich organisiert sein. Als weitere Differenz zum Nationalrat will die RK ein Diskriminierungsverbot ins Gesetz schreiben, das medizinisches Personal schützt, wenn es bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht mithelfen will. Abgelehnt hat die Kommission ein dreistufiges Modell, das innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der letzten Monatsblutung einen straffreien Schwangerschaftsabbruch vorsah. Zwischen der zwölften und der 24. Woche wäre ein Abort bei wichtigen medizinischen Gründen möglich gewesen. Auch der Nationalrat hatte ein ähnliches Modell bereits abgelehnt. Der Nationalrat hatte sich im Oktober 1998 für den Übergang zur Fristenlösung entschieden. Anstoss war eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Barbara Haering Binder
(SP/ZH). Nach geltendem Strafrecht ist der Schwangerschaftsabbruch nur aus medizinischen Gründen erlaubt, wenn das Leben der Mutter anders nicht gerettet werden kann. Allerdings wird bereits heute in vielen Kantonen eine liberalere Praxis angewandt. Kommentar: Mindestens die ständerätliche Kommission ist liberaler als der Ruf des Ständerates. Durchgesetzt hat sich offenbar eine Moral, die diesen Namen gar nicht mehr verdient. Das Gewissen wird durch die Anpassung des Rechtes auf die liberale Praxis vieler Kantone nicht bereinigt. Im Gegenteil: Konservativere Kantone werden mit der Praxis der liberalen gleichziehen, was eine erhöhte Abtreibungsquote zur Folge haben könnte. Die Hemmschwelle zum Töten wird weiter herabgesetzt, nach dem Motto, was nicht bestraft wird, ist erlaubt. Ein minimales ethisches Empfinden, hat die Kommission dadurch gezeigt, dass sie wenigsten ein Diskriminierungsverbot ins Gesetz einbauen will, das medizinisches Personal schützt, wenn es bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht mitbeteiligt werden will. Dies wird hoffentlich für die Berufsausbildung und die Berufsausübung gelten. Es wäre nicht verwunderlich, wenn die Partei mit dem rätselhaften C im Namen schliesslich auch im Ständerat klein bei gibt, und auf das Beratungsmodell verzichtet. So oder so, gilt es bald alle Kräfte zu mobilisieren, um das Referendum gegen diese Tötungsparagraphen zu ergreifen. Neben den politischen Aktivitäten ist hauptsächlich eines notwendig: Das Gebet. Nur das kann den Wertewandel unserer Gesellschaft stoppen. Von einem Wertewandel kann man schon bald nicht mehr sprechen - es ist schon eher eine Werteumkehr. Quizfrage: Was bedeutet das C in der Buchstabenkombination CVP? Sicher nicht c wie clever, auch nicht cool und schon gar nicht clean. C wie Charakter scheidet ebenso aus, wie Commonsense. Dann wohl schon eher C wie Cash. Konsens wird leider mit einem K geschrieben. C wie charakterlos liegt unter der Gürtellinie. C wie Chamäleon steht für ein bestimmtes Verhalten. C wie Chaos wäre eine bösartige Unterstellung. Doch - Heureka, ich hab's gefunden: C steht für Crash, wie Zusammenbruch - ein Börsencrash ist nur halb so schlimm, aber am Schlimmsten ist der Moralcrash. |
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Links: Partei
mit dem rätselhaften C |
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Homosexuelle fordern rechtliche Anerkennung in der Schweiz: "Gleiche" Liebe - gleiche Rechte 27. Sept. 1999 Unter dem Motto "Ja, wir wollen
- gleiche Liebe, gleiche Rechte" haben am 18. September in Bern nach Angaben der
Veranstalter rund 6000 Personen für die rechtliche Anerkennung homosexueller Paare
demonstriert. Die Teilnehmer warben für die Zustimmung zur parlamentarischen Initiative
von Jean-Michel Gros LPS/GE: Das Begehren verlangt ein Gesetzesprojekt für eine
registrierte Partnerschaft. Gemäss den Initianten führe das heutige rechtliche Vakuum zu
krassen Benachteiligungen z.B. bei den Sozialversicherungen oder im Erbschaftsrecht.
Praktisch unüberwindbar seien die Probleme für grenzüberschreitende Partnerschaften.
