HLI-REPORT

HUMAN LIFE INTERNATIONAL

Schweiz   Nr. 34/35   Juni 2001


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Inhaltsverzeichnis:

Würdevolles Sterben - der kleine Frederik
Anita Walser-Fraefel

Wir sind dankbar, dass es so ein Spital gibt!
Alexander Scharf und Christine Schüler, Freiburg: Geburtsabteilung des Kantonsspitals Nidwalden

Trauer, die zur Musik wird
Eric Genuis

Neue Regelung zur Sterbehilfe in der Stadt Zürich
Dr. N. Zwicky-Aeberhard, Präsident der Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz

Internationales HLI-Treffen im Kloster von Aylesford 18.-23. Februar 2001
Rachel Ziegler

HLI-Jugendseite
Quelle: www.justfacts.org Übersetzung: Rachel Ziegler

Quiz-Fragen zu Deiner Entwicklung
Lösung zu den Quizfragen

Präimplantationsdiagnostik: Fakten und Argumente

Studie belegt: Für jede mittels Präimplantationsdiagnostik erzielte Geburt müssen 118 Eizellen befruchtet werden!

Abtreibungen und Falschdiagnosen bei Präimplantationsdiagnostik

BRD: Argumente aus der Diskussion um embryonale Stammzellen, Präimplantationsiagnostik und Menschenwürde

News aus aller Welt

PPL-Therapeutics hat die ersten Schweine mit verändertem Erbgut geklont

Durchbruch in der Stammzellforschung: Herzmuskelzellen direkt aus Hautzellen

Die Niederlande erlauben als erstes Land Euthanasie per Gesetz

Erschreckende Praktiken in den Niederlanden

Präsident George Bush setzt sich klar und deutlich für die Kultur des Lebgens ein

    

Würdevolles Sterben - der kleine Frederick

Anita Walser-Fraefel

Vor mir liegt ein Foto des kleinen Frederick. Die Geschichte seines Lebens begegnete mir vor einem Jahr und sie berührte mich tief. Es ist die Geschichte von wunderbaren Eltern, einem kleinen Leben im Mutterleib und einem grossartigen Arzt. Das Mami von Frederick schreibt: «Wir sind glücklich, dass er bei uns war und uns so viel beigebracht hat.» Seine Eltern legen mit dem folgenden Leserbrief selbst Zeugnis ab für das von Gott geschenkte Leben.

Wir sind dankbar, dass es so ein Spital gibt!

Alexander Scharf und Christine Schüler, Freiburg; Geburtsabteilung des Kantonsspitals Nidwalden

Mitte Dezember erhielten wir die erschütternde Diagnose, dass unser Kind bei seiner Geburt wahrscheinlich sterben würde. Wir beschlossen dann, da keine Gefahr für die Mutter bestand, das Kind zu behalten und ganz auf Gott und die Natur zu vertrauen. Die Ärzte in Freiburg und Bern rieten uns jedoch zu einem Schwangerschaftsabbruch, der für uns aber nicht in Frage kam. Daher war es für uns unvorstellbar, in den Krankenhäusern dieser Ärzte unser Kind auf die Welt zu bringen, weil wir uns einfach nicht richtig betreut und verstanden fühlten. Durch einen glücklichen Zufall erfuhren wir vom Kantonsspital in Nidwalden, dass dort keine Abtreibungen vorgenommen werden. Daraufhin vereinbarten wir mit dem zuständigen Arzt einen Termin und fuhren nach Stans. Die Beratung und auch die Zusprache, die wir dort von allen Seiten erfuhren, bestärkten uns in unserer Entscheidung. Wider allen Erwartungen und Diagnosen hielt unser Kind bis zum Geburtstermin durch und so fuhren wir am 19. April 2000 von Freiburg nach Stans. Am 20. April wurde unser kleiner Frederick von Doktor Ehmann und seinem Team per Kaiserschnitt auf die Welt gebracht. Leider wurden die schlimmen Diagnosen bestätigt und nach einer knappen Stunde starb unser kleiner Sohn. Sein Vater war zum Glück die ganze Zeit bei ihm und so konnte er in Ruhe von uns gehen.

Liebevoll bedecken die Hände von Vater und Mutter den kleinen Frederick. «Ich gehe Euch voraus, einen einzigen Schritt, zurück in das Licht aus dem ich komme.»

So schlimm diese ganze Situation für uns war, so froh sind wir doch, dass wir den Weg nach Stans gefunden hatten. Nicht nur die Betreuung durch die Ärzte und Assistenten vor, während und nach der Geburt, sondern auch in den folgenden zehn Tagen durch das Schwestern- und Pflegepersonal hat uns sehr geholfen. Wir sind ihnen sehr dankbar, dass es in der Schweiz so ein Spital gibt, wo die Würde des Menschen, egal wie klein und «unnormal» er auch ist, hochgehalten wird. Es wäre wünschenswert, dass alle Ärzte die Möglichkeit hätten, in diesem positiven Umfeld zu arbeiten. Im Spital in Stans ist beim Personal zu merken, dass die Menschlichkeit im Vordergrund steht, und dass dies eine grosse Rolle bei der Behandlung der Patienten spielt. Wir haben die Entscheidung, zu unserem kleinen Frederick zu stehen, in keiner Weise bereut. Sie können stolz auf ihre gynäkologische Abteilung und deren Ärzte sein. Schade gibt es nicht mehr Ärzte mit einer solchen Haltung!

