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HLI-REPORT

HUMAN LIFE INTERNATIONAL

Schweiz   Nr. 28   Oktober 1999


 

Inhaltsverzeichnis:

Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel registrierte Mifegyne (RU 486)
Redaktion: Rainer Walser

Blitzlichter zur RU 486
zusammengestellt von Rainer Walser

18. Weltkongress HLI in Toronto - ein Rückblick
Joseph Gerards

HLI am Familienkongress - Vorfreude auf die HLI-Tagung
Daniela Staub

News aus aller Welt

Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel

registrierte Mifegyne (RU 486)

Rainer Walser

Am 14. Juli hat die IKS das Registrierungsgesuch für Mifegyne gutgeheissen und damit seinen Vertrieb für die Schweiz zugelasssen. Mifegyne wird in Kombination mit einem Prostaglandin als medikamentöse Alternative zur chirurgischen Abtreibungsmethode angewendet. Es ist verschärft rezeptpflichtig und darf nur im Rahmen von Artikel 120 Strafgesetzbuch verordnet und nur in bewilligten Kliniken oder Behandlungszentren verabreicht werden. Gemäss Angabe der IKS ist Mifegyne in Europa in Frankreich, Grossbritannien, Schweden, Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Holland und Spanien zugelassen. Es muss erstaunen, wie schnell diese Tötungspille mit ihren doch erheblichen Nebenwirkungen von der IKS, die ihrem Namen nach eigentlich Heilmittel kontrollieren und bewilligen sollte, freigegeben worden ist.

(Quelle: http://www.iks.ch)

 

RU 486 – Wundermittel oder Gefahr?

Ja zum Leben – Schweiz, Arbeitsgruppe RU 486

Die neugegründete Firma Cosan GmbH in Volketswil ZH will RU 486 unter dem Namen Mifegyne in der Schweiz vertreiben. Dies nachdem sowohl die Firma Höchst-Pharma AG wie auch Roussel UCLAF vom Vertrieb und den Bemühungen um die Zulassung von RU 486 in weiteren Ländern absehen. Patent, Vertrieb und Vermarktung wurden dem ursprünglichen Erfinder Edouard Sakiz verschenkt.

 

Was ist RU 486?

RU 486 (aus Roussel UCLAF) wurde 1980 entdeckt und nach nur 17 Monaten experimenteller Erprobung an Hasen, Ratten und Affen für Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen eingesetzt.

Wie wirkt RU 486?

RU 486 ist ein sogenanntes Antiprogesteron, d. h. eine chemische Substanz, welche sich an Haftstellen bindet, die beim Eintritt einer Schwangerschaft vom schwanger-schaftserhaltenden Hormon Progesteron belegt werden müssen. Belegt nun RU 486 diese Haftstellen, kann Progesteron nicht mehr «ankoppeln». Aufgrund dessen kommt es in der Folge zu vermehrten Muskelkontraktionen in der Gebärmutter. Das Plazentargewebe der vorbestehenden Schwangerschaft wird ausgestossen und es stellt sich eine erhöhte Empfindlichkeit für Prostaglandin ein. Der Muttermund der Gebärmutter wird zunehmend erweitert und aufgeweicht. Um den Abtreibungserfolg von RU 486 zu verbessern, wird das Mittel heute praktisch nicht mehr allein angewendet, sondern mit einem Prostaglandin kombiniert. Dieses muss 48 Stunden nach der Einnahme von RU 486 genommen werden. RU 486, in Kombination mit einem Prostaglandin-Präparat, bewirkt in 95% der Fälle den Abbruch der Schwangerschaft. Anders ausgedrückt: RU 486 tötet das Kind im Mutterleib, indem es die Ernäh-rung verunmöglicht und somit das Kind verhungert. Dieser Todeskampf im Mutterleib kann mehrere Tage dauern. Prostaglandin leitet den Abort des getöteten Kindes ein.

Welche Nebenwirkungen hat RU 486?

