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HLI-REPORT

HUMAN LIFE INTERNATIONAL

Schweiz   Nr. 30   Februar 2000


Inhaltsverzeichnis:

Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), ein Bluff?
Guido Appius, Präsident des Initiativkomitees

Antworten auf persönliche Fragen an unsere Referenten der Herbsttagung 1999

HLI - Jugendseite: Sexualität - die «Lebensidee» Gottes
Anita Walser

News aus aller Welt

    Ja zur FMF-Initiative am 12. März!

Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), ein Bluff?

Guido Appius

Im Duden ist Bluff so erklärt: «Dreistes, täuschendes Verhalten, das darauf abzielt, dass jemand zugunsten des Täuschenden etwas oder jemanden falsch einschätzt.» Ob das Fragezeichen im Titel zu recht angebracht ist, entscheiden Sie nach dem Lesen meines Artikels.

Der NZZ vom 6.12. 99 entnehme ich bezüglich der Meinungsbildung im SPS-Parteivorstand das Zitat: «Nur eine Ja-Stimme erhielt die Volksinitiative, welche die In-vitro-Fertilisation und die Samenspende verbieten will. Koch sprach von einer sehr fundamentalistischen Initiative, die kaum durchführbar wäre. Christine Goll verwies auf das neue Gesetz, das die schlimmsten Auswüchse der Fortpflanzungsmedizin verhindere.»

Meine spontanen Reaktionen: «Wenn schon fundamentalistisch, dann lieber so, als ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), das zwar wohl unbeabsichtigt, aber doch deutlich, rassistische Tendenzen aufweist. Und wer bezüglich des FMedG im Superlativ von schlimmsten Auswüchsen redet, gibt zu, dass es schlimme Auswüchse nicht verhindert.» Schauen wir uns nun das FMedG etwas näher an, das ein Missbrauchsverhinderungsgesetz sein will.

Art. 3 Kindeswohl

1Fortpflanzungsverfahren dürfen nur angewendet werden, wenn das Kindeswohl gewährleistet ist.

3Gespendete Samenzellen dürfen nur bei Ehepaaren verwendet werden.

Somit müsste auf eine Behandlung verzichtet werden, wenn die Lebensbedingungen des Kindes mit schwerwiegenden psychosozialen Risiken belastet werden könnte. Wäre unter diesen Umständen ins Ärzteteam nicht auch noch ein Prophet beizuziehen, der spätere Risiken verlässlich beurteilt?

Gravierender und direkt gegen das Kindeswohl gerichtet ist die Verwendung von fremden Samenzellen. Auf Grund des hoffentlich nur noch bis 12. März geltenden BV Art. 119 Abs. 2g wird im FMedG im längsten Abschnitt «Samenspende» geregelt, was m. E. mit Bluff zu tun hat. In zehn Artikeln mit insgesamt 25 Abschnitten wird eine Rechtsetzung versucht, die niemals gelingen kann, weil die Samenspende an sich der eigentliche Missbrauch ist, der mit allen Tricks nicht in den Griff zu bekommen ist. Mit keinem Buchstaben wird auch nur versucht, wie die alles entscheidende Offenbarungspflicht durchgesetzt werden könnte.

Schon im Bericht der Expertenkommission Humangenetik und Reproduktionsmedizin, Präsident Eduard Amstad, kann unter Nr. 528 nachgelesen werden: «Die Kommission ist demgemäss der Auffassung, dass die Offenbarung der Tatsache der künstlichen Zeugung, wie in Adoptionssachen so bei der heterologen Insemination, zu den elementaren Pflichten der sozialen Eltern gehört. ... Diese Kommission lehnt die Aufklärung des Kindes durch Dritte (Arzt, Vormundschaftsbehörde, Zivilstandsamt) ab, desgleichen den Eintrag im Zivilstandsregister. Dabei verkennt sie freilich nicht, dass die meisten Wunscheltern wohl aus psychologischen Hemmungen tatsächlich vor dieser
gebotenen Aufklärung zurückschrecken». Die Tatsache der undurchführbaren Kontrollmöglichkeit obiger Feststellung behaftet das FMedG mit einem der schlimmsten Negativpunkte.