Abschiednehmen gleich nach der Geburt  Im Tod hält Frederick noch den Finger seines Mamis

    

Trauer, die zu Musik wird

Eric Genuis, ein katholischer Sänger, widmete seine CD «Never alone » seiner Frau Leslie und seinen Kindern, speziell aber seinem Sohn Joseph Michael, der fünf Monate nach seiner Empfängnis geboren wurde und wenige Stunden danach in den Armen seiner Eltern starb. Eric Genuis schreibt: «Diese Aufnahmen sind meinem Sohn Joseph Michael Genuis gewidmet, der am 3. April 1998 um 01.00 Uhr geboren wurde und gerade drei Stunden lebte. Meine Frau Leslie und ich hielten unseren Sohn in den Armen und liebkosten ihn bis er starb. Wir hielten ihn in unseren Armen über den Tod hinaus. Wir fühlten uns so hilflos, als er seinen Arm noch bewegte und nach Luft rang und es gab nichts, was wir oder die Ärzte für ihn tun konnten. Wir wickelten ihn in ein Babytuch, während wir mit ihm sprachen und sein zartes, kleines Gesicht küssten. Obschon Joseph nur fünf Monate lebte, waren wir betroffen über die Ähnlichkeit, die ihn mit unseren beiden anderen Söhnen verband. Als Vater bin ich mir bewusst, meine Familie zu beschützen. Ich kann gar nicht das Gefühl beschreiben, nicht fähig zu sein, mein eigenes kleines Kind zu beschützen. Diese Zeit war sehr schmerzhaft, aber gleichzeitig so kostbar. Wir wussten, Joseph wird das Gesicht Gottes nun für alle Ewigkeit sehen. Es war uns immer bewusst, dass Gott unsere Kinder liebt, aber die Realität vom Tod des kleinen Josephs bedeutet noch viel mehr für uns. Wir lieben Dich kleiner heiliger Joseph.

Joseph's Song
«Der kostbarste Gedanke war
dich in meinen Armen zu halten,
mein kleiner, winziger Junge.

Der kostbarste Gedanke war
dein winziges Gesicht zu
küssen,
für eine kleine Weile.

Für immer hast du mein Leben
berührt, und jetzt die Ewigkeit
mit Gott.

Du bist mit Gott
mein kleiner Junge,
du bist mit Gott
mein kleiner Sohn.
Es ist so gut zu wissen,
dass du in Ewigkeit Gott
sehen wirst.

Die kostbarste Wahrheit ist es,
einen kleinen Heiligen im
Himmel zu haben.

Bete für unsere Seelen.

Die kostbarste Wahrheit, Maria
und Joseph werden dich wiegen,
sie geben dir viel mehr als ich
es kann.

Es ist so gut zu wissen,
mein Kind,
für alle Ewigkeit, mein Sohn,
du wirst Gott sehen.»

 

 

Eric Genuis liebkost sein winziges Baby

 

Eric Genuis setzt sich zusammen mit seiner Frau Leslie sehr für das Leben ein. Seine schönen Lieder zeigen aber auch seinen tiefen Glauben. Auf der englischen CD «Never alone» finden sich Songs wie «Angelus» (Der Engel des Herrn), «Song of Consecration» (Die Weihe an Gott und Maria), «Ave Maria» (eigene Interpretation), «Prayers of Faith» (Glaubensbekenntnis) und viele mehr.

Die CD (Fr. 30.–) und Musikkassetten (Fr. 20.–) dieses Sängers sind nur erhältlich über:

You
A-2041 Maria Roggendorf 18
Tel./Fax: +43-(0)2953-2465
Email: office@youmagazin.com
Website: www.youmagazin.com

 

Neue Regelung zur Sterbehilfe in der Stadt Zürich

Dr. N. Zwicky-Aeberhard, Präsident der Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz

Das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich hat das 1987 erlassene Verbot für die Durchführung und Unterstützung von Selbsttötungen in städtischen Heimen durch eine Neuregelung ersetzt, die ab 1. 1. 2001 Gültigkeit hat. Nach dieser Neuregelung ist also die Beihilfe zum Selbstmord in Kranken- und Altersheimen der Stadt Zürich rechtlich möglich. Diese Neuregelung steht grundsätzlich nicht im Widerspruch zum Schweizerischen Recht, denn gemäss Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs ist die Beihilfe zum Selbstmord nur dann strafbar, wenn sie aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt. Meines Wissens ist die Schweiz das einzige Land, welches die Beihilfe zum Selbstmord unter Vorbehalt des erwähnten Art. 115 zulässt. Diese Straflosigkeit der Freitodhilfe, wie die Beihilfe zum Selbstmord oft beschönigend genannt wird, ermöglicht es den Sterbehilfeorganisationen «EXIT» und «DIGNITAS » unbehelligt aktive Sterbehilfe zu betreiben, denn die Beihilfe zum Selbstmord ist eine Form der aktiven Sterbehilfe. Die andere Form aktiver Sterbehilfe ist die Tötung von Sterbewilligen durch Drittpersonen, was in der Schweiz verboten ist.

