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HLI-Report     Nr. 23    2/1998

Inhaltsverzeichnis:

Beratungsscheinverfahren in Deutschland und das Schutzmodell der CVP-Schweiz
Dr. Nikolaus Zwicky-Aeberhard

"Ergebnisoffene" Schwangerenberatung?
Weihbischof Andreas Laun

17. Weltkongress von HLI in Houston
Erich Camenzind, Seminarist

Jugendseite

News aus aller Welt
Organhandel soll weltweit geächtet werden.

Beratungsscheinverfahren in Deutschland und das Schutzmodell der CVP-Schweiz

An ihrer Versammlung vom 24.8.97 haben die Delegierten der CVP-Schweiz mit 182 Stimmen für und 91 Stimmen gegen das sog. "Schutzmodell mit Beratungspflicht" gestimmt. Dagegen wurde an der gleichen Delegiertenversammlung die parlamentarische Initiative Häring-Binder bei nur einer Gegenstimme abgelehnt. Bevor ich auf die Abstimmungsresultate dieser Delegiertenversammlung eingehe, will ich versuchen, die Situation in Deutschland betreffend Abtreibung zu skizzieren.

Die rechtliche Situation in Deutschland

Dr. Nikolaus Zwicky-Aeberhard
Autor dieses Vortrages, Vorstandsmitglied von HLI-Schweiz und Präsident der Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz

Am 28. Mai 1993 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Lebensrecht des ungeborenen Menschen klar bestätigt. Zwar war für das Verfassungsgericht juristisch nur der Zeitraum zwischen der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter (Nidation) und der Geburt rechtlich relevant. Trotzdem hat das Verfassungsgericht darauf hingewiesen, dass nach den heutigen biologischen Erkenntnissen menschliches Leben bereits mit der Verschmelzung der Keimzellen entsteht. Und wo immer menschliches Leben existiere, komme ihm auch Menschenwürde zu, also auch dem Embryo vor der Einnistung. Das Lebensrecht komme den Ungeborenen aufgrund der eigenen Existenz zu, nicht aufgrund der Annahme durch die Mutter (damit wird auch das Argument des "Rechtes auf den eigenen Bauch" klar verworfen). Das Verfassungsgericht stellt weiter klar, dass der Staat zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet sei. Diese Pflicht beziehe sich nicht nur auf menschliches Leben im allgemeinen, sondern auf das einzelne menschliche Individuum. Seit seiner Zeugung stehen dem Menschen also die menschlichen Grundrechte zu, vor allem seine individuelle menschliche Würde. Darin gibt es keinen wesensmässigen Unterschied gegenüber dem Leben nach der Geburt. Fassen wir zusammen: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der verfassungsmässige Schutz des menschlichen Lebens und die daraus folgende staatliche Schutzpflicht sich auch auf das Kind im Mutterleib erstreckt, und dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau dem Recht des ungeborenen Lebens nicht übergeordnet werden kann. Daraus folgert das Verfassungsgericht, dass jede Abtreibung, ausser im Falle der medizinischen Indikation, rechtswidrig ist und zwar zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft. Trotz der erklärten Rechtswidrigkeit der Abtreibung lässt das Verfassungsgericht jedoch zu, dass Mütter, die einen Schein über eine erfolgte Beratung (Beratungsschein) vorlegen, bei einer Abtreibung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten straffrei bleiben sollen; an die Stelle von Strafandrohung ist also die Beratung getreten. Der deutsche Bundestag hat dann am 29. Juni 1995 die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gesetzgeberisch präzisiert: Ein Schwangerschaftsabbruch sei dann nicht strafrechtlich zu verfolgen, wenn mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine entsprechende Beratung stattgefunden hat. Der neue Paragraph 219 des deutschen Strafgesetzbuchs präzisiert sogar:
"Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat, und dass deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und aussergewöhnlich ist, dass sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt." Dieser Satz enthält ganz deutlich den Hinweis darauf, dass das Ungeborene gegenüber der Mutter ein eigenes Recht auf Leben hat. Trotzdem wird dann im gleichzeitig formulierten Schwangerschaftskonfliktgesetz bestimmt, dass die Beratung "ergebnisoffen zu führen" sei, dass sie "nicht belehren oder bevormunden" dürfe. Damit werden die Feststellungen über Recht und Schutzwürdigkeit des ungeborenen Kindes, wie vom Bundesverfassungsgericht formuliert, förmlich über den Haufen geworfen, die Entscheidungsautonomie der betroffenen Frau ist perfekt. Daher spricht Prof. Lothar Roos in der "Deutschen Tagespost" vom 28.2.98 von einem "frommen Betrug".

