HLI-REPORT

HUMAN LIFE INTERNATIONAL

Schweiz   Nr. 33   Dezember 2000


Version im PDF-Format zum Download: (380 KBytes)

Inhaltsverzeichnis:

Ständerat hat Fristenlösung von 12 Wochen beschlossen
Roland Graf

Vom Druck Mutter zu werden und von der Last, ein gesundes Kind zu bekommen
Erfahrungsbericht über Unfruchtbarkeit und pränatale Diagnostik
N
ame der Redaktion bekannt

HLI - Jugendseite: Zwei Frauen entschlossen sich, ihr Kind zu behalten!
Rachel Ziegler

Adieu ... und herzlich willkommen!
Anita Walser und Stefan Rüegg

Die Familie schenkt sich einem Kind
Daniela Staub-Hänggi

News aus aller Welt

 

    

Ständerat hat Fristenlösung von 12 Wochen beschlossen

Roland Graf

Der Schwangerschaftsabbruch soll in den ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode straflos sein. Dazu braucht es eine ärztliche Beratung, aber keine Beratung durch eine staatlich anerkannte Stelle. Dies hat der Ständerat beschlossen. Mit 35 zu 3 Stimmen beschloss die kleine Kammer am 21. September die vom Nationalrat beschlossene Straflosigkeitsfrist von 14 auf zwölf Wochen zu senken. Mit 21 zu 19 Stimmen lehnte sie eine obligatorische Beratung ab, wie sie die CVP forderte. Insgesamt votierte sie für ein weniger liberales Modell als der Nationalrat. Der Nationalrat wird sich zur Differenzbereinigung wieder mit dem Geschäft befassen müssen. Als erste Reaktion hielt die Schweizerische Initiative für Mutter und Kind (SHMK) fest, dass dieser Entscheid des Ständerates der Bundesverfassung widerspreche. Gemäss Art. 10 Abs. 1 räumt sie jedem Menschen ein Recht auf Leben ein. Nun sei es dem alleinigen Befinden der Frau überlassen, ob das Kind am Leben bleiben dürfe oder nicht. Der Staat werde somit seinem verfassungsmässigen Schutzauftrag nicht mehr gerecht. Die CVP will an ihrem Schutzmodell festhalten und das Referendum ergreifen, falls sich der Nationalrat der Ständeratsversion anschliessen sollte. Allerdings scheinen gerade die CVP-Frauen nicht unbedingt dieser Meinung zu sein. Die Organisationen, die sich dem Schutz des ungeborenen Kindes verpflichtet haben und die Evangelische Volkspartei (EVP) sind aber jetzt schon fest entschlossen, das Referendum zu ergreifen. Erfreut zeigte sich die Arbeitsgruppe «Schwangerschaftsabbruch» unter der sich sieben Frauen-Dachverbände und Fach-organisationen zusammengeschlossen haben, denn die «obligatorische Zweit-Beratung» wäre gemäss ihres Communiqués einer erneuten Bevormundung der Frau gleichgekommen. Wörtlich heisst es: «Der heutige Beschluss des Ständerates ist als Erfolg der jahrelangen, seriösen Informations- und Meinungsbildungsarbeit der Frauenorganisationen zu würdigen».

Kommentar: Von Seiten der Arbeitsgruppe« Schwangerschaftsabbruch» kann keineswegs von einer seriösen Informations- und Meinungsbildungsarbeit gesprochen werden. Schliesslich hat die Schweizerische Vereinigung für straffreien Schwangerschaftsabbruch (SVSS) selber die Statistiken für die Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz, die zudem teilweise auf Schätzungen beruhen, zusammengestellt. Das Ergebnis ist bestimmt nicht frei von der Interessenlage der SVSS. In der Debatte zeigt sich der Zerfall der Werte deutlich. Von einigen Ausnahmen abgesehen ist während der Debatte der Wert des ungeborenen Lebens weitgehend auf der Strecke geblieben, während dem alleinigen Entscheidungsrecht der Frau ausdrücklich oder stillschweigend der Vorzug gegeben wurde. Auch die Voten für die Minderheit der Ständeratskommission zugunsten des Beratungsmodells waren nicht immer von den edelsten ethischen Motiven durchsetzt. Ebenfalls auf der Strecke geblieben ist offensichtlich eine Bestimmung der Kommissionsminderheit, wonach jede Gesundheitsfachperson die Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch aus Gewissensgründen hätte verweigern können. Es existiert zwar kein Barometer, mit dem der Wertezerfall in der Schweiz gemessen werden könnte, aber die Debatte und das Abstimmungsergebnis im Ständerat zeigen deutlich, wo wir stehen: Wir befinden uns in einem Sturmtief, aus dem wir so schnell nicht herauskommen werden. Zitate aus der Debatte (Auszüge aus provisorischem Protokoll): Thomas Pfisterer (AG): «Wer der Mehrheit folgt, unterstützt kein Töten – kein Töten, das würde ich deutlich sagen. Persönlich hätte ich, das möchte ich auch hier noch einmal sagen, grösste Bedenken, einer Abtreibung zuzustimmen. Kommt es aber auf meine persönliche, private Meinung an?»