Der Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements der Stadt Zürich, Neukomm, rechtfertigt die neue Regelung für Zürcher Kranken- und Altersheime u.a. mit dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Hier ist aber zu fragen, ob das Selbstbestimmungsrecht des Menschen wirklich so grenzenlos ist, dass dieser über den Zeitpunkt seines irdischen Todes entscheiden und diesen willentlich herbeiführen darf. Wenn wir davon ausgehen, dass der Mensch aus christlich-anthropologischer Sicht Treuhänder und nicht Eigentümer des Lebens ist, er also über sein Leben nicht verfügen kann, dann wird klar, dass dem Selbstbestimmungsrecht Grenzen gesetzt sind. Denn so wie wir von uns aus nichts zum Beginn unseres irdischen Daseins beitragen konnten, genauso können wir nichts bestimmtes über dessen Ende aussagen oder es gar programmieren. Der todkranke Mensch, der von der Beihilfe zum Selbstmord Gebrauch machen will, entsolidarisiert sich gegenüber der Gesellschaft, indem er die ihm in grosser Verantwortung entgegengebrachte Hilfe und Pflege ausschlägt. Diese Hilfe im Rahmen der palliativen Medizin und Pflege («Massnahmen, welche lindern, aber in der Regel nicht heilen») hat nämlich in den letzten Jahren einen sehr hohen Stand erreicht. Die Gesellschaft leistet gerade durch diese palliative Medizin und Pflege einen hervorragenden Beitrag zum Wohle des Schwerstkranken. Es ist aber zu befürchten, dass durch das Etablieren der Suizidhilfe als Bestandteil der Sterbebegleitung der Wille, die Palliativmedizin weiter zu fördern, erlahmen könnte. Wehren wir den Anfängen! Die heute von der Stadtzürcher Regierung beabsichtigte und als restriktiv bezeichnete Handhabung der Suizidhilfe kann der Beginn einer schleichenden Erosion mit einer unheilvollen Eskalation in Richtung totaler Freigabe der aktiven Sterbehilfe, d. h. einen richtigen Dammbruch bedeuten. Das Angebot, zurückbleibenden Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern sowie Angehörigen nach der Durchführung des Suizids psychologische Betreuung zu gewähren, wirft ein besonders grelles Licht auf diese Entwicklung.

Es ist erfreulich, dass sehr zahlreiche Persönlichkeiten und Organisationen kritisch und ablehnend auf den Entscheid des Zürcher Stadtrats reagiert haben. Erwähnt seien hier die Stellungnahmen der Schweizerischen Gesellschaft für Gerontologie, des Vorstands der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (die Suizidhilfe ist weder eine ärztliche noch eine pflegerische Aufgabe), der Schweizerischen Gesellschaft für Alterspsychiatrie und -psychotherapie, der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, der Chefärztekonferenz der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, der Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz, der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Ärzte der Schweiz, u.a.

Leider haben sich in der Diskussion im Zürcher Gemeinderat am 31. Januar 2001 diejenigen Kräfte, die das Verbot der Suizidhilfe beibehalten wollten, nicht durchsetzen können.

 

    

Internationales HLI -Treffen im Kloster von Aylesford

18.–23. Februar 2001

Rachel Ziegler

Die Geschichte der Bruderschaft in Aylesford, einem kleinen Dörflein südlich von London, begann im Jahre 1242, als Kreuzfahrer eine Gruppe von Karmeliter auf dem Heimweg vom Heiligen Land mit nach England nahmen. Die Karmeliten bewohnten ein kleines Landstück, das ihnen von einer Familie Grey zur Verfügung gestellt wurde. Fünf Jahre später bauten sie mit der Erlaubnis des Bischofs und mit der Hilfe von Spenden eine Kirche und ein Ordenshaus. Im Verlauf der Jahrhunderte sah das Kloster viele Höhen und Tiefen. Der Orden blühte rasch auf und verbreitete sich über ganz England. Klöster wurden neu auf- und ausgebaut. Die Brüder führten ihr Gebetsleben wie auch heute noch mit dem Zentrum der täglichen Messe. Daneben predigten sie, unterstützten den lokalen Klerus bei der Arbeit und führten auch selber Schulen. Religiöse Unruhen unter König Heinrich VIII. vertrieb im 16. Jahrhundert die Mönche von Aylesford. In der Folge wurden die Klostergebäude als Wohnhäuser benutzt. Einige Male entging die Priorei nur knapp der Verwüstung. So zum Beispiel einmal einer Feuersbrunst oder während des 2. Weltkrieges. Erst vor ungefähr 50 Jahren konnten die Karmeliten ihren Traum realisieren und die Priorei wieder zurückerwerben. In der Folge waren grosse Renovationen und Restaurationen nötig, woran auch heute noch gearbeitet wird. Heute ist es ein Wallfahrtszentrum zum Schrein des heiligen Simon und daneben ein Bildungszentrum.