Die Stellungnahme von Papst Johannes Paul II.

Papst Johannes Paul II. verfolgt seit Jahren mit grosser Sorge diese Beratungsangelegenheit, in welche die Kirche involviert ist und hat daher am 11. Januar 1998 einen Brief an die deutschen Bischöfe gerichtet mit der Bitte, den Schein nicht mehr auszustellen. In diesem Brief würdigt er zunächst den Einsatz der Bischöfe für das Leben der Ungeborenen und die positiven Ansätze in der Erklärung des Bundesverfassungsgerichts. Dann kommt er auf die Zweideutigkeit der Beratungsscheine zu sprechen und ersucht die Bischöfe, "die kirchliche Beratungstätigkeit neu zu definieren und dabei darauf zu achten, dass die Freiheit der Kirche nicht beeinträchtigt wird und kirchliche Einrichtungen nicht für die Tötung unschuldiger Kinder mitverantwortlich gemacht werden können". Er bestärkt die Bischöfe, in den katholischen Beratungsstellen in der Schwangerenberatung präsent zu bleiben, "um durch eine zielorientierte Beratung (also nicht ergebnisoffen) viele ungeborene Kinder vor der Tötung zu retten und den Frauen in schwierigen Lebenssituationen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Seite zu stehen". "Es ist nicht zu übersehen", fährt der Papst fort "dass der gesetzlich geforderte Beratungsschein, der gewiss zuerst die Pflichtberatung sicherstellen will, faktisch eine Schlüsselfunktion für die Durchführung straffreier Abtreibungen erhalten hat". Der Papst wehrt sich gegen diese Zweideutigkeit und fordert, dass "die Präsenz der Kirche letztlich nicht vom Angebot des Scheins abhängen dürfe". Die Beratung, wiederholt der Papst, solle aber nicht vermindert, sondern verstärkt werden. Soweit der Papstbrief.

Kritiker des Papstbriefes machen oft geltend, der Beratungsschein erwirke keineswegs ein Recht auf die Abtreibung. Er sei lediglich die Voraussetzung dafür, dass eine allenfalls vorgenommene Abtreibung straflos bleibe. Es gehe also nicht um die Abtreibung als solche, sondern um die Straflosigkeit. Theoretisch ist eine solche Überlegung sicher nachvollziehbar, in der Praxis kommt aber die Ausstellung des Beratungsscheins eben doch einer Tötungslizenz gleich. Zudem kann die moralische Unannehmbarkeit der Abtreibung nicht durch eine von einem weltlichen Gesetz beschlossene Straflosigkeit getilgt werden.

Die deutsche Bischofskonferenz hat erklärt, sie werde der Bitte des Papstes, den Schein nicht mehr auszustellen Folge leisten. Sie bestätigen auch, dass sie die alleinige Beratung verstärken wollen. "Wir werden, wie vom Papst vorgeschlagen, nach Wegen suchen, wie wir ohne einen solchen Schein auch in Konfliktsituationen eine wirksame Beratung durchführen können". Bischof Lehmann, Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz, möchte innerhalb eines Jahres die Beratertätigkeit neu organisieren. Es ist hier noch beizufügen, dass die deutsche Bischofskonferenz seit der Einführung des Beratungsscheins diesem immer kritisch gegenübergestanden ist; besondere Ablehung wurde von den Kardinälen Meissner und Wetter formuliert und der Bischof von Fulda, Erzbischof Dyba hat die Mitwirkung der Kirche beim Ausstellen von Beratungsscheinen von Anfang an nicht geduldet.