Hofmann Hans (ZH): «Ich bin nun sehr erstaunt, dass unsere Kommission das Geschäft heute wieder vorlegt, ohne dass wir im Besitze der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «für Mutter und Kind» sind. Wir haben gehört, dass der Bundesrat diese Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt. Die Erwägungen des Bundesrates, welche zu diesem weit tragenden Entscheid führten, haben für mich aber einen sehr hohen Stellenwert. Ich möchte sie kennen und auch schriftlich vor mir haben, wenn ich mich bezüglich des Themas Schwangerschaftsabbruch endgültig entscheiden muss».

Frick Bruno (SZ): «Heute stelle ich fest und muss fragen: Wer nimmt die Interessen des ungeborenen Lebens wahr? Wer schützt das Kind in seinem Werden?... Es fehlt mir jede Rechtsgüterabwägung zwischen den Interessen und berechtigten Anliegen der Mutter und den ebenfalls berechtigten Anliegen des werdenden Kindes. Die Interessen des Kindes sehe ich nicht gewichtet. Auch der Kommissionssprecher hat nie von den Interessen des Kindes gesprochen. Wir haben gestern mit gutem Grund die parlamentarische Initiative Marty Dick überwiesen, wonach Tiere keine Sache sind, sondern als gefühlsmässige Wesen ebenfalls eines Schutzes bedürfen. Das war richtig. Aber bezüglich des menschlichen Lebens vermisse ich heute diese Argumentation sowie die Aussage, dass wir dem Rechnung tragen».

Forster-Vannini Erika (SG): «Die Fristenregelung ohne zusätzliche Indikationen bietet Gewähr für einen Eingriff mit möglichst geringen medizinischen Komplikationen. Sie ist auch Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes der Frau, und dazu gibt es, Herr Kollege Frick, meiner Meinung nach keine Alternative, wohl aber die Verantwortung der Frau, damit fertig zu werden».

Schmid Samuel (BE): «Wenn wir ethische Sachverhalte rechtlich fassen müssen, sind unsere Werkzeuge immer ungenau».

David Eugen (SG) (bezüglich des alternativen Beratungsmodelles): «Diese Lösung geht letztlich auf einen sehr sorgfältig abgewogenen Entscheid zurück, der nach einer sehr langen Debatte des deutschen Bundesverfassungsgerichts zustande kam. Man kann das so beurteilen, dass man sagt, das gehe uns an sich nichts an, wir hätten wieder eine andere Wertordnung. Ich möchte aber von mir aus sagen, dass mir sehr wichtig war, dass einerseits die Evangelische Kirche in Deutschland und auch die Deutsche Bischofskonferenz diese Lösung, die nach einer langen Diskussion zustande gekommen ist, mitgetragen haben und immer noch mittragen. Sie ist also einer sehr sorgfältigen, auch ethischen Bewertung unterzogen worden».

Metzler Ruth, Bundesrätin: «Die schwangere Frau, die abtreiben will, muss sich gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf eine Notlage berufen. Die Bedeutung dieser Klausel ist äusserst unklar. Das haben auch verschiedene Voten gezeigt. Der Gesetzestext wird interpretiert werden müssen. In der Praxis wird sich die Frau auf eine Notlage berufen können, ohne dass diese tatsächlich gegeben ist. Die Notlage kann als blosser Vorwand präsentiert werden. Das Erfordernis der Notlage wird somit zu einer reinen Formalie». Nach der Abstimmung liegt nun folgende Bestimmung vor (provisorisches Protokoll):

Art. 119

Ziff. 1: Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann. Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.