HLI-Vertreter aus 16 Nationen vor dem Hauptportal des Klosters Aylesford

In dieser wunderschönen, geschichtsträchtigen Umgebung fand im Februar ein internationales HLI-Treffen statt. Ziel des Treffens war das Kennenlernen des neuen Präsidenten des HLI, Father Tom Euteneuer, der gegenseitige Austausch und die Ausarbeitung neuer Strategien zum weltweiten Zusammenarbeiten für den Schutz des Lebens. Teilnehmer waren HLI-Mitarbeiter von allen Kontinenten. Neben einigen Vertretern aus den USA, vom Hauptsitz in Front Royal, waren auch Vertreter aus Kanada, Kamerun, Tansania, den Philippinen, Neuseeland, Südafrika, England, Deutschland, Österreich, Kroatien, Italien, Südkorea, Polen und Irland anwesend. Aus der Schweiz waren Dr. Urs Kayser und Rachel Ziegler dabei. In der täglichen Messe und dem gemeinsamen Rosenkranzgebet wussten wir uns mit HLI-Angehörigen auf der ganzen Welt verbunden, auch jenen, die nicht am Treffen dabei sein konnten.

Präsident von HLI, Father Tom Euteneuer

Der neue Präsident des HLI ist Father Tom Euteneuer aus Florida. Er ist ein junger Priester, der 12 Jahre lang eine Pfarrei in Palm Beach, Florida, betreute und nun von seinem Bischof für die Leitung von Human Life International freigestellt wurde. Während des ganzen Treffens war sehr eindrücklich zu erleben, wie man im Glauben verbunden, trotz aller kulturellen Unterschiede, das gemeinsame Ziel des Lebensschutzes verfolgen kann. In allen Ländern ist die Würde des Lebens, d.h. die Kultur des Lebens bedroht. So kamen wir am Ende nicht nur geistig gestärkt, sondern auch mit vielen neuen Ideen nach Hause.

 

    

HLI-  

    

JUGENDSEITE
 

Seit Deiner Empfängnis im Mutterleib passierte eigentlich nur noch etwas. Du bist einfach gewachsen. Aber weisst Du wie? Weisst Du, wie Du zwei Wochen nach der Empfängnis ausgesehen hast? Kennst Du die erstaunlichen Tatsachen über die ersten neun Monate Deines Lebens? Löse dieses Quiz, um es herauszufinden:

1.

Du fingst an zu schwimmen und

Überschläge zu machen als Deine Mutter...

o A 6 Monate schwanger war

o B 6 Wochen schwanger war

o C 8 Monate schwanger war

 

2.

Wie gross wärst Du bei Deiner Geburt gewesen,

wenn Du die ganzen 9 Monate so weiter

gewachsen wärst, wie in Deinem zweiten Monat?

o A Arnold Schwarzenegger

o B Ein VW Bus

o C Ein Paar überdimensionierter Elefanten

 

3.

Wann fühltest Du vermutlich das erste

Mal Schmerzen?

o A Als Deine Nabelschnur durchtrennt wurde

o B Als Deine Mutter 9 Wochen schwanger war

o C In der Schule auf dem Pausenplatz

 

4.

Als Deine Mutter herausfand, dass sie schwanger

war, warst Du:

o A Ein winziger Fleck, kleiner als ein Punkt

o B Ein kleiner Mensch mit Armen, Beinen und Herz

o C Ein Haufen Zellen von der Grösse einer Murmel

 

5.

Du begannst das erste Mal das Bein zu schwingen:

o A Nach 3 Monaten Schwangerschaft

o B Nach 4 Monaten

o C Als Du das erste Mal DJ Bobo hörtest

 

6.

Im 5. Monat der Schwangerschaft hattest Du

viel Schluckauf da…

o A du Fruchtwasser geschluckt hast

o B sich Dein Zwerchfell entfaltete

o C du zuviel Coca-Cola getrunken hast

 

7.

Vor Deiner Geburt war Deine Haut…

o A runzlig wie eine Rosine

o B wächsern wie eine Statue aus dem Wachsfigurenkabinett in London

o C beides

 

8.

Wann begannst Du zum erste Mal Dein

Hirn zu gebrauchen?

o A Als Deine Mutter 8 Wochen schwanger war

o B 40 Tage nach der Empfängnis

o C Wenn Du immer noch nicht begonnen hast, Dein Hirn zu gebrauchen, gehe zur nächsten Frage!

 

9.

Wann wurde Deine Haarfarbe festgelegt?

o A Bei der Empfängnis

o B Nach 3 Monaten Schwangerschaft

o C Das kann nur Dein Coiffeur mit Sicherheit sagen

 

10.