Das CVP-Schutzmodell mit Beratungspflicht - als getarnte Fristenlösung

Und nun zurück in die Schweiz. Es ist offensichtlich, dass sich die Erfinder des CVP-Schutzmodells mit Beratungspflicht am Vorgehen der Deutschen orientiert haben. Offenbar soll durch eine Beratungspflicht die zur Diskussion stehende Schwangerschaft geschützt werden, was aber beim Prinzip der "ergebnisoffenen" Beratung eine Illusion ist. Schutzmodell mit Beratungspflicht bedeutet konkret eine getarnte Fristenlösung. Es ist eigenartig, dass die Delegierten in Solothurn das nicht gemerkt haben, sonst wären die Abstimmungsresultate anders ausgefallen.
Wenn einerseits das vorgeschlagene Schutzmodell mit einer Zweidrittelsmehrheit angenommen und die Initiative Häring-Binder mit einer einzigen Gegenstimme verworfen wird, dann heisst das für mich, dass ein grosser Teil der Delegierten nicht wusste, wovon in Solothurn gesprochen wurde.

Das CVP-Schutzmodell ein weiterer Schritt hin zur Liberalisierung der Abtreibung

Noch ein Hinweis auf die Entwicklung der Liberalisierung der Abtreibung. Ursprünglich war die Abtreibung verboten und nur in ganz bestimmten Situationen straffrei, wie es noch im heute gültigen schweizerischen Strafgesetz verankert ist. In einer nächsten Phase ist die Abtreibung zwar noch verboten oder mindestens rechtswidrig, während einer bestimmten Frist aber straffrei (Fristenlösung). Wiederum in einer weiteren Phase des Liberalisierungsprozesses erfolgt die völlige Freigabe der Abtreibung und schliesslich wird das Recht auf Abtreibung gefordert (Frauenkonferenz in Peking). Das Schutzmodell mit Beratungspflicht ist geeignet, den Liberalisierungsgedanken und damit die Verschleierung des Rechtsbewusstseins zu fördern.

 (Dr. Nikolaus  Zwicky-Aeberhard
 an der GV von HLI-Schweiz am 21. 3.1998)
 

"Ergebnisoffene" Schwangerenberatung?

Neulich hatte ich eine Diskussion mit Leuten, die in der Schwangeren-Beratung stehen. Ihre Vereinigung steht mit Nachdruck auf dem Standpunkt, Beratung müsse "ergebnisoffen" sein. Herauskommen müsse eine "Entscheidung der Frau", und anders wäre es Manipulation. Auch "überreden" dürfe man niemanden: "Es hat mit der Würde der Frau zu tun, dass Beratung zwar nicht wertfrei, aber doch ergebnisoffen ist". Auf meine kritische Anfrage hin, was dies bedeuten solle, erklärte man mir: Es heisse nur, dass man eben nicht wissen könne, was die Frauen nachher wirklich machen.
Ist das wirklich der Sinn von "ergebnisoffener" Beratung? Wenn die Bedeutung des Begriffes nur den erwähnten Sinn hätte, müsste und könnte man die "ergebnisoffene" Beratung nicht zur Verpflichtung der Sozialarbeiter erheben: Gegenstand der Pflicht kann nur sein, was vom Verpflichteten abhängt und in seiner Macht liegt. Man sagt ja auch dem Arzt nicht, er müsse unbedingt "ergebnisoffen" behandeln, weil der Patient vielleicht doch stirbt. Nein, der Arzt behandelt unbedingt in Hinblick auf die Gesundung, nicht "ergebnisoffen", obwohl das Endergebnis vielleicht wirklich offen ist - aber eben unabhängig von ihm und gegen seinen Willen! Wer daher sagt, der Berater soll ergebnisoffen beraten, setzt sich allein dadurch dem dringenden, eigentlich unabweisbaren Verdacht aus, eben doch etwas anderes zu meinen - vielleicht ohne dass ihm das selbst ganz bewusst ist. In der Verantwortung des Beraters ist nur die Beratung, nur sie ist seine "Tat". Gegenstand einer Weisung kann logischerweise nur die Beratung selbst sein, unmöglich kann sie sich auf das beziehen, was der Beratene daraus macht und nachher tut. Man muss also sagen, die Beratung einer Schwangeren soll wirklich ganz und gar auf das eine Ergebnis "Erhaltung des Kindes" ausgerichtet und nicht "offen" sein. Offen ist und bleibt nur, was die Schwangere dann wirklich tun will.
Gute "ergebnisoffene" Beratung stellt man der schlechten "überredenden" Beratung gegenüber. Warum? Wenn ein Polizist den Geiselnehmer überredet, seine Geiseln doch frei zu geben, hat er dann die Würde des Geiselnehmers angetastet? Soll man ihm einen Vorwurf machen? Ich gebe zu: Überreden hat einen kleinen Beigeschmack des Bedrängens. Nur - wieso soll das nicht legitim sein, wenn es um die Verhinderung eines Mordes geht? Besser wäre die volle Überzeugung - für den Täter, ja aber für das Opfer ist es zunächst gleichgültig, ob der Mörder überzeugt, überredet oder einfach gehindert wurde.