Die Kundgebung wurde von der Lesbenorganisation Schweiz, von Pink Cross und den
Freundinnen/Freunden und Eltern von Lesben und Schwulen organisiert. Kommentar: Unseres Erachtens untergräbt diese Initiative die grundlegenden Werte der Familie. Die einschlägigen Bibelstellen (Gen 19,1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10) lehnen Homosexualität klar ab. Homosexuelle Handlungen sind in sich nicht in Ordnung. Wenn auch klar ist, dass man solchen Menschen, die ihre Veranlagung nicht selbst gewählt haben, mit Achtung und Takt begegnet werden muss und sie nicht ungerecht zurückgesetzt werden dürfen (KKK 2357-2359), wird durch die rechtliche Anerkennung solcher Partnerschaften der Eindruck erweckt, gleichgeschlechtliche Liebe sei in Ordnung. Der Initiant Gros selbst erklärte zwar, dass die Kinderadoption und die medizinische unterstützte Fortpflanzung registrierten gleichgeschlechtlichen Paaren nicht zugänglich sein soll. Trotzdem ist dies mit Blick auf die Entwicklung in anderen Ländern als nächster Schritt zu befürchten. In den USA gibt es bereits über 1,5 Millionen homosexuelle Paare, die Kinder aufziehen. Für die Zukunft unserer Gesellschaft, die auf die Werte der christlichen Familie gegründet ist, dürfte das verheerende Folgen haben. (Quelle: http://www.newswindow.ch vom 18. und 27. Sept., vgl. Englert Y., Human Reprod 9 (1994) 1969-1971) |
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Plasticsack zur
"Freitodbegleitung"
Exit-Freitodbegleiter vorläufig freigestellt 10. Okt. 1999 (sda) Die Sterbehilfeorganisation Exit hat einen Freitodbegleiter, gegen den eine Strafuntersuchung läuft, vorläufig dispensiert. Werner Kriesi, Leiter der Exit-Freitodbegleitung, bestätigte einen Bericht des Tages-Anzeiger. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft führt gegen den Sterbebegleiter eine Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung in zwei Fällen. Der Angeschuldigte soll im letzten Dezember einer sterbewilligen Frau einen Plasticsack über den Kopf gezogen haben, als das zuvor verabreichte Sterbemedikament lange nicht wirkte. Der Freitodbegleiter hat die Vorfälle jeweils selbst der Polizei gemeldet. Gemäss Kriesi ist aber bei der Exit-Freitodbegleitung absolut klar, dass beim Sterben nicht mit einem Plasticsack nachgeholfen werden darf. Der erfahrene Freitodbegleiter habe offenbar die Nerven verloren, als die Sterbewilligen nach der Einnahme des tödlich wirkenden Medikaments noch mehrere Stunden atmeten. Wer die verwendete Dosis des Pentobarbitats im Körper habe, sterbe mit Sicherheit, sagte Kriesi. Er falle sofort nach der Einnahme in ein tiefes Koma, Herz und Atmung könnten aber in Ausnahmefällen noch bis zu zwölf Stunden arbeiten. Die Zürcher Untersuchungsbehörden haben letzte Woche bei der Exit-Geschäftsstelle die Unterlagen sämtlicher Freitodbegleitungen beschlagnahmt. (Quelle: NZZ, Nr. 235, 9./10. Okt. 1999, S. 49) |
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Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel hat die Tötungspille Mifegyne (RU 486) registriert 19. Juli 1999 Am 14. Juli hat die IKS das Registrierungsgesuch für Mifegyne gutgeheissen und damit seinen Vertrieb für die Schweiz zugelasssen. Mifegyne wird in Kombination mit einem Prostaglandin als medikamentöse Alternative zur chirurgischen Abtreibungsmethode angewendet. Es ist verschärft rezeptpflichtig und darf nur im Rahmen von Artikel 120 Strafgesetzbuch verordnet und nur in bewilligten Kliniken oder Behandlungszentren verabreicht werden. Gemäss Angabe der IKS ist Mifegyne in Europa in Frankreich, Grossbritannien, Schweden, Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Holland und Spanien zugelassen. Es muss erstaunen, wie schnell diese Tötungspille mit ihren doch erheblichen Nebenwirkungen von der IKS, die ihrem Namen nach eigentlich Heilmittel kontrollieren und bewilligen sollte, freigegeben worden ist. Selbst Befürworter geben zu: Mifegyne ist alles andere als harmlos! Wie in der Deutschen Ärztezeitung vom 28. Januar
festgehalten wird, ist die seelische Belastung für Frauen, die die Abtreibungspille RU
486 benützen, erheblich. Es wird darauf hingewiesen, dass die psychische Belastung für
die Frau viel höher sein könne, als bei einer anderen Abtreibungsmethode. Der Münchner
Arzt Friedrich Andreas Stapf, eigentlich ein Befürworter der
Abtreibungspille, gab dies in einem Interview unumwunden zu. Wörtlich sagte er: Zudem müsse in jenen Fällen, in denen der kombinierte Einsatz von RU 486 mit einem Prostaglandin nicht zu einem Abort oder nur zu einem unvollständigen Abort führe, natürlich nachträglich immer eine instrumentelle Entleerung des Uterus erfolgen. In zwei bis acht Prozent sei dies laut Studienergebnissen der Fall. (Ärzte Zeitung, 28. Januar 1999, S.8) |
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Link: Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel IKS |
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