Fünf Monate vor Deiner Geburt pumpte Dein Herz

jeden Tag genügend Blut, um…

o A eine Kaffeetasse zum überfliessen zu bringen

o B den Tank eines Mercedes halb zu füllen

o C die Spezialeffekte in einem Horrorfilm darzustellen

 

11.

Ab wann konnte man Dich äusserlich als Bub oder

Mädchen unterscheiden?

o A Im siebten Monat der Schwangerschaft

o B Am Ende des zweiten Monats

o C Als der Doktor Deinen Eltern verkündete: «Es ist ein…»

 

12.

Wenn eine Mutter während der Schwangerschaft

raucht kommt das Kind zur Welt…

o A als übergewichtige Spätgeburt.

o B als untergewichtige Frühgeburt.

o C mit gelben Zähnen und einem quälenden Husten.

 

13.

Um wie viele Monate zu früh kann ein Kind

geboren werden und trotzdem überleben?

o A 1 Monat zu früh

o B 2 Monate zu früh

o C 4 Monate zu früh

 

14.

Wann begannst Du wie Deine Mutter oder Dein

Vater auszusehen?

o A Als Deine Mutter im 6. Monat schwanger war.

o B Als sie im 4. Monat schwanger war

o C Als Du merken musstest, dass Du nichts dagegen tun kannst

 

 

Lösungen zu den Quizfragen

 

1 B Etwa zu der Zeit, als deine Mutter erfuhr, dass sie schwanger ist, konntest du auf dem Rücken schwimmen.

2 C Es ist gut, dass du dein Wachstum verlangsamtest. Denn dein Geburtsgewicht hätte sonst 14 Tonnen betragen. Dein Papi soll mal versuchen, das auf seinen Knien reiten zu lassen!

3 B Mit 9 Wochen war alles, was du brauchtest, um Schmerz zu spüren, vorhanden und funktionsfähig. Du hast alles versucht, um Schmerzen zu vermeiden.

4 B Acht Wochen nach der Empfängnis waren alle Systeme funktionstüchtig: Skelett, Nervensystem, Verdauung, Blutkreislauf und Atmung. Die einzige Aufgabe war noch das Verfeinern des Vorhandenen.

5 B Nach nur wenigen Monaten begannst du die Beine zu schwingen und zu tanzen, aber du warst zu klein, als dass deine Mutter das bemerkt hätte. Wie auch immer, nach vier oder fünf Monaten hätte sie geschworen, dass du den schwarzen Gürtel in Karate hast.

6 B Das Fruchtwasser bietet dir nicht nur ein bequemes Wasserbett, sondern es ist auch voll Glukose (Zucker). Schlucken war eine gute Übung für dein Verdauungssystem und gesundheitsfördernd für ein Baby.

7 C Während etwa der Hälfte der Schwangerschaft hattest du zwar viel schöne Haut, aber zu wenig Fett, um sie auszufüllen. Darum sehen Frühgeburten so zerknittert aus – sie brauchen mehr «Fleisch an den Knochen.» Der Wachsmodell-Effekt wurde durch den Vernixschleim, einer trüben weisslichen Creme, verursacht, die Deine Haut vor dem Fruchtwasser schützte.

8 B Fötale elektronische Hirnströme konnten schon in der 6. Woche gemessen werden. Über was hast Du wohl nachgedacht?

9 A Bei der Empfängnis steuerten beide Elternteile 15 000 der Gene bei, welche nicht nur festlegten, wie du aussehen wirst, sondern auch deine Gesundheit, deine Geschmäcker, deine athletischen Fähigkeiten, Intelligenz, Allergien und vieles mehr bestimmten.

10 B Vier Monate nach der Empfängnis pumptest du jeden Tag 29,5 (24,5 am.) Liter Blut durch deinen Körper der etwa gleich lang war, wie deine Hand jetzt ist. Es war dein Blut, nicht das deiner Mutter. Du teiltest nie den Blutkreislauf mit ihr. Du kannst sogar eine ganz andere Blutgruppe als sie haben!

11 B Seit deiner Empfängnis warst Du entweder männlich oder weiblich, aber es brauchte 46 Tage, damit man die Geschlechtsteile erkennen konnte. Dank moderner Technik können Eltern nach etwa 4 Monaten mit Hilfe eines Ultraschallgerätes das Geschlecht ihres ungeborenen Babys erkennen.

12 B Eine rauchende Mutter beliefert ihr Baby direkt mit Nikotin, Kohlenmonoxid und Kohlensäure. Das Rauchen von zwei Zigarettenpäckchen pro Tag reduziert das Gewicht eines Babys um 10%, was die Überlebenschancen des Säuglings ernsthaft gefährden kann.

13 C Mit der modernen Technologie haben schon Frühgeburten 5 Monate nach der Empfängnis und mit einem Gewicht von nur 390 Gramm überlebt. Du würdest viel medizinische Hilfe brauchen, aber wie ein Weltmeister um Dein Leben kämpfen.