Was nützen all die Paragraphen, wenn das Kind über seine wahre Herkunft nichts weiss und kaum je erfährt? Wie kann es denn von seinem Recht gemäss Art. 27 FMedG Gebrauch machen, Auskunft über die äussere Erscheinung und die Personalien des Spenders (Art. 24 Abs. 2 a und d) beim zuständigen Amt zu erhalten? Da nützt selbst die Bestimmung nichts (Art. 26): «Das Amt bewahrt die Daten während 80 Jahren auf.» Das Gegenteil ist der Fall. Damit die Betroffenen der Lebenslüge möglichst nicht auf die Spur kommen, erlaubt das Gesetz bewusste Täuschung. Der Art 22 Absatz 4 hält fest: «Bei der Auswahl gespendeter Samenzellen dürfen nur die Blutgruppen und
die Ähnlichkeit der äusseren Erscheinung des Spenders mit dem Mann, zu dem ein Kindesverhältnis begründet werden soll, berücksichtigt werden.» (Wohl etwa Augen- und Haarfarbe, Körpergrösse, usw.)

Selbst in den wenigen Fällen, wo das Kind aufgeklärt wird oder, was auch möglich ist, durch Zufall seine echte Abstammung erfährt, wird das zu einer Identitätskrise führen, ähnlich wie es oft in Adoptionsfällen geschieht. Ob sich dann der Bundesrat, zwar nicht wie bei den Kindern der Landstrasse, sondern bei den irregeführten «Laborkindern» und der eventuell später zugeheirateten getäuschten Verwandten auch entschuldigen wird? Die Heirat mit Halbgeschwistern ist dadurch möglich. Die Schweizerische Bischofskonferenz machte übrigens schon in der Vernehmlassung einen gut begründeten Antrag auf Streichung des ganzen Kapitels «Samenspende».

Es sei in diesem Zusammenhang auf die künstliche Befruchtungsmethode der homologen Sameninjektion (Intracytoplasmatische Spermieninjektion, ICSI) hingewiesen. Damit glaubt man, die offenbar doch niemandem geheure Heterologizität umgehen zu können. Bei ICSI wird bekanntlich ein aus eigener Kraft nicht zeugungsfähiger Same gewaltsam ins Ei injiziert. Neuestens wird auch noch das Schlüpfen des Embryos (assistiertes Hatching) aus der ev. zu zähen Eihülle (zona pellucida) erleichtert, indem man sie mittels Laserstrahl anbohrt. Bedenkenlos wird ICSI angewendet, ohne vorher die übliche klinische Experimentierphase abgewartet zu haben. Zweifel über Vererbbarkeit der Sterilität, bereits festgestellte Chromosomenmängel und die Frage nach der Haftbarkeit werden nicht zur Kenntnis genommen. Ohne jegliche Langzeiterfahrung mit mindestens 3–4 Generationen – wie analog bei der IVF – wird weiter produziert. Warnsignale aus der Hochrinderzucht werden geflissentlich übersehen. Der Nationalrat lehnte ein Verbot der ICSI grossmehrheitlich ab.

Art. 16 Konservierung imprägnierter Eizellen

Imprägnierte Eizellen dürfen nur konserviert werden, wenn:

...die Konservierung der späteren Herbeiführung einer Schwangerschaft dient.

2die Konservierungsdauer beträgt höchstens fünf Jahre.

4Bei Widerruf der Einwilligung oder bei Ablauf der Konservierungsdauer sind die imprägnierten Eizellen sofort zu vernichten.

5Der Bundesrat verbietet die Konservierung imprägnierter Eizellen, wenn der Stand von Wissenschaft und Praxis es erlaubt, nichtimprägnierte Eizellen mit befriedigendem Erfolg zu konservieren.

Dieser Artikel bestätigt, dass es trotz gegenteiliger Beteuerungen eben doch überzählige Embryonen gibt. Zwar steht im (noch) geltenden BV Art 119 Absatz 2c: «Es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können».

Mit der Einführung des in der Medizin bisher kaum verwendeten Begriffs der «imprägnierten Eizelle» (= Embryo im Vorkernstadium) umgeht das FMedG den BV Art.119. Somit wird die Präimplantationsdiagnostik, welche das Parlament verbieten wollte, in einer anderen Variante im Vorkernstadium des Embryos möglich sein. Wann der genaue Zeitpunkt der Kernverschmelzung stattfindet, lässt sich nicht genau feststellen. Die Formierung der haploiden zu diploiden Chromosomensträngen geschieht in einem unaufhaltsamen, dramatischen Prozess. Je drei Milliarden Bausteine paaren sich neu innert weniger Stunden. Erst die erste Zellteilung beweist mit Sicherheit die erfolgreich zustande gekommene Befruchtung. Gemäss BV 119 Absatz 2c müssen alle menschlichen Eizellen, die zu Embryonen entwickelt werden, sofort der Frau eingepflanzt werden (gemäss FMedG Art. 17 Absatz 1 dürfen es höchstens drei sein).
Ergo dürfte es gar keine überzähligen Embryonen geben. Aber der Gesetzgeber setzte sich mit dem «Retortenspielertrick» der sog. imprägnierten Eizelle über die Verfassung hinweg. (s. oben Art. 16 Absatz 5). Das schlechte Gewissen wird in Art. 16 Absatz 5 (s. oben) überdeutlich manifestiert, wo dem Bundesrat sogar die Kompetenz zur Gesetzesänderung erteilt wird.