Unvollständige Aborte finden bei Anwendung von RU 486 in Kombination mit Prostaglandin in ca. 5% der Fälle statt. Bei alleiniger Gabe von RU 486 jedoch in 10–30%. In all diesen Fällen muss deswegen zusätzlich noch eine Curettage (Auskratzung) in Narkose vorgenommen werden. Die Blutungen bei Anwendung von RU 486 sind meistens länger andauernd. Sie schwanken von einem bis zu 44 Tagen. In rund 15% der Fälle beträgt der Hämoglobinabfall 10% und mehr. 1% der Frauen benötigen sogar Bluttransfusionen. Die Schmerzen sind zudem in den meisten Fällen ausserordentlich heftig. 30–50% der Frauen benötigen Opiate (z. B. Morphium). Grund: Wegen des verwendeten Prostaglandin-Präparates dürfen die üblichen Schmerzmittel (meistens Prostaglandinhemmer) nicht benützt werden. Prostaglandin verursacht häufig Magen- und Unterleibsschmerzen. Weitere Komplikationen sind: Infektionen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall. Psychische Auffälligkeiten treten vor allem wegen des langen Ver-laufs der Abtreibung vermehrt auf: Erhöhte Reizbarkeit, Depressionen sowie das Post-Abortion-Syndrom (psychische und psychosomatische Störungen nach Abtreibungen). Todesfälle nach der Anwendung von RU 486 sind bekannt.

 

Wann darf RU 486 nicht angewendet werden?

Unter 18 und über 35 Jahren, bei Unregelmässigkeiten im Menstruationszylus, starken Monatsblutungen, Endometriose, schlaffem Muttermund, Mehrlingsschwangerschaften, Eileiterschwangerschaften in der früheren Krankengeschichte und bei Eileiterentzündungen. Allgemeinmedizinische Ausschlusskriterien sind: Herz-Kreislauf-Krankheiten, Allergien, Asthma, Nebennierenrindenstörungen, Nieren- und Lebererkrankungen, Lungenkrankheiten, Magen-Darm-Krankheiten, Epilepsie und andere schwere Erkrankungen.

 

Wie läuft die Abtreibung mit RU 486 ab?

Bei der Anwendung von RU 486 und Prostaglandin werden gründliche Vor- und Nachuntersuchungen verlangt. Diese müssen in Spitälern durchgeführt werden. Insgesamt werden mehrere Unterleibs- und Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Unter Aufsicht eines Arztes müssen sowohl die RU 486 Tabletten als auch 48 Stunden später das Prostaglandin eingenommen werden. Anschliessend braucht es über mehrere Stunden eine intensive Überwachung, um allfällige Komplikationen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Zulassung durch die lnterkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) abgelehnt werden muss, da es sich bei RU 486 um kein Heilmittel handelt. RU 486 (Mifepristone) ist ein Tötungsmittel. RU 486 hat sich in keinem anderen medizinischen Bereich durchgesetzt. Ebenso liegen keine medizinischen Langzeitstudien vor. Die Nebenwirkungsrate ist hoch. Die lange Zeit der Abtreibung mit z.T. grossen Schmerzen sowie das direkte Miterleben des Aborts führt zu Langzeitschäden und damit zu einer deutlichen

Zunahme des Post-Abortion-Syndroms. Dies nicht zuletzt auch darum, weil die Verantwortung der Abtreibung ganz persönlich an die Frau delegiert wird. Die Abtreibung bekommt dadurch einen anonymen Charakter, wobei gesellschaftspolitisch zu befürchten ist, dass nach der Einführungsphase die Abgabe liberalisiert wird. Dem gefährlichen Missbrauch würden Tür und Tor geöffnet.

Blitzlichter zur RU 486

Moralische Bürgschaft

Edourard Sakiz, der Patentinhaber von RU 486, verlangte eine «moralische Bürgschaft von höchster Stelle» für die Zulassung in Deutschland. Diese Erklärung für die Schweiz hat nach Auskunft des Bundesrates am 23. November 1995 die Sanitätsdirektorenkonferenz gegeben. Sie bat damals die Herstellerfirma, das Zulassungsgesuch zu stellen. Aus politischer Sicht ist es höchst stossend, wenn eine Instanz – die keiner demokratischen Kontrolle untersteht – solche Entscheide fällen kann.