14 B Während den vier Monaten bist Du zu einer grossartigen Höhe von 15 Zentimetern gewachsen und hast begonnen, Deinen Eltern zu gleichen. Du hattest auch ein Merkmal, das vielleicht eines Tages die Polizei interessieren wird – Fingerabdrücke.

    

Präimplantationsdiagnostik: Fakten und Argumente

Studie belegt: Für jede mittels Präimplantationsdiagnostik erzielte Geburt müssen 118 Eizellen befruchtet werden!

In der Zeitschrift «Human Reproduction » ist eine umfangreiche Studie über Präimplantationsdiagnostik (PID) erschienen. Sie fasst Ergebnisse über diese Technik von 1993 bis 2000 zusammen. Unter dem Begriff Präimplantationsdiagnostik versteht man die Analyse von in der Regel zwei Zellen, die dem mehrzelligen Embryo entnommen werden, um vor der Implantation genetische Anomalien festzustellen oder aber auch das Geschlecht des Embryos zu bestimmen. Nur wenn die Analyseresultate für beide Zellen übereinstimmen und keine genetische Anomalie vorliegt, wird der entsprechende Embryo in den Uterus der Frau transferiert. Die anderen Embryonen werden sofort vernichtet oder für die Forschung verbraucht.

Die Resultate sollten den Befürwortern der PID in der Schweiz und in Deutschland zu denken geben. Gemäss der Studie müssen für jede mittels PID erzielte Geburt durchschnittlich 118 Eizellen befruchtet werden. Davon werden achtzehn transferiert. Alle anderen bleiben bei diesem unerbittlichen Selektionsverfahren auf der Strecke und werden getötet. Wer diese Fakten betrachtet, muss sich wirklich fragen, wie man diese «Trial, Error and Kill- Methode» allen ernstes vertreten und zugleich behaupten kann, die Würde des Menschen schützen zu wollen.

Abtreibungen und Falschdiagnosen bei Präimplantationsdiagnostik

Zu den enormen Verlusten der besagten Studie gehören auch sieben Abtreibungen, wobei Mehrlingsschwangerschaften auf ein oder zwei Kinder reduziert wurden. Invasive pränatale Diagnostik wurde in 132 Fällen durchgeführt, um die Präimplantationsdiagnostik zu überprüfen. Dabei wurden vier Falschdiagnosen entdeckt. Zwei der betreffenden Kinder wurden abgetrieben, während weitere zwei falsch diagnostizierte Kinder ausgetragen und mit ihren Krankheiten geboren wurden. Aus den Zahlen ist zu entnehmen, dass 25% der registrierten Schwangerschaften in Aborten enden, die von den Müttern physisch und psychisch verkraftet werden müssen. An der Studie haben sich Forscher aus folgenden Ländern beteiligt: Australien, Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Niederlande, Südkorea, Spanien, Schweden, Grossbritannien und die USA. 
Quelle: Human Reproduction 15 (2000) 2673-2683.

BRD: Argumente aus der Diskussion um embryonale Stammzellen, Präimplantationsdiagnostik und Menschenwürde

Es wäre gut, wenn sich Politiker und Wissenschaftler über den Verschleiss menschlichen Lebens bei der Präimplantationsdiagnostik und Embryonenforschung Gedanken machen und die Konsequenzen daraus ziehen würden. Angesichts der Fakten erhält folgendes Zitat von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom 20. Dezember 2000 eine ganz andere Note: «Eine Politik ideologischer Scheuklappen und grundsätzlicher Verbote wäre nicht nur unrealistisch. Sie wäre auch unverantwortlich. Eine Selbstbescheidung Deutschlands auf Lizenzfertigungen und Anwenderlösungen würde im Zeitalter von Binnenmarkt und Internet nur dazu führen, dass wir das importieren, was bei uns verboten, aber in unseren Nachbarländern erlaubt ist. Wir würden so nicht nur den Anschluss an eine Spitzen- und Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts verlieren, sondern wir würden uns vor allem der Möglichkeit berauben, über die Anwendungen und Folgen dieser Techniken kompetent mitzubestimmen. »

Konkreter wurde der neue Kultusminister der BRD, der Philosoph Julian Nida-Rümelin, als er wenige Tage vor seiner Amtseinsetzung im Berliner «Tagesspiegel» klipp und klar erklärte, dass das Klonen eines Embryos die Menschenwürde nicht beschädige. Er rechtfertigte sich damit, indem er Menschenwürde auf Selbstachtung reduzierte. Da Embryonen aber noch nicht zur Selbstachtung fähig seien, komme ihnen auch keine Menschenwürde zu. Folgende Nebenbemerkung sollte ausserdem noch stutzig machen: «Auf die Möglichkeit des Klonens menschlicher Individuen, das heisst auf die Möglichkeit, ein genetisch (fast) gleiches Individuum zu schaffen, sind die etablierten Normen und Werte jedoch nicht vorbereitet.» Wir sind also in der Vorbereitungsphase!