Eine weitere Überlegung spricht gegen die Rede von der "ergebnisoffenen" Beratung: Der Normalbürger - ich habe es getestet! - denkt dabei an eine Beratung, nach der er sich in aller Freiheit so oder so entscheiden kann: etwa bei der Frage, wie er sein Geld anlegen oder welches Auto er kaufen soll. Da kann und soll man natürlich "ergebnisoffen" beraten. Aber so kann man nicht ohne suggestives Missverständnis reden, wenn eine der beiden Alternativen ein schweres Verbrechen ist - im Fall der Abtreibung die ungerechteste aller Hinrichtungen, wie der Papst zurecht sagt.

In der lebensfeindlichen Welt weiss man genau, was man mit "ergebnisoffen" sagen will: Jede Frau kann "frei" entscheiden über das Leben ihres Kindes, und wehe dem, der dieses Recht antasten will. Wie können Katholiken in einer solche Welt diesen Begriff übernehmen und annehmen, er werde in ihrem Sinn verstanden werden? Nehmen wir an, ein Politiker hätte im Nazi-Deutschland die Gründung des Staates Israel als "Endlösung" der Judenfrage bezeichnet und den Begriff ohne in wirklich jedem Fall zugefügte Klarstellung verwendet: nur ein Narr kann glauben, dass man ihn richtig verstanden hätte. Einen Begriff, der so eindeutig von der beherrschenden Ideologie besetzt ist, kann man nicht umpolen.

Das sind die Gründe, warum ich diese Sprechweise kategorisch ablehne. Und um die volle Wahrheit zu sagen: Ich glaube auch im "katholischen" Raum nicht mehr, dass alle Berater wirklich ohne Zugeständnisse richtig beraten, nämlich ohne Wenn und Aber für das Leben des Kindes. Denn erstens weiss ich um die falschen diesbezüglichen Lehren mancher Moraltheologen, und zweites finde ich aus den Berater-Kreisen mehr als verdächtige Zitate wie etwa dieses im Rahmen einer Abtreibungs-Diskussion (Sommer 1997): "Die Frage nach der Schuld taucht immer wieder auf, deshalb ist das Thema so emotionalisiert. Es gibt keine gute oder böse Entscheidung in diesem Fall. Es gibt eine Entscheidung: Ja, ich krieg‘s, oder nein, ich krieg‘s nicht!" Wenn es so ist, dann freilich kann die Beratung nur "ergebnisoffen" sein. Wenn Abtreibung aber Mord ist, dann kann sie nur ein einziges Ergebnis wollen: die Rettung des kindlichen Lebens und die Rettung der Seele der Frau vor der Sünde.

Weihbischof Andreas Laun, In: Kirche heute, Nov. 1997.

 

17. Weltkongress von HLI in Houston

Eine dreiköpfige Delegation vertrat HLI-Schweiz am diesjährigen Weltkongress in Houston, Texas. Während fünf Tagen, vom 15. bis zum 19. April, konnten sich die Teilnehmer weiterbilden, gegenseitig Erfahrungen austauschen und Kraft holen für ihr zukünftiges Engagement zum Schutze des Lebens.

 

Der Kongress wurde am Mittwoch abend des 15. April mit einem feierlichen Gottesdienst in der St. Michaels Kirche in Houston eröffnet. Hauptzelebrant war Bischof Angkur aus Indonesien. Anschliessend zogen die Teilnehmer mit Kerzenlicht betend zurück zum Kongresshotel. Im Gegensatz zu anderen Jahren verlief diese Prozession ruhig und besinnlich. Viele Passanten, auch Eltern mit ihren Kindern, blieben neugierig am Strassenrand stehen und beobachteten die Lichterprozession. Sie kamen miteinander ins Gespräch und bestimmt gab es die eine oder andere wertvolle Diskussion.