Ziff 2: Der Abbruch einer Schwangerschaft ist ebenfalls straflos, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau, die sich auf eine Notlage beruft, durch eine zur Berufsausübung zugelassene Ärztin oder einen zur Berufsausübung zugelassenen Arzt vorgenommen wird. Die Ärztin oder der Arzt hat die Frau vorher eingehend zu beraten.

Ziff. 3: Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.

Ziff. 4: Der Kanton bezeichnet die Kliniken, in denen eine Schwangerschaft abgebrochen werden darf.

Ziff. 5: Ein Schwangerschaftsabbruch ist unter Wahrung des Arztgeheimnisses der für die Aufsicht zuständigen Behörde mitzuteilen.

   

Vom Druck Mutter zu werden und von der Last, ein gesundes Kind zur Welt zu bekommen

Name der Redaktion bekannt

«Es gibt nichts auf der Welt, was kostbarer wäre als die Kinder.» Diesen Satz von Mutter Teresa liessen wir auf die Geburtsanzeige unserer Tochter drucken.

Wir haben sehr jung geheiratet und in den ersten Jahren unserer Ehe haben wir eine Existenz aufgebaut. In dieser Zeit hat es uns nicht so sehr beschäftigt, dass keine Kinder kamen. Auch die Bemerkungen und Sticheleien von Verwandten und Bekannten störten uns erst nicht so sehr. Mit der Zeit wurden die Sprüche derber und primitiver. Fast überall wurden wir darauf angesprochen, dass wir keine Kinder hatten. Es wurden uns ungefragt allerlei Ratschläge erteilt. Ob gewollt oder nicht, man drang in unsere Privatsphäre ein und verletzte uns zutiefst. Da ich ausser Haus berufstätig war, unterstellte man mir (vorwiegend von Frauen), ich sei zu bequem oder zu geldgierig um Kinder zu haben.

Als ich 27 Jahre alt war, liessen wir die ersten Abklärungen in einer Uniklinik machen. Nach vielen medizinischen Untersuchungen und etlichen erfolglosen Hormontherapien gab es noch die künstliche Befruchtung. Wir erkundigten uns eingehend nach diesen Vorgängen. Ich konnte mir nicht vorstellen, mir Eizellen entnehmen zu lassen und die überzähligen, befruchteten Eizellen eingefroren in der Klinik zu lassen. Es wären doch unsere Embryonen, unser Erbgut gewesen. Auch waren wir am Ende unserer Kräfte. Ein langes Gespräch mit einer sehr guten Ärztin half uns auszusteigen und unser Leben neu auszurichten.

Nach etwa einem Jahr hatten wir uns von den vorangegangenen Strapazen erholt. Die Jahreszeiten fanden wieder statt. Es war Frühling und ich fühlte mich sehr müde. Nach einigen Wochen bemerkte ich, wie sich mein Körper verän derte und ich dachte an eine Krankheit. Beim ärztlichen Untersuch zeigte mein Blutbild eine Schwangerschaft, für mich unvorstellbar. Im Ultraschallbild sah ich ein kleines, schlagendes Herz und ich konnte die Herztöne hören. Es war einfach unglaublich, unser Kind war da. Das Glück, die Freude kann man nicht beschreiben. Ich dachte, die Ärzte, die Schwestern, alle würden sich mit uns freuen. Aber stattdessen wurde mir noch am gleichen Tag vorgeschlagen, eine Fruchtwasser-Punktion vorzunehmen. Als späte Erstgebärende, ich war inzwischen 32 Jahre alt, sei ein gewisses Risiko vorhanden, dass unser Kind geschädigt sein könnte. Man versuchte mich mit dem Argument zu überzeugen, ich hätte dann die Gewissheit, ein gesundes Kind austragen zu können. Ich konnte einfach nicht begreifen, dass ich so etwas tun sollte. Die Vorstellung, zu beurteilen ob das Kind, das wir eben gesehen und das wir so lange ersehnt hatten, lebenswert sei oder nicht, dieser Gedanke war für uns schrecklich. (Die Fruchtwasser-Punktion findet in der 15. Schwangerschaftswoche statt und das Resultat liegt nach etwa 3 Wochen vor). Wir lehnten entschieden ab. Die Kühle und Distanz, die ich nachher bei den Routineuntersuchungen erlebte, verletzte mich zutiefst. Ich genoss trotzdem die Schwangerschaft, wechselte aber in ein anderes Spital. Im Januar 1988, 12 Jahre nach unserer Heirat, wurde unser Sohn geboren, ein wunderschönes Erlebnis. Dankbar und glücklich nahmen wir unser Kind bei uns auf. Unser Sohn war, wie ihn sich Gott gedacht hatte.