    Otto Zwygart, Nationalrat

Bezüglich der Haftung und der Folgekosten ist zu bedenken:

Eine Vertriebsfirma wie die Cosan GmbH bietet keine Gewähr für die Produktehaftpflicht. Falls Sie, als verantwortliche Persönlichkeit, darauf verzichten würden, von der IKS zu verlangen, dass die Vertriebsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung abschliessen muss, welche die Kosten eintretender Spätfolgen der Pille ganz zu übernehmen hätte, bestünde die Gefahr, dass die Kantone und Krankenkassen eines Tages schadenersatzpflichtig würden.

Urs Nussbaumer, alt Nationalrat

Ganz praktisch sieht die Anwendung von RU 486 folgendermassen aus:

Frühestens wenn die nächste Monatsblutung ausbleibt, merkt die Frau, dass sie schwanger sein könnte. Bis dann sind schon 4 Schwangerschaftswochen vergangen. Man zählt vom ersten Tag der letzten Menstruation. RU 486 kann aber nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche (63. Tag) verabreicht werden. Es bleiben der Frau also maximal 5 Wochen Zeit, um sich zu entscheiden. Und das in einer Zeit der hormonellen Umstellung, bei der die meisten schwangeren Frauen unter Müdigkeit und vermehrter Reizbarkeit leiden und viele ambivalente Gefühle angeben gegenüber dem Kind. Für einige bedeutet die Schwangerschaft ein regelrechter Schock und sie fühlen sich ausserstande, in kurzer Zeit eine Entscheidung zu treffen, mit der sie auch noch nach 30 Jahren leben können. Wenn sich diese Frau von ihrem Umfeld nicht getragen fühlt, wenn z.B. seitens des Partners Druck ausgeübt wird in Richtung Abtreibung, kann sie sich leicht dazu drängen lassen, ohne ein inneres «Ja» dazu. Unter ärztlicher Aufsicht nimmt die Frau 3 Tabletten RU 486 (Mifepristone) ein und muss danach 2 Tage warten. In diesen 2 Tagen stirbt das Kind, die Frau ist alleingelassen mit ihren widersprüchlichen Gefühlen, sie kann nicht mehr zurück, sie kann nichts mehr ungeschehen machen. Nach diesen 2 langen und psychisch schwer belastenden Tagen hat sie einen weiteren Termin beim Arzt. Jetzt erhält sie Prosta-glandin, welches die Ausstossung des von der Gebärmutter gelösten und gestorbenen Embryos bewirkt. Dies geschieht meistens innerhalb von ca. 5 Stunden nach Gabe des Prostaglandins. Die Frau bleibt deshalb während dieser Zeit im Spital. Bei den meisten erfolgt die Ausstossung während dieser Zeit, es kann aber auch bis zu 2 Wochen dauern. Nebenwirkungen sind u.a. Bauchschmerzen, Erbrechen, Müdigkeit, Kopfschmerzen. Es können vermehrte Blutungen auftreten. Falls die Schmerzen sehr gross sind, muss man Morphiumpräparate dagegen einsetzen, da die herkömmlichen Schmerzmittel die Wirkung der abortiven Medikamente vermindern würden.

Nach ca. 2 Wochen wird mittels Ultraschall überprüft, ob die Abtreibung erfolgreich war. Es braucht Disziplin, dass die Frau auch diesen Arzttermin einhält. In wenigen Fällen ist zusätzlich eine Auskratzung, also ein operativer Eingriff notwendig.

    Dr. med. Heidi Wolf

 

Erklärung der Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz zur Abtreibungspille Mifegyne bzw. RU 486

Dr. med. Nikolaus Zwicky-Aeberhard
Dr. med. E. Pavesi

Gegenwärtig läuft ein Registrierungsgesuch für Mifegyne an die IKS. Daher äussern wir uns erneut zu diesem Pharmakon. Zwar ist im Endeffekt die Abtreibung mittels RU 486 eine Abtreibung wie eine andere. Denn wo menschliches Leben vernichtet wird, kann der Frage der Methode nur ein sekundäres Gewicht zukommen. Dennoch weist diese Abtreibungsform besondere Merkmale auf:

Der Zugang zur Abtreibung wird erleichtert und damit zunehmend privatisiert. Die völlige Bagatellisierung der Abtreibung ist damit vorprogrammiert.Die betroffene Frau wird noch mehr unter Druck gesetzt und muss sich früher alls bei andern Abtreibungsmethoden entscheiden. Männer werden mit der Abtreibungspille noch mehr Möglichkeiten haben, jegliche Verantwortlichkeit für eine Schwangerschaft abzulehnen, womit sie betroffene Frauen gänzlich entwürdigen. Bei einer Abtreibung mittels RU 486 wird die betroffene Frau selbst zur Vollstreckerin des Todesurteils über ihr ungeborenes Kind; der Arzt entzieht sich so seiner Verantwortung.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Abtreibung mittels RU 486 eine besonders perfide Methode darstellt, welche die betroffene Frau in besonderer Weise isoliert. Unserem Selbstverständnis entsprechend lehnen wir jede Form von Tötung menschlichen Lebens ab, dies gilt für diese Form der Abtreibung ganz besonders.

Pressecommuniqué Schweizer Bischofskonferenz

Indem man bei der Abtreibungspille RU 486 von einem «Medikament» spricht, scheint man das werdende Leben als eine Krankheit anzusehen, die es zu beheben gilt. Aufgrund der Beschreibungen und Erklärungen über die Anwendung der Abtreibungspille RU 486 entsteht der Eindruck, dass es sich um eine «erleichterte» Abtreibung handelt und somit dieser Eingriff sowohl medizinisch als auch ethisch als weniger einschneidend zu werten sei. In der Tat aber zeigen bisherige Studien, dass die physischen und vor allem psychologischen Konsequenzen für die schwangere Frau schwerwiegend sind und tiefe Verletzungen hinterlassen. Die Schweizer Bischöfe rufen in Erinnerung, dass jede Form der Abtreibung, sei sie chirurgischer oder medikamentöser Art, wie die Abtreibungspille RU 486, ein unmittelbarer Eingriff in das menschliche Leben, das den Tod des ungeborenen Lebens zur Folge hat, bedeutet. Sie laden die gesamte Bevölkerung ein, vorab das medizinische Personal und die verantwortlichen Behörden, den unaufgebbaren und absolut notwendigen Schutz des werdenden Lebens zu gewährleisten, denn dieses Leben ist ein Geschenk Gottes. 14. Juli 1999

18. Weltkongress HLI in Toronto

Ein Bericht von Joseph Gerards

Eine vierköpfige Delegation von HLI-Schweiz, Prof. Dr. Hubert Dobiosch und drei Seminaristen aus Chur, besuchten den diesjährigen HLI-Weltkongress. Vom 7. bis 11. April konnten sich die Teilnehmer weiterbilden, gegenseitige Erfahrungen austauschen und neue Motivation für ihr weiteres Engagement zum Schutze des Lebens finden.

Am 7. April wurde der Kongress mit einer feierlichen Hl. Messe von Exzellenz Bischof M. Pearse Lacey, DD, Weihbischof von Toronto eröffnet. Jeder Tag begann mit einem sogenannten «Kontinental Frühstück» des «World Concil», bei welchem die Vertreter der einzelnen Länder ihre Arbeit vorstellten. Auf diese Weise wurden Pressekonferenz in Torontoerste Informationen ausgetauscht und Kontakte geknüpft. Auf einer Pressekonferenz wurde die Öffentlichkeit über die Aktivitäten von HLI informiert. Einige Reporter stellten dem Präsidenten von HLI-International, Pater Richard Welch, zum Teil sehr kritische Fragen, die sein ganzes Bekenntnis zur Aufgabe von HLI erforderten und die er mit Souveränität und Geduld beantwortete. Er meinte unter anderem, die Hauptaufgabe von HLI sei es, im Sinne der Botschaft des Heiligen Vaters eine «Kultur des Lebens» zu praktizieren, gegen eine in der Gesellschaft verbreitete «Kultur des Todes».