Was jetzt aufgrund gesellschaftlich etablierter Normen und Werte noch nicht machbar ist, soll aufgrund hochrangiger Ziele der Forschung und zukünftiger allfälliger Therapiemöglichkeiten möglich gemacht werden. Das Knowhow für diese Vorbereitungsphase liefern solche Philosophen zusammen mit Exponenten der medizinischen Forschung, die nun einen ansehnlichen Anteil des von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingesetzten Nationalen Ethikrates ausmachen.

Glücklicherweise hat sich am 18. Mai der Bundespräsident Johannes Rau mit einer Rede eingeschaltet, an der auch der Bundeskanzler nicht vorbeikommt. Prinzipiell begrüsst der Bundespräsident den Fortschritt der Wissenschaft, zieht aber eine klare Grenze, wenn er sagt: «Fortschritt nach menschlichem Mass kennt seinen Wert und weiss um seine Werte. Das Gegenteil von unbegrenztem Fortschritt ist nicht Stillstand oder Rückschritt. Wer gegen einen Fortschritt um jeden Preis plädiert, der ist kein Gegner des Fortschritts… Ökonomische Interessen sind legitim und wichtig. Sie können aber nicht gegen die Menschenwürde und den Schutz des Lebens aufgewogen werden. Wer den Schutz des Lebens an seinem Beginn aufgibt, der wird das bald auch für das Ende des Lebens geltend machen können. Dann wird vielleicht gefragt: Können wir uns den hohen Pflegeaufwand am Ende des Lebens leisten? Wäre es nicht ökonomisch vernünftiger, Alte und Kranke willigten rechtzeitig in die Sterbehilfe ein?» Es ist absehbar, dass diese Diskussion um Werte und Menschenwürde auch in die Schweiz hinübergreifen wird. Spätestens dann, wenn der Bundesrat die Mitglieder der Nationalen Ethikkommission für den Humanbereich bekannt gibt, wird auch in der Schweiz die nächste Diskussionsrunde eingeläutet.

        

News aus aller Welt

PPL-Therapeutics hat die ersten Schweine mit verändertem Erbgut geklont

Das Unternehmen PPL-Therapeutics hat am 12. April 2001 verlauten lassen, weltweit die ersten gentechnisch veränderten Schweine geklont zu haben. Die Zellen, welche für das Klonen benutzt wurden, waren genetisch modifiziert worden. Fünf Ferkel wurden geboren, deren Erbgut diese genetische Veränderung aufweist. Über den Aufwand, der zu diesem Resultat führte, schweigt sich die Firma aus. Bei den ersten geklonten Schweinen wurden in Einzelfällen bis zu 100 Embryonen in die Leihmuttertiere verpflanzt, um die Wahrscheinlichkeit eines Wurfes zu erhöhen.

Mit den ersten genetisch veränderten geklonten Schweinen ist ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zur Xenotransplantation vollzogen worden. Als nächste Herausforderung werden die Forscher versuchen, Schweine zu klonen, denen das für die Abstossungsreaktionen verantwortliche Gen fehlt. Sie erhoffen sich dadurch, die abstossungsfreie Transplantation von Schweineorganen in den Menschen. Dieses als Xenotransplantation bezeichnete Verfahren soll den weltweiten Mangel an Spenderorganen (Niere, Herz, Leber etc.) lösen. Klinische Versuche sollen in vier bis fünf Jahren möglich sein. Analysten schätzen, allein für diese Anwendung sei ein Markt von etwa 5 Milliarden Dollar zu erwarten. In der Pressemeldung fehlt allerdings jeglicher Hinweis auf die bisher noch nicht abschätzbaren Gefahren der Xenotransplantation für den Menschen. Es wird befürchtet, dass auf diese Weise Viren (z.B. PERV), die für das Schwein ungefährlich sind, auf den Menschen übertragen würden. Im schlimmsten Fall könnten sich diese Viren ähnlich verheerend auswirken wie das HIV-Virus.

Durchbruch in der Stammzellforschung: Herzmuskelzellen direkt aus Hautzellen

Eine kurze Notiz in einer Pressemeldung der Firma PPL-Therapeutics lässt aufhorchen. Danach ist es erstmals gelungen, aus Hautzellen des Rindes auf direktem Weg pluripotente Stammzellen und daraus Herzmuskelzellen herzustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren ohne Embryonen auskommt. Falls sich dieses Verfahren bewähren sollte, stünde eine unerschöpfliche Quelle für die Produktion von Stammzellen zur Verfügung. Dieses Projekt wird weiterverfolgt, um Zellen der Bauchspeicheldrüse zu produzieren, damit diese zuckerkranken Menschen transplantiert werden könnten. Nach diesem Forschungsergebnis stehen nun zwei verheissungsvolle und dazu ethisch unbedenkliche Alternativen zum «therapeutischen » Klonen zu Verfügung: – pluripotente adulte Stammzellen (peripheres Blut, Nabelschnurblut, Knochenmark etc.) – Stammzellen aus Somazellen (z.B. Haut).