Nach fünf Jahren wurde ich wiederum schwanger. Diesmal war ich jedoch vorbereitet, als ich noch eindringlicher aufgefordert wurde, die Pränatale Diagnostik in Anspruch zu nehmen. Nachdem ich dankend und entschieden ablehnte, wurde mir für die nächste Woche ein neuer Termin zwecks nochmaliger Überlegung gegeben. Es kam für uns nicht in Frage. Wir wären niemals bereit gewesen, einen Abbruch der Schwangerschaft in Betracht zu ziehen oder gar zuzustimmen. Ich bin überzeugt, dass kein Mensch das Recht hat, aus welchen Gründen auch immer, ein Leben zu beenden. Unsere Tochter kam nach einer absolut problemlosen Schwangerschaft und einer sehr schönen Geburt gesund zur Welt.

Ich bin mir bewusst, dass es nicht selbstverständlich ist, dass unsere Kinder gesund sind. Gott hat es mit uns gut gemeint. Die Erfahrungen aus diesen Jahren, den schönen und auch den schmerzlichen, möchte ich nicht missen. Sie haben mich und meinen Ehepartner auf unserem Weg weiter gebracht. Vieles stellt sich für uns anders dar. Es bringt uns dazu, beim täglichen Umgang mit unseren Mitmenschen, in der Erziehung der Kinder, bei ihren Fragen und unseren Antworten genauer hinzusehen und hinzuhören. Wir sind überzeugt, dass der Weg, den wir gegangen sind, für uns der einzig richtige war.

Aus meinen Erlebnissen stellen sich mir verschiedene Fragen wie: – Wenn wir nicht annehmen kön nen was in uns heranwächst, wie sollen wir denn später unsere Kinder akzeptieren, wenn sie sich nicht entwickeln, wie wir uns dies wünschen, wenn die Kinder durch Unfall oder Krankheit geschädigt werden?

– Wie sieht die Zukunft für Menschen aus, die nicht mehr leistungsfähig sind und dadurch der Gesellschaft Kosten verursachen?

– Was geschieht mit alten, dementen Menschen? Es erschreckt mich zutiefst darüber nachdenken zu müssen. (Name der Redaktion bekannt.)

Pränatale Diagnostik

Neben der im Bericht erwähnten Fruchtwasserpunktion, bei dem die kindlichen Zellen isoliert, kultiviert und genetisch untersucht werden, gibt es auch die Cho rionzottenbiopsie. Die Chorionzotten bilden den fetalen Anteil der Plazenta. Diese Technik kann heute schon frühestens in der 7. bis 11. Schwangerschaftswoche eingesetzt werden. Ob Fruchtwasser-punktion, Chorionzottenbiopsie oder Ultraschalldiagnostik – mit all diesen Techniken können Anomalien festgestellt werden, was dann äusserst häufig zur Abtreibung des Kindes führt. In einer Studie mit 10 000 Chorionzottenbiopsien wurde 580 Anomalien festgestellt. 559 Abtreibungen wurden deswegen vorgenommen (96,4%), wobei es selbst bei normalem Befund aus sozialen Gründen oder wegen unerwartetem Geschlecht zu 69 Abtreibungen kam.

(Anmerkung der Redaktion)

   

Die Familie schenkt sich einem Kind

Daniela Staub-Hänggi

«Ein Kind wird nicht der Familie geschenkt, sondern die Familie schenkt sich einem Kind und nimmt es vollständig an». So lautet das Lebensmotto der Familie Udriot Choëx im Wallis.

Mireille und Charles Udriot waren in Krankenpflegeberufen tätig. Sie wünschten sich vier Kinder. Das erste, Fabien, wurde 1978 geboren. Zwei Jahre später erblickte seine Schwester, Gabrielle, die Welt. Das Glück schien perfekt zu sein, bis Mireille im dritten Monat ihrer Schwangerschaft das Kind verlor. Nun stellten sie sich die Frage, was Gottes Weg mit ihnen sei. Sie spielten mit dem Gedanken, ein Kind zu adoptieren. Aus diesem Grund besuchte Mireille Udriot einen Vortrag des Gründers des Werks Emmanuel, dessen Ziel es ist, geistig und körperlich behinderte Kinder zur Adoption zu vermitteln. Die Begeisterung wurde bald in die Tat umgesetzt und der dreizehn Monate alte Romain mit steifem Arm aus dem Libanon hielt 1983 Einzug. Ein Jahr später wurde ihnen das letzte eigene Kind, Mathieu geschenkt. Jetzt waren die vier Wunschkinder zusammen. Trotzdem war das Boot noch nicht voll und der fünfjährige, mongoloide Joseph aus dem Liba non wurde in die Gemeinschaft aufgenommen. Ebenso die neunzehn Monate alte Jenny, deren Gesicht durch Verbrennungen entstellt war. Die Kinder wünschten sich noch mehr Geschwister, so kam der vier Monate alte Pflegesohn Samir hinzu. Im gleichen Jahr gab Vater Charles seine Stelle auf und wurde Hausmann, damit er seine Frau in ihrer Arbeit unterstützen konnte. Ihren Lebensunterhalt bestritten sie ab diesem Zeitpunkt aus einem Lohn vom Werk Emmanuel und aus Spenden. Die Hilfe der Nachbarn wurde dankbar empfangen. 1989 wurden die achtjährige Aurore, welche an Kinderlähmung erkrankte, und die vierjährige, blinde Florine aus Indien angenommen. Erst 1992 schloss sich der Kreis mit der fünf jährigen Marielle aus Kolumbien, welche mit einem offenen Rücken geboren wurde. In den Herzen der Familie lebt Adrienne weiter, die kurz vor ihrer Adoption starb.

Es ist nicht einfach, einer so bunten Kinderschar gerecht zu werden. Es braucht viel Kraft, den Kindern ihr Leid, dass sie von ihren Eltern verstossen und abgelehnt wurden, tragen zu helfen. Aber bevor sie sich wieder nach aussen öffnen können, müssen sie sich angenommen und geliebt fühlen, damit sie Selbstvertrauen gewinnen. Dieser Prozess wird durch die herzliche Atmosphäre, welche in der Familie herrscht, und das tägliche Gebet erleichtert. Gemeinsame Unternehmen wie Velotouren auf zum Teil selbstkonstruierten Velos oder Camping während der Sommerferien fördern die Solidarität unter den Kindern. Lustig geht es zu und her, wenn die Kinder kochen oder backen helfen. Bei der Wäsche, 70 kg pro Woche, steht der Familie Udriot eine Haushalthilfe bei. So bereichert das Zusammensein jeden einzelnen. Die Liebe, die sie einander schenken, kommt immer wieder zurück.

Im letzten Report Nr. 32 vom September 2000 haben wir auf Seite 7 über das Hilfswerk «Emmanuel» S.O.S. Adoption Schweiz berichtet. Es wurde 1984 von Mireille und Charles Udriot und anderen gegründet. Sie vermitteln geistig und körperlich behinderte Kinder zur Adoption und beraten die Adoptiveltern. Dies ist vor allem die Aufgabe von Mireille.

 

Adresse:

«Emmanuel» S.O.S.
Adoption, Charles und
Mireille Udriot-Schenker
Chalet «ANAWIM»
Route d’Outre-Vièze 146
CH-1871 Choëx/ VS

Tel. und Fax 024/471 60 74

    

HLI-  

    

JUGENDSEITE
 

Zwei Frauen entschlossen sich, ihr Kind zu behalten!

Rachel Ziegler

Im Rahmen meiner Mitarbeit bei HLI Schweiz durfte ich eine Woche nach Wien fahren, um das dortige HLI-Team zu besuchen, welches sich ganz auf die Thematik der Abtreibung spezialisiert hat und eine grosse Arbeit zur Verhinderung der Abtreibung vor Ort leistet.

In Österreich ist die Abtreibung bis zur 12. Woche erlaubt, bei behinderten Kindern sogar bis zur Geburt! Hierfür wurden eigens Abtreibungskliniken errichtet. Diese Kliniken sind grosse Wohnungen mitten in der Stadt Wien. Das dortige HLI-Team hat nun ganz in der Nähe einer solchen Klinik ein Lokal erworben, wo sie einen Empfangsraum, ein Büro, zwei Beratungsräume und eine Kapelle eingerichtet haben. Während den Betriebszeiten der Klinik von 8–16 Uhr findet ununterbrochen Anbetung statt. Gleichzeitig betet eine Per son unmittelbar neben dem Eingang der Klinik mit umgehängten Plakaten, worauf Bilder von ungeborenen und geborenen Babys zu sehen sind. Ein oder zwei weitere Personen gehen in der nahen Umgebung der Klinik umher und verteilen eine Informationsbroschüre an die Passanten. Diese Broschüre enthält eine Aufzeichnung der Entwicklung eines ungeborenen Kindes sowie das konkrete Hilfsangebot des Lebenszentrums.

Die spezielle Aufmerksamkeit gilt den Frauen, welche die Klinik aufsuchen könnten. Besonders diesen Frauen versuchen sie die Broschüre in die Hand zu drücken oder sie zeigen ihnen das Modell eines 10 Wochen alten Embryos in Originalgrösse. Dabei sprechen sie die Frauen auch sehr eindringlich an, z.B.: «Mama, bring dein Kind nicht um!» Frauen, die nach einer Abtreibung aus der Klinik kommen, geben sie wenn möglich die Kassette «Abtreibung, und dann...» oder das Buch «Myrjam, warum weinst du?» mit, welche beide wichtige Hilfen sein können, um die tiefschürfenden Wunden, die eine Abtreibung hinterlässt, zu heilen. Einige Frauen nehmen sogar den angebotenen Rosenkranz mit. Gelingt es, mit einer Frau ins Gespräch zu kommen, geht man mit ihr ins Beratungszentrum, wo ständig mindestens eine Beraterin bereit ist, um eine möglichst gute Hilfe anzubieten. In Österreich ist es so, dass eine Frau, wenn sie vor der Geburt angestellt war, Recht auf ein zweijähriges Karenzgeld hat. Im Lebenszentrum werden also die Frauen wenn nötig angestellt, um ihnen dieses Geld zu sichern. Diese Frauen arbeiten dann im Zentrum mit, betreuen Kinder, putzen, machen Übersetzungen oder knüpfen Rosenkränze. Auch kann das Lebenszentrum den Frauen per sofort eine Wohngelegenheit oder Hilfe bei der Wohnungssuche bieten.

In einer Schulung wurde uns das Knowhow der Strassenberatung vermittelt. Zuerst galt es zu lernen, wie man möglichst früh erkennt, wer zur Klinik kommt. Wie spricht man die Leute an? In Rollenspielen probten wir, mit verschiedenen Verhaltensweisen der Frauen und ihrer Begleiter umzugehen, um anschliessend schon bald selbst auf der Strasse tätig zu sein. Sehr wichtig waren auch die Vorträge über das Post-Abortion Syndrom, über Vergebung und das Gebet und auch über den Umgang mit Misserfolgen, denn oft wird die an gebotene Hilfe abgelehnt und man hört böse Bemerkungen. Umso schöner war für mich die Erfahrung, dass ich zwei Frauen dazu bewegen konnte, in die Beratung zu kommen und sich danach beide entschlossen, ihr Kind zu behalten. Solche Erlebnisse machen einem zutiefst froh und dankbar und sind die beste Motivation für die anstrengende Strassenarbeit.

Jeden Abend fanden sich alle Mitarbeiter zusammen zum gemeinsamen Gebet, worin man besonders alle Frauen, denen man begegnet ist, einschliesst und auch alle anderen an Abtreibungen Mitwirkenden.

Bei einer zweiten Abtreibungsklinik konnte HLI die Wohnung direkt oberhalb der Klinik kaufen und ebenfalls ein Lokal nur einige Häuser weiter. Auch dort wird momentan eine Beratungsstelle aufgebaut. In der Wohnung wird genau über dem Operationssaal eine Kapelle errichtet.

So kämpft HLI in Österreich ununterbrochen weiter. Mit gutem Erfolg: 1400 Kinder konnten in 3 Jahren gerettet werden. Ich bin tief beeindruckt von dieser Woche und bewundere die Leute, die ihren Glauben und das 5. Gebot – «Du sollst nicht morden!» – so ernst nehmen und es zu ihrer Lebensaufgabe machen, sich für die unschuldigsten Opfer, die ungeborenen Kinder, einzusetzen und den Müttern in Not zu helfen.

Ich bin glücklich, dass ich diese Erfahrung machen durfte und sie soll mich dazu anspornen, mich sowohl im Studium als auch zukünftig, im Beruf als Ärztin, immer für das Leben einzusetzen.

 

Adieu ... und herzlich willkommen!

Eben sitze ich im HLI Büro und will noch schnell einige Arbeiten erledigen, da steckt unser 15 Monate alter Christoph ein Photo seines Papas ins Computerlaufwerk... auch weiss der Kleine schon jetzt, wie Mamas Arbeit beendet werden kann... klick, das war die richtige Taste des Computers, leider im falschen Moment. Um mich ganz meiner Familie widmen zu können, sage ich heute «adieu» und bin glücklich und dankbar, Stefan Rüegg meine Aufgaben im HLI Sekretariat übergeben zu können. Herzlich willkommen, lieber Stefan, viel Freude und Segen bei Deiner neuen Herausforderung.

Anita Walser-Fraefel

  

Liebe Leserin, lieber Leser !

Könnten Sie sich vorstellen, auf dem HLI-Sekretariat zu arbeiten? Falls nicht, geht es Ihnen genau gleich wie mir... bis vor kurzem wenigstens.

Im Spätsommer dieses Jahres erfuhr ich als «Gast» an einer Vorstandssitzung vom Wunsch Anitas, das HLI-Sekretariat abzugeben. Und so begann die Suche nach einer geeigneten Person, die sich schwieriger als erwartet gestaltete. Einige Vorstandsmitglieder entschlossen sich deshalb, eine Novene zur sel. Gianna Beretta Molla in diesem und anderen Anliegen zu beten und siehe da, es kamen Bewerbungen. Als ich mich Ende Oktober bei Urs Kayser nach dem Stand der Dinge erkundigte, eröffnete ich erstmals mein grundsätzliches Interesse an dieser Arbeit, falls noch niemand gewählt sei und ein schrittweises Hineinwachsen in diese Tätigkeit möglich wäre... Warum schliesslich ich für diese ehrenvolle Arbeit «auserkoren» wurde, weiss ich nicht... Ich weiss aber, dass sich der Einsatz für den (bedrohten) Schutz des menschlichen Lebens lohnt und von brennender Aktualität ist. Die Wahl zum HLI-Sekretär bedeutet für mich eine grosse Freude und spannende Herausforderung zugleich. Warum? Als Lehrer arbeitete ich mit Jugendlichen und Erwachsenen zusammen, als Spitex-Helfer mit Betagten und Behinderten und nun kommt, so quasi als Ergänzung, der Einsatz für ungeborene Kinder dazu.

Anita und Rainer,

herzlichen Dank und ewiges vergelt’s Gott für Euren Einsatz für die Ungeborenen. Es heisst, dass Blumen eine Spur des Duftes in der Hand derer hinterlassen, welche sie weiterschenken. In diesem Sinne wünsche ich Euch, wünsche ich uns allen: eine «dufte Zeit» – weit über Weihnachten hinaus!

Stefan Rüegg

    

News aus aller Welt

Jungfernzeugung per Gentechnik

Genmanipulationen à la Dolly sind auch beim Menschen denkbar, warnt einer der führenden britischen Experten für Biotechnologie. Schon in Kürze werde die Wissenschaft so weit sein, dass ein homosexuelles Paar ein Kind nur mit dem eigenen Erbmaterial zeugen könne, ohne Einbeziehung der DNS einer Frau, sagt Calum MacKellar, Dozent für Bioethik und Biochemie in Edinburgh.

MacKellar, Leiter der Gemeinnützigen Organisation Europäisches Forschungswerk für Bioethik, führte aus, die