Das FMedG duldet die Erzeugung überzähliger Embryonen, schreibt aber deren Vernichtung nach fünfjähriger Kryokonservierung vor (Art. 16 Absatz 2). Auch daran wird erkennbar, dass imprägnierte Eizellen mehr sind als nur gewöhnliche Eizellen, denn diese lassen sich nicht mit Erfolg einfrieren und wieder auftauen. Die Forderung der «Menschenkonstrukteure» wird immer lauter nach der Aufhebung des Forschungsverbotes an Embryonen. Es sei widersinnig, Embryonen vernichten zu müssen, ohne sie vorher als wertvollstes Material der verbrauchenden Forschung zugänglich gemacht zu haben. Leider wird dem Souverän das in Aussicht gestellte Gesetz über die Forschung am Menschen vorenthalten. Falls die FMF-Initiative abgelehnt würde, wäre der Freiraum geschaffen für die Erfüllung gar mancher unkontrollierbarer Wünsche. Das ist auch einer der Gründe, weshalb die Initiative so mächtig bekämpft wird, denn der Schlüssel zum weiteren Wirtschaftsaufschwung in Chemie und Pharmazie wird im Zugriff zu den menschlichen Embryonen gesehen.

Nationale Ethikkommission
Art. 28 FMedG

Es ist zu befürchten, dass die vom Bundesrat eingesetzte Ethikkommission fortlaufend unter
Ausschluss der Öffentlichkeit die Errungenschaften der Reproduktionsmedizin im Nachhinein absegnen wird. Es werden dann, wie während der sechsjährigen Dauer zwischen Einreichung und Abstimmung der FMF-Initiative, laufend Sachzwänge geschaffen, um nachher sagen zu können, es habe sich bewährt.

Besonders heikel wird die der Kommission zu übertragende Kompetenz sein, eine Liste der Erbkrankheiten aufzustellen, welche die Zulassung zur IVF-Behandlung gemäss BV Art. 119
Absatz 2c rechtfertigt. Dort wird vereinbart: «Die Verfahren der Fortpflanzungshilfen dürfen nur angewendet werden, wenn die Unfruchtbarkeit oder die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit nicht anders behoben werden kann. Art. 28 Absatz 3a FmedG lautet: «Sie (die Ethikkommission) hat insbesondere die Aufgabe, ergänzende Richtlinien zu diesem Gesetz zu erarbeiten.»

Bei diesem Prozedere tritt ein weiterer Schwachpunkt des jetzt geltenden Verfassungsartikels zu Tage. Er beinhaltet, ob man es wahr haben will oder nicht, die Tendenz zur Selektion, zur Eugenik. Er zwingt zu entscheiden, wem Lebenswertigkeit und wem nicht zugemessen wird. Trisomie und weitere «klare Fälle» dürften den nicht zu beneidenden Selektionsexperten nach heute gängi-ger Praxis der Pränataldiagnostik kaum Kopfzerbrechen machen. Aber es werden Grenzfälle auftauchen. Dann erhebt sich die Frage, soll dies oder jenes auf die Liste? Wie müssen Behinderte darauf reagieren? Wie deren Eltern? Wie wird die Gesellschaft damit umgehen?

Eugenik wird schon bei jeder IVF praktiziert. Es soll ja ein gesundes Kind geboren werden. Deshalb werden schon die Embryonen mikroskopisch untersucht und morphologische Abweichungen im Sinne der einfachen Präimplantationdiagnose aussortiert und vernichtet. Das gleiche geschieht an den aufgetauten Embryonen, die bei weitem nicht alle den Kälteschock heil überstehen. Bei der Heterologizität werden zudem auch noch Samenspender und Samen einer strengen «Qualitätskontrolle» unterworfen. In der Veterinärmedizin ist das der normale Zuchtvorgang zur Erzielung einer guten Rasse. In Diskussionen hat sich gezeigt, dass niemand die Verantwortung über eine solche Liste übernehmen will. Die Problemlösung im FMedG besteht darin, dass von dieser Tatsache keine Kenntnis genommen wird.

Schlussgedanken

Nur ein Ja zur FMF-Initiative bringt die weiteren Schaden abwendende Verfassungsänderung mit der Nichtzulassung der beiden hauptsächlichsten Missbräuche, der Zeugung ausserhalb des Körpers der Frau und der Verwendung von Keimzellen Dritter. Entsprechend wird auch das seit über einem Jahr in einer Bundesschublade ruhende FMedG den neuen, besser kontrollierbaren Erfordernissen angepasst werden müssen. Der Hinweis auf den Fortpflanzungstourismus rechtfertigt nicht eine Anpassung an die noch liberaleren Gesetze im Ausland. Unser Waffenausfuhr- oder Tierschutzgesetz und die besseren Umweltschutzbestimmungen sind auch Ausdruck unserer Willensnation Schweiz. Im Gegenteil, die Annahme der FMF-Initiative wird eine weltweit erwünschte Diskussion auslösen.

Als warnendes Beispiel diene die Entwicklung im Bereich der Atomenergie. Aus Sorge vor Energieengpässen wurde vor 50 Jahren weltweit eine Infrastruktur aufgebaut, die sich heute zunehmend als Gang in eine gefährliche Sackgasse (Tschernobyl usw.) erweist. Wer hat seinerzeit in unserem Land auf die Entsorgungsproblematik hingewiesen? Noch höre ich die Stimme eines Energieministers im Radio: «Die Verantwortung für die Atomenergie übernehme ich.» Wer übernimmt heute die Verantwortung für das sich abzeichnende in der Reproduktionsmedizin mit ihren Manipulationsmöglichkeiten am Gefahrenpotential Embryo und an den Keimzellen? Wer falsch einspurt, versucht klugerweise wieder auf die richtige Fährte zu kommen. Das gilt immer, besonders aber am 12. März mit einem Ja zur FMF-Initiative.

   

Antworten auf persönliche Fragen an unsere Referenten der Herbsttagung 1999

Was hat in Ihrem Leben den Ausschlag gegeben, sich für den Schutz des Lebens einzusetzen?

Guido Appius: Allgemein die Erziehung im Elternhaus, später im speziellen die intensive Beschäftigung mit der Todesstrafe und vor allem die Tatsache der immer wieder vorkommenden Justizirrtümer.

Roland Graf: «Erstens war das Theoligiestudium die Voraussetzung und zweitens kam eine Bemerkung meines Professors dazu, dass für die Kath. Kirche In-vitro-Fertilisation in sich schlecht sei. Einige Moraltheologen seien allerdings der Auffassung unter strikten Einschränkungen sei die In-vitro-Fertilisation innerhalb der Ehe zu erlauben. Das hat mich veranlasst nachzuprüfen, was medizinisch gesehen dort genau abläuft. Das Ergebnis gab den Ausschlag, mich besonders in diesem Bereich aber auch generell für den Schutz des menschlichen Lebens einzusetzen.

Käthi von Däniken: Einerseits trug ich schon immer die Gewissheit in mir, dass wir nicht das Recht haben über Leben und Tod zu verfügen. Dies wurde bei der Geburt jedes eigenen Kindes vertieft, denn staunend und dankend bewunderte ich die Vollständigkeit der Schöpfung Gottes. Andererseits will ich mich bewusst gegen den Trend der Machbarkeit einsetzen und auf die natürlichen, von Gott gegebenen Möglichkeiten hinweisen.

Heidi Wolf: Schon seit meiner Jugend war es mir ein Anliegen, das Leben der Menschen zu schützen und zu fördern. Verstärkt hat sich dieses Anliegen durch die Geburt von Nadja. Durch die Auseinandersetzung mit der pränatalen Diagnostik erkannten wir, dass viele ihr Kind abtreiben, weil sie durch falsche Information meinen, dies sei das kleinste aller möglichen wählbaren Übel.

Hans Ziegler: Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die sich gegenseitig ergänzen. Als erstes nenne ich das Elternhaus, wo ich in katholischer Atmosphäre aufwuchs. Zusammen mit meiner Frau habe ich aber den Kontakt zu Kirche und Glauben nie verloren, obwohl auch wir sehr gefährdet waren durch die larsche Praxis, wie sie von der Lokalkirche vermittelt wurde. Ehe und Familie waren uns aber immer ein wichtiges Anliegen, haben wir doch selber sechs Kindern ins Leben verhelfen dürfen. Die Angriffe und Kritik an Papst Johannes Paul II. haben uns sehr beschäftigt und letztlich bewogen, viele seiner Texte, Enzykliken und Briefe in Originalübersetzung zu lesen. Es ist grossartig, wie umfassend, kompetent und konsequent sich dieser Papst für die Liebe, die Menschenwürde, die Unantastbarkeit des Lebens und für die Familie einsetzt. Ich denke da bes. an die Enzyklika Evangelium Vitae.
Ein anderer Anstoss erfolgte durch Auseinandersetzungen im Berufsfeld als Psychoanalytiker und Psychotherapeut. Ich meine damit die Arbeit an den Folgen der Abtreibung bei Patientinnen. Das Nicht-wahrhaben-wollen und dennoch jahrelange Leiden nach Tötung eines Ungeborenen vermitteln eindrücklich und überzeugend, das kann kein guter Weg sein.

Welchen Gedanken möchten Sie jedem jungen Menschen mit auf den Lebensweg geben?

Guido Appius: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.

Roland Graf: Handle nicht überstürzt. Lege alle Deine Anliegen und allfälligen Entscheide stets in Gottes Hände. Dort sind sie am Besten aufgehoben, dort ist auch Hilfe zu erwarten, wenn niemand von den Nächsten beisteht. Natürlich ist eine solche Haltung heutzutage nicht besonders cool. Aber ich habe den Verdacht, dass es viele junge Menschen besonders cool finden, nicht offen zuzugeben, dass sie regelmässig zu Gott beten.

Käthi von Däniken: Junge Menschen sind in der Regel sehr kritisch, ich bestärke sie in der Zusammenarbeit immer wieder, dass sie in allen Belangen abwägen müssen und keine simplen Antworten als die einzig richtigen akzeptieren sollen. Ich mache ihnen Mut, für ihre Ideale zu kämpfen. Oft führt der schwierige Weg, der nicht im Trend liegt, zu mehr Erfüllung und Lebensgefühl.

Heidi Wolf: Jedes Leben, egal wie es entstanden ist, ob behindert oder nicht behindert, hat eine von Gott geschenkte Würde. Wer diesen Gott und seinen Sohn Jesus Christus sucht, findet ein erfülltes, sinnvolles Leben. Niemand muss sich durch Leistung das Lebensrecht erkaufen.

Hans Ziegler: Der biblische Auftrag an die Menschen, die Erde sich untertan zu machen, kann auch so verstanden werden: Der Mensch soll zwar die Erde beherrschen, sich aber nicht von ihr
beherrschen lassen. Es ist also ein doppelter Auftrag, einerseits sich umfassend auszubilden als Grundlage für das Herrschen-können. Anderseits braucht es eine persönliche Entwicklung und Verankerung, um nicht unter die Herrschaft der Erde zu geraten. Dem ersten Teil wird heut viel Raum gegeben durch Schule, Berufsausbildung und Weiterbildung aller Art. Im Bereich der Persönlichkeitsentfaltung und Verankerung, ich denke da bes. an Verankerung im Glauben und an Herzensbildung, da bestehen heute grosse Defizite. So gebe ich jungen Leuten gerne mit: Besinnt Euch wieder auf Eure Taufe, lebt und entwickelt Euch im Glauben, lebt ihn vor der Welt, den Menschen, den Kindern und lebt ihn mit der Welt und den Menschen, und lehrt die Kinder umfassend!

Welches Ereignis oder welche Begegnung im Zusammenhang mit Ihrem Einsatz für das Leben hat sie besonders angespornt, gefreut oder Kraft gegeben?

Guido Appius: Kein spezielles Ereignis bekannt. Hingegen beschäftigt mich seit ca. 20 Jahren die Entwicklung auf dem Gebiet der künstlichen Fortpflanzungsmethoden. Insofern als dabei überzählige Embryonen vernichtet werden, hat das direkt auch mit Lebensschutz zu tun. Heteroligizität und IVF schaffen aber noch zusätzliche, gravierende Problemkreise, die sich unter Stichworten wie Lebenslüge, Identitätskrise, Eugenik, Unkontrollierbarkeit der Manipulation, Entwürdigung der Frau usw. zusammenfassen lassen.

Roland Graf: Eigentlich hatte ich mich, ohne viel über HLI zu wissen, als Mitglied angemeldet. Ich wusste gerade noch, dass der Gründer Pater Marx hiess und Amerikaner war. Die erste Möglichkeit an der Generalversammlung von HLI Schweiz teilzunehmen, konnte ich bedauerlicherweise nicht wahrnehmen. Einige Wochen später reiste Pater Marx «zufälligerweise» nach Europa und machte «zufälligerweise» zusammen mit Father Welch einen Abstecher zum Priesterseminar. Der Vortragsabend war unvergesslich. Am anderen Morgen zelebrierten sie bei uns die Hl. Messe und ich war «zufälligerweise» Ministrant und Lektor. Ich las den Zwischenpsalm jenes Tages vor, wo es hiess: Ç...denn er will sie dem Tod entreissen und in der Hungersnot ihr Leben erhalten.È (Ps 33,19) Das hat mich innerlich fast umgehauen, so dass ich anschliessend das Osteralleluja falsch anstimmte. Das war aber bei weitem nicht der einzige Ansporn.

Käthi von Däniken: In den Zusammenkünften mit Leuten der natürlichen Familienplanung (NFP) können wir persönliche Erlebnisse austauschen und Erfahrungen weitergeben. Wir sind wie eine Familie, die miteinander verbunden ist und dasselbe Ziel verfolgt. Wir planen gemeinsam als Paar, respektieren die menschlichen Naturgesetze der Fruchtbarkeit und erhöhen so den Wert der Frau, des Mannes sowie des Kindes. So erkennen wir im Nächsten die Schöpfung Gottes, was uns wiederum zum Schutz des Lebens und zur Weitergabe dieses Ideals anspornt.

Heidi Wolf: Mich ermutigt jede persönliche Begegnung und der Austausch mit Menschen, die sich für das Leben einsetzen. Am meisten freue ich mich aber natürlich an unserer Tochter Nadja. Ihr Leben ist keine Katastrophe, wie man heute denken könnte, weil man Kinder mit Down-Syndrom abtreibt. Im Gegenteil, sie ist ein grosser Segen für uns und wir könnten uns ein Leben ohne sie nicht vorstellen.

Hans Ziegler: Ich wurde kürzlich von einer Gruppe von jungen Familien eingeladen, einen Vortrag zu halten. Diese Gruppe entwickelte sich aus ehemaligen Jugendwallfahrer/innen. Mit kleinen Kindern liess es sich nicht mehr so leicht wallfahren. Aber hie und da ein gemeinsames Wochenende mit andern Familien mit kleinen Kindern, mit gemütlichem Beisammensein, bereichert durch Vorträge und Diskussionen zu Glaube, Erziehung und Lebensfragen, das schafft wohltuende Verbundenheit. Ich war erfreut von der offenen, lernbereiten und gemütlichen Atmosphäre, erfreut, so viel Lebensbejahung und Zukunftsglauben erleben zu dürfen. Das ist Ansporn und gibt Hoffnung.

    

HLI-  

    

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Du bist 14 oder 16 Jahre alt, vielleicht sogar älter und plötzlich sieht
deine Welt ganz anders aus. Sie ist komplizierter als früher. Du hast
niemanden mit dem du so richtig darüber reden kannst, was dich alles
beschäftigt. Deine Kollegen geben mit ihrer Freundschaft an und auch
du sehnst dich nach der Traumfreundschaft, nach Liebe und Zä
rtlichkeit.

In diesem und dem nächsten Report schreiben wir speziell für dich.
Heute starten wir mit dem Thema

  Sexualität - die «Lebensidee» Gottes

«Häufig wird das Sexuelle immer noch – meist unterschwellig – als etwas Dunkles, Schmutziges behandelt. Wie könnte aber etwas, das Gott geschaffen hat, schlecht sein? Gottes Idee von der Zweigeschlechtlichkeit und Sexualität durchzieht fast die ganze belebte Schöpfung. Abgesehen von einigen Pflanzen und ein paar primitiven Einzellern beruht das Weiterleben fast aller Lebewesen darauf, dass zwei Geschlechter sich begegnen. Die ganze Natur feiert das Fest der Sexualität.

Als Gott «sehr gut» zu seiner Schöpfung sagte, hat er die
Sexualität nicht ausgenommen.

Farbenprächtige Blumen, auffallend schöner Schmuck in der Tierwelt, faszinierende Vogelstimmen: Vieles von dem, was unsere Welt so schön macht, dient auch dazu, eine Partnerin oder einen Partner anzulocken. Die Schönheit entspringt der tiefen Sehnsucht, sich zu verlieben, sich zu begegnen und sich aneinander zu verlieren. Gott hat die Schöpfung so gestaltet, dass ihre wichtigste «Lebensenergie» an die Sexualität gebunden ist. Die Sexualität ist seine Erfindung. Wenn die ganze Natur so viel daransetzt, um einen Partner bzw. Partnerin zu finden, dann ist es okay, dass ich so bin, wie ich bin: mit meinen Bedürfnissen, mit den Gefühlen, die in mir aufsteigen, wenn ich eine schöne Frau oder einen attraktiven Mann sehe, mit meiner Sehnsucht nach Partnerschaft, mit meiner Sexualität und meinem Wunsch, diese Sexualität zu leben. Du darfst dich an deinem Körper freuen. Wenn du Gott dafür danken kannst, dass er dich mit deiner Sexualität so geschaffen hat, dann bist du auf dem besten Weg, diese entscheidende Lebensenergie so zu gestalten, dass sie dein Leben bereichert.

Über Sexualität reden

Über kaum ein Thema werden so viele Worte gemacht, Sprüche geklopft, wird so viel aufgeschnitten und angegeben wie über Sexualität. Bei kaum einem anderen Thema gibt es so viel Wunschdenken, grosse Hoffnungen, so unerfüllbare Sehnsüchte. Aber auch kaum so viele Lügen, so viel ungebremste Fantasie und Ängste – und so wenige verlässliche, vertrauenswürdige Aussagen. Ehrliche Worte über Sexualität sind rar.

Bleib cool, Mann!?

«Ein Mann muss stark sein. Ein Mann muss wissen, wie’s geht. Ein Mann hat Erfahrung. Ein Mann kommt bei Frauen an.» Das sind Klischees, vielfach durch Filme und Zeitschriften vermittelt, die ehrliche Äusserungen einen Riegel vorschieben. Nur ja keine Schwäche zeigen! Um jeden Preis dem Gruppenideal entsprechen! Dabei würde uns ein ehrlicher Umgang miteinander so viel weiter bringen. Aber wer wagt das noch, wenn Unsicherheit, Scham und Schwäche sofort ins Lächerliche gezogen und dem Spott ausgesetzt werden?

Die Sexualität ist einer der verletzlichsten Bereiche unseres Lebens. Gerade unsere Schwäche und Verletzlichkeit macht es uns so schwer, offen über Sexualität zu reden. Ich meine, ich müsste so und so sein, um anzukommen – und bin’s doch nicht! Also täusche ich vor, so zu sein wie anscheinend alle anderen: alle Gefühle im Griff, stark und schön, jung und attraktiv, immer Herr der Lage. Vielleicht haben es Frauen und Mädchen ein bisschen leichter, weil ihnen eher Schwächen und Leidenschaftlichkeit zugestanden werden. Das ewige Spiel vom starken Mann, von der unabhängigen Frau führt nicht weiter.»

Denke daran, du bist nicht
allein, viele Jungendliche fühlen ähnlich wie du!

Dieser Text ist ein Teilauszug aus:
«Flirts & Flops & grosse Liebe», G. Hornung/E. Geier, Brunnen Verlag Giessen, Fr. 14.90, in Buchhandlungen erhältlich.

    

News aus aller Welt

Humangenetik: «Der Zug ist schon in voller Fahrt»

Jena. (AP) – Forscher aus Grossbritannien, Schweden, Japan, Kanada, Deutschland und den USA arbeiten mit Hochdruck an der Entschlüsselung des menschlichen Erbguts. Bis zum Jahr 2003 soll das Projekt Menschliches Genom (Human Genom Project) abgeschlossen sein. Anfang Dezember 1999 war es erstmals gelungen, den exakten Aufbau eines kompletten menschlichen Chromosoms darzustellen, was von der Fachwelt als Meilenstein auf dem Weg zur Entschlüsselung der gesamten menschlichen Genstruktur gewertet wurde. Doch im Gegensatz zu dieser Dynamik der Forschung herrscht in der Politik weitgehend Ratlosigkeit über den Umgang mit diesen neuen Erkenntnissen vor.
«Wir stehen längst nicht mehr am Bahnhof und können überlegen, ob wir in den gentechnologischen Zug einsteigen wollen», meint der Direktor des Jenaer Instituts für Humangenetik und Anthropologie, Uwe Claussen, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AP. «Der Zug ist schon in voller Fahrt, und eine umfassende öffentliche Diskussion der Problematik ist überfällig. Es besteht dringender gesetzgeberischer Nachholbedarf», mahnt der Mediziner. Längst seien sich die Experten einig, dass die Humangenetik das nächste Jahrhundert wesentlich prägen werde. Da sich die Genforschung weiter so rasant entwickle, würden auch die diagnostischen Möglichkeiten geradezu explodieren. So sei schon jetzt abzusehen, dass es eines Tages Auswirkungen auf die vorgeburtliche (pränatale) Diagnostik geben werde. «Die Eltern werden ihre Schlüsse ziehen, sofern der Nachwuchs im Mutterleib nicht ihren Vorstellungen entspricht», sagt der Professor voraus.

Hirntote Spanierin brachte einen Jungen zur Welt

Gijon (dpa). Spanische Ärzte haben das Baby einer seit sieben Wochen hirntoten Frau per Kaiserschnitt zur Welt gebracht. Unmittelbar nach der Geburt des Jungen stellten die Ärzte nach Angaben der Klinik in Gijon die Todesurkunde der 34-jährigen Frau aus. Die Schwangere hatte in ihrem Letzten Willen die Mediziner gebeten, das Leben des Babys zu retten.

Die drogensüchtige Milagros L. war am 13. November nach einer starken Hirnblutung für klinisch tot erklärt worden. Die Mediziner hielten die Schwangere seither künstlich am Leben, um das Baby zu retten. Wie das Cabuenes-Krankenhaus am Samstag in Gijon mitteilte, wiegt der Neugeborene 1290 Gramm. Er litt unter leichten Atemproblemen, da die Lungen noch nicht ausreichend entwickelt waren. Dies sei aber wegen des frühen Zeitpunkts der Geburt nach einer Schwangerschaft von 29 Wochen normal, hiess es.

Neue Gen-Kreation: Leucht-Affen

New York – US-Forscher haben laut New York Times erstmals Rhesus-Affen mit Leuchtgenen von Quallen ausgestattet. Dazu haben sie Rhesus-Sperma mit Quallen-Genen versehen und dann in Rhesus-Eier injiziert. Da dasselbe Verfahren – nur mit unverändertem Sperma – in der Human-Reproduktionsmedizin Alltag ist, könnten auf diesem Weg auch Menschen mit neuen Genen ausgestattet werden. Damit rückt die – bisher technisch unmögliche und ethisch tabuisierte – «Keimbahn-Therapie» näher, mit der die Gentechnik «Menschen nach Mass» erzeugen und mit beliebigen
Eigenschaften ausstatten könnte.
Zwar haben im jetzigen Experiment nur die Embryonen geleuchtet – der einzige gross gewordene Affe dann nicht mehr –, aber die Befürworter der Keimbahn-Eingriffe spüren Aufwind. Sie melden sich verstärkt zu Wort, weil die seit zehn Jahren versuchten «somatischen Therapien» – Korrekturen defekter Gene im erwachsenen Körper – trotz Tests an Tausenden Patienten keinerlei Erfolg hatten.
Das liegt daran, dass neue Gene im erwachsenen Körper nur schwer an den erwünschten Ort gebracht werden können. Man verwendet dazu besondere Vehikel («Vektoren»), vor allem Viren. Aber sie bringen nicht genug Gene zum Ziel und sind möglicherweise gefährlich: Sechs Versuchspersonen sind an Therapien mit Adenoviren gestorben. Andere Vektoren – «verkrüppelte» HI-Viren – sind laut Nature Genetics in Verdacht geraten, starke Leberschäden hervorzurufen.
Bei Keimbahn-Eingriffen hätte man das Vektor-Problem nicht, weil die Fremdgene von Anfang an in jeder Zelle sind. Zudem gibt es in Mäuseversuchen schon künstliche Chromosomen, die nicht ein Gen, sondern ganze Pakete einschleusen. Weil auch das beim Menschen näher rückt, müht sich die US-Forscher-Gesellschaft (AAAS) verstärkt um Keimbahn-Leitlinien. (jl)

Forderung nach Ausgabe der «Pille danach» an deutschen Schulen

Hamburg, 14. Januar (AFP) – Politikerinnen von SPD und Grünen haben sich dafür ausgesprochen. Seit einer Woche ist die «Pille danach» an den französischen Schulen erhältlich. Quelle: www.aol.de

 

 

    Ein Kind ist die wunderbarste Antwort Gottes auf die Liebe zweier Menschen. (Irmgard Erath)
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