In den vier Tagen gab es zahlreiche Vorträge über und um das menschliche Leben, über Erziehung, Ehevorbereitung, Homosexualität, Post Abortion Syndrom von namhaften Referenten wie Pater Paul Marx, Msgr. Phillip Reilly, der Philosophin Prof. Dr. Alice von Hildebrand

Link: http://www.hli.org/

USA: Bill Gates finanziert Abtreibungen

Der reichste Mann der Welt und Chef der Computerprogramm-Firma Microsoft, Bill Gates, fördert Abtreibungen und Verhütungsmittel. Aus einer zusammen mit seiner Frau Melinda gegründeten Stiftung gehen in den nächsten drei Jahren 9 Millionen Franken an die Organisation «Planned Parenthood» (Geplante Elternschaft). Die Partnerorganisation der deutschen «Pro Familia» gilt als grösste Anbieterin von Schwangerschaftsabbrüchen in der ganzen Welt.

     

Human Life International verurteilt jede Gewalt

19. Juli 1999

In einem ganzseitigen Inserat in der Washington Post hat Human Life International (HLI) jede Gewalt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit gegen die Abtreibung kategorisch abgelehnt. HLI tritt für den Schutz des ungeborene Kindes im Mutterleib ein. Als weltgrösste Pro Life Bewegung lehnt HLI konsequent und ebenso energisch jede Art von Gewalt gegen jene ab, die an Abtreibungen beteiligt sind. Ausdrücklich betont HLI, dass Personen, die solche Gewalt anwenden, die Pro Life Prinzipien verraten. Jedes menschliche Leben sei heilig und jede Person, ob geboren oder ungeboren, sei ein einmaliges und unersetzbares Geschenk Gottes. Selbstverständlich vertritt diese Position auch HLI-Schweiz und die übrigen Vertretungen von HLI in 88 Ländern.

(Quelle: HLI Reports Vol. 17, Nr. 5 (1999)

Link: http://www.hli.org/

Zwei US Firmen befassen sich bereits mit therapeutischem Klonen - Britische Regierung verhängt Verbot

19. Juli 1999

Die amerikanische Firma ACT (Advbanced Cell Technology) scheint zur Zeit die Nase vorn zu haben. Sie informierte mitte Juni über ihren ersten Klonerfolg. Die Forscher entnahmen einer Zelle, die von einem Bein eines Mannes stammte, den Zellkern und transferierten ihn in eine Kuheizelle. Die Entwicklung des Embryos wurde bis zum 12. Tag verfolgt. Danach wurde er vernichtet. Mit solchen Klonversuchen wird die Herstellung von Stammzellen beabsichtigt, die danach gezielt in bestimmte Zelltypen (Hirn, Leber, Niere etc.) verwandelt werden sollen, um sie nachher dem Patienten zu verpflanzen. Abwehrreaktionen wären bei solchen Transplantaten kaum zu erwarten. Die US Firma Geron soll nach eigenen Angaben ähnliche Versuche in Angriff nehmen.

Britische Forscher befürchten ins Hintertreffen zu geraten, weil die britische Regierung entgegen anderslautender Empfehlungen das Klonen von Embryonen für jegliche medizinische Forschung. Sie begründete ihren Entscheid, dass mehr Zeit benötigt werde, um über die Folgen des Klonens nachzudenken.
(Quelle: BBC 17. und 24. Juni)

Link: http://news.bbc.co.uk/hi/english/sci/tech/
Roslin Institute:
http://www.ri.bbsrc.ac.uk/homepage.html

Unfruchtbarkeit wird in bestimmten Fällen von IVF auf den Nachwuchs übertragen

19. Juli 1999

Wissenschaftler berichten von drei unfruchtbaren Männern, deren Nachwuchs mittels Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) gezeugt wurde. Ihre insgesamt vier Söhne weisen genau den gleichen Fehler im Y-Chromosom auf, wie ihre Väter. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie ebenfalls unfruchtbar sind, wird als sehr hoch eingestuft.
(Quelle: Hum Reprod 14 (1999) 1722-1726)

