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Fortpflanzungsmedizin ausser Kontrolle: Ständerat und Bundesrat drücken beide Augen zu! |
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| 10.12.2009 / Zug | [93] |
Am 9.12.2009 behandelte der Ständerat die Motion 08.3751 mit dem Titel: "Unabhängigkeit der Aufsicht in der Fortpflanzungsmedizin und der Statistik". Diese Motion stammt aus der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats und wurde im vergangenen Juli im Nationalrat angenommen. Die Chambre de réflexion (anderer Name für Ständerat) verzichtete auf jegliche "réflexion" und lehnte diese ohne Abstimmung ab. Der neue Innenminister spielte bei diesem üblen Spiel mit. |
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Der Vorstoss hatte folgenden Wortlaut: Die gesetzlichen Grundlagen des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG, SR 810.11) sind so zu präzisieren, dass die ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigte Unabhängigkeit betreffend Aufsicht über Zentren und Praxen der Fortpflanzungsmedizin und die Unabhängigkeit für die Erstellung einer vollständigen Statistik gewährleistet werden. Insbesondere sind dabei - die Durchführung regelmässiger Inspektion sicherzustellen; - die Unabhängigkeit der Aufsicht und aller Inspektionen sicherzustellen; - die Aufdeckung der Missbräuche (z. B. der illegalen Forschung) zu ermöglichen. Mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz wurden zwar viele Versprechungen gemacht, aber die Umsetzung des von den Befürwortern während der Abstimmungskampagne als restriktiv gepriesenen Gesetzes ist dürftig. Es hiess einmal während der damaligen Debatte, dass das Gesetz allein zur Fortpflanzungsmedizin diene und dass niemals an und mit Embryos Forschung betrieben werde. Seit 2004 haben wir ein Stammzellenforschungsgesetz zu genau diesem Zweck. Ohne die lockere Handhabung des Fortpflanzungsmedizingesetzes wären für die Gewinnung embryonaler Stammzellen gar nicht genügend Embryonen vorhanden. In unsere detaillierte Mängelliste können Sie Einblick nehmen. Damit können Sie sich selber ein Bild machen, wie die Erhebung und Aufsicht im Fortpflanzungsmedizingesetz funktioniert, respektive überhaupt nicht funktioniert:
Das Hauptargument von Bundesrat Didier Burkhalter zur Ablehnung dieser Motion war, dass es ja jetzt funktioniere und leider nur die Fortpflanzungsmediziner selber in der Lage seien, sich selber zu kontrollieren, andernfalls würde das Gesetz gar nicht funktionieren. Die Aussage, das Gesetz werde ganz im ursprünglichen Sinn angewandt, ist angesichts der vorliegenden Fakten eine Lüge. Es ist nicht zu fassen, mit welcher Schnodrigkeit der Ständerat unter der Leitung des Kommissionssprechers und Lobbyisten der Fortpflanzungsmedizin, Felix Gutzwiller, hier ans Werk ging. Der Vorstoss wurde sogar nur stillschweigend abgelehnt ohne ihn einer Abstimmung zu unterziehen. Der Ständerat kann davon ausgehen, dass er sich nicht zum letzten Mal mit der Materie hat befassen müssen, weil der Nationalrat eine solche Überheblickeit kaum goutieren dürfte. |
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| Kategorie: In-vitro-Fertilisation (IVF) | |