In den vier Tagen von Donnerstag bis Sonntag hielten rund 50 Referenten, (darunter auch der Gründer von HLI, Pater Marx, und der Präsident, Pater Welch) über 60 Vorträge, unter denen die Teilnehmer frei auswählen konnten. Dabei wurde eine breite Palette an Themen rund um den "Schutz des Lebens" angeboten. Schwerpunkte lagen im Fragenbereich der Abtreibung, Sexualerziehung und der Betreuung alter Menschen. Daneben sprachen die Referenten aber auch über Themen wie Homosexualität, Genmanipulation, Organtransplantation, Feminismus und anderes mehr. Von allen Vorträgen bestand die Möglichkeit, Tonband-aufnahmen und reichlich Begleitmaterial mit nach Hause zu nehmen. Davon machten auch wir regen Gebrauch.

Am Freitag Nachmittag wurde ein Seminar über das "Post-Abortion-Syndrom" angeboten. Dr. Phillip Ney, Professor an der Universität British Columbia, sprach über die Hilfeleistung an Menschen, die an den Folgen einer Abtreibung zu leiden haben. Das betrifft vor allem die Mutter, aber auch ihre weiteren Kinder oder irgendwelche Leute aus dem direkten Umfeld. Ney gab einen Überblick, worauf Personen zu achten haben, die in der Betreuung solcher Menschen mitwirken möchten. Ney wird im Mai auch in die Schweiz kommen und Interessenten einen einwöchigen Intensivkurs zu dieser Thematik anbieten.

Am Samstag war "Chastity Teachers‘ Day". Hier wurde intensiv über Fragen der Sexualerziehung gesprochen. Barbara McGuigan, Direktor des "Moral-Erziehungs" Programms von HLI, sprach über Enthaltsamkeit vor der Ehe, Liebe und Freundschaft, die Einmaligkeit jedes Menschen und seine Würde und über Sünde und Vergebung. Selber als Lehrerin in Schulen Kaliforniens unterrichtend, wollte sie Interessenten animieren, sich selber für eine gute "Moral-Erziehung" in den Schulen einzusetzen. Mit ihrer offenen, humorvollen und herzlichen Art über "Enthaltsamkeit" zu sprechen, konnte sie die Zuhörer begeistern.

Beim Essen hatte man jeweils Gelegenheit Kontakte zu knüpfen und die gemachten Erfahrungen untereinander auszutauschen. Während des Frühstücks stellten Vertreter der einzelnen Länder des World Council jeweils die Situation im Land vor und sprachen über ihre Aktivitäten. Dies vermochte die übrigen Teilnehmer in ihren Bemühungen zu bestärken und gab ihnen darüber hinaus Anregungen für das weitere Engagement. Ein Engagement freilich, dessen Erfolg nicht im menschlichen Bemühen allein gründet. Nur wo wir uns mit Gott einsetzen und für Gott, dürfen wir auch zu Recht gute Früchte erwarten. Und so wurde denn dieser Kongress mit einem Gottesdienst eröffnet und am Sonntag Mittag auch mit einem Gottesdienst abgeschlossen. Um Gott zu danken und ihn zu ehren, als den Schöpfer allen Lebens, sei es alt oder jung, geboren oder ungeboren.

Erich Camenzind

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Organhandel soll weltweit geächtet werden

Die Weltärzteschaft muss sich verstärkt um eine weltweite Ächtung des Organhandels bemühen. Das fordern der Präsident der Deutschen Bundesärztekammer und der Generalsekretär des Weltärztebundes. In letzter Zeit hat sich der Verdacht erhärtet, dass in China hingerichtete Gefangene als "menschliche Ersatzteillager" genutzt werden. Das Deutsche Pharmaunternehmen Fresenius Medical Care hat vorsichtshalber die Zusammenarbeit mit einer Militärklinik in China eingestellt. (Bulletins des médecins suisses 1998;79:Nr. 16, 5. 666.)

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