Link: http://humrep.oupjournals.org/

Neue Abtreibungsmethode zur selektiven Reduktion von Mehrlingsschwangerschaften

19. Juli 1999

Die selektive Reduktion, wie die gezielte Tötung bestimmter Feten einer Mehrlingsschwangerschaft beschönigend genannt wird, wurde bisher ab ca. der 9. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Dabei wird mit einer Spritze Kaliumchlorid in das fetale Herz injiziert. Die meisten Eingriffe dieser Art werden zwischen der 17. und 23. Woche vorgenommen. Um die Komplikationen, wie der Verlust der gesamten Schwangerschaft und Frühgeburten, zu verringern, wird die neue Absaugmethode schon zwischen der 7. und 8. Woche eingesetzt.
(Quelle: Hum Reprod 14 (1999) 1875-1878, vgl. Obstet Gyn 90 (1997) 606-610)

Link: http://humrep.oupjournals.org/

Wie stehen unsere Nationalräte und Nationalrätinnen zum Schutz des Lebens?

Im Herbst finden wieder Nationalratswahlen statt. Folgende Nationalräte und Nationalrätinnen haben am 5. Oktober 1998 für die Fristenlösung gestimmt oder sich der Stimme enthalten. Wir meinen also, dass wir bei den nächsten Wahlen diese Politiker nicht unterstützen sollten.

 

Aargau
Egerszegi-Obrist Christine FDP Ja
Fischer Ulrich FDP Enth.
Stamm Luzi FDP Ja
Stump Doris SP Ja
Thür Hanspeter Grüne Ja
Weber Agnes SP Ja
Zbinden Hans SP Ja

 

Appenzell AR
Freund Jakob SVP Ja
Wallender Dorle FDP Ja

 

Baselland
Fankhauser Angeline SP Ja
Gonseth Ruth Grüne Ja
Gysin Hans Rudolf FDP Ja
Meyer Theo SP Ja

 

Basel-Stadt
Eymann Christoph Liberal Ja
Von Felten Margrit SP Ja
Gysin Remo SP Ja
Keller Christine SP Ja
Rechsteiner Rudolf SP Ja

 

Bern
von Allmen Hansueli SP Ja
Baumann Ruedi Grüne Ja
Baumann-Bieri Stephanie SP Ja
Bäumlin Ursula SP Ja
Günter Paul SP Ja
Hochreutener Norbert CVP Enth.
Strahm Rudolf SP Ja
Suter Marc FDP Ja
Teuscher Franziska Grüne Ja
Tschäppät Alexander SP Ja
Vermot-Mangold Ruth-Gaby SP Ja
Vollmer Peter SP Ja

 

Fribourg
Jutzet Erwin SP Ja

 

Glarus
Marti Werner SP Ja

 

Graubünden
Semadeni Silvia Anita SP Ja

 

Luzern
Aregger Manfred FDP Ja
Bühlmann Cecile Grüne Ja
Dormann Rosemarie CVP Enth.
Lötscher Josef CVP Enth.
Stamm Judith CVP Enth.

Tschuppert Karl FDP Ja
Widmer SP Enth.

 

St. Gallen
Alder Fredi SP Ja
Fässler SP Ja
Hollenstein Grüne Ja
Rechsteiner Paul SP Ja
Weigelt Peter FDP Ja

 

Schaffhausen
Bührer Gerold FDP Ja
Hafner Ursula SP Ja

 

Solothurn
Banga Boris SP Ja
Kofmel Peter FDP Ja
Steiner Rudolf FDP Ja

 

Thurgau
Gross Jost SP Ja
Hess Otto SVP Ja
Mühlemann Ernst FDP Ja

 

Uri
Steinegger Franz FDP Ja

 

Wallis
Burgener SP Ja
Comby Bernard FDP Ja

 

Zug
Jans Armin SP Ja

 

Zürich
Aeppli Regina SP Ja
Bosshard Walter FDP Ja
Fehr Jaqueline SP Ja
Fehr Lisbeth SVP Ja
Genner Grüne Ja
Goll Christina FRAP Ja
Grendelmeier Verena LDU Ja
Gross Andreas SP Ja
Haering Binder Barbara SP Ja
Herzog Andreas SP Ja
Hubmann Vreni SP Ja
Leemann Ursula SP Ja
Müller Erich FDP Ja
Nabholz Lili FDP Ja
Thanei Anita SP Ja
Vetterli Werner SVP Enth.
Zapfl-Helbling Rosmarie CVP Enth.

 

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