Die Niederlande erlauben als erstes Land Euthanasie per Gesetz

10. April 2001

In den Niederlanden wird aktive Sterbehilfe, die unter definierten Bedingungen geleistet wird, nicht strafrechtlich verfolgt. Ein entsprechendes Gesetz soll im Sommer in Kraft treten. Das Unterhaus hatte bereits im November mit 104 gegen 40 Stimmen der Vorlage zugestimmt. Nun hat sich als letzte Instanz auch der Senat mit 46 zu 28 Stimmen für das Gesetz ausgesprochen.

Zu den Bedingungen, deren Einhaltung die Ärzte bei der Ausübung von aktiver Sterbehilfe von einer strafrechtlichen Verfolgung bewahrt, gehören, dass der Patient seinen Wunsch aus eigener Überzeugung und wiederholt zum Ausdruck bringen muss. Ferner muss eine unheilbare und für den Patienten äusserst schmerzhafte Krankheit diagnostiziert worden sein. Der Arzt ist verpflichtet, den schwer- oder todkranken Patienten über seine aussichtslose Situation zu informieren und muss zumindest eine zweite Beurteilung durch einen Kollegen einholen; schliesslich sind die zuständigen Behörden über den Fall zu informieren. Falls diese Zweifel am Vorgehen des Arztes hegen sollten, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die auch weiterhin über das Recht verfügen wird, aus eigener Überzeugung einen Euthanasiefall zu überprüfen.

Selbst wenn nun die in den Niederlanden herrschende Praxis im Nachhinein legalisiert worden ist, ändert sich an der moralischen Verwerflichkeit der Beihilfe zum Selbstmord und der aktiven Euthanasie nichts. Das Leben, selbst wenn es leidet, ist ein Geschenk Gottes. Selbstverständlich soll das Leiden so weit wie möglich gelindert werden. In den letzten Jahren hat die Medizin in der Schmerzbekämpfung diesbezüglich grosse Fortschritte gemacht, so dass die nun gesetzlich erlaubten Praktiken nicht nur aus moralischer Sicht, sondern selbst aus pragmatischen medizinischen Gründen überflüssig geworden sind.

Erschreckende Praktiken in den Niederlanden

Ein Bericht im New England Journal of Medicine über Praktiken in den Niederlanden bezüglich Beihilfe zum Selbstmord und aktive Euthanasie hat erschreckende Fakten zu Tage gebracht. Insgesamt wurden 649 Fälle analysiert. Beihilfe zum Selbstmord war in 114 Fällen intendiert, davon endeten 18% wegen diversen Problemen schliesslich doch in Euthanasie! In 535 Fällen war aktive Euthanasie intendiert. Der Tod traf bei 10% (Selbstmord) bzw. 19% (Euthanasie) der Fälle später als erwartet ein. Sowohl bei der Beihilfe zum Selbstmord als auch bei der aktiven Euthanasie kam es vor, dass der Tod drei Stunden bis zu sieben Tage auf sich warten liess!

Eine Studie, die von der Regierung Hollands 1991 in Auftrag gegeben und veröffentlicht worden ist, zeigte damals schon ein erschreckendes Ausmass. Auf insgesamt 129 000 Todesfälle pro Jahr kamen 19 675 (15.3%) Fälle, wo Selbstmord, aktive Euthanasie oder eine ausdrückliche Tötungsabsicht des Arztes im Spiel war.

Präsident George Bush setzt sich klar und deutlich für die Kultur des Lebens ein

29. März 2001

Der amerikanische Präsident George Bush hat anlässlich seiner Rede bei der feierlichen Einweihung des John Paul II Cultur Centers in Washington das Wirken von Papst Johannes Paul II. gewürdigt. Anwesend waren auch hohe kirchliche Würdenträger wie Kardinal Szocha und der unlängst ernannte Kardinal McCarrick.

Im Schlussteil seiner Rede ging der amerikanische Präsident auf den unermüdlichen Einsatz von Papst Johannes Paul II. für die Kultur des Lebens ein. Dabei machte er sich Worte des Papstes zu eigen, indem er wörtlich sagte: «Die Kultur des Lebens ist eine willkommene Kultur, die niemand ausschliesst, niemand entzweit, niemanden verzweifelt und immer die Güte des Lebens in jeder Altersstufe bekräftigt. In der Kultur des Lebens müssen wir Raum für die Fremden schaffen. Wir müssen für die Kranken sorgen. Wir müssen zu den älteren Menschen Sorge tragen. Wir müssen die Immigranten willkommen heissen. Wir müssen die Kinder lehren miteinander liebenswürdig umzugehen. Wir müssen in Liebe die unschuldigen Kinder, die vor der Geburt stehen, verteidigen. Das Zentrum, das wir heute eröffnen, feiert die Botschaft des Papstes, ihren Trost und ihre Herausforderung. Dieser Ort steht für die Würde der menschlichen Person, den Wert für jedes Leben und den Glanz der Wahrheit. Und über allem steht es für die Worte des Papstes für die Freude am Glauben in einer Welt der Probleme.»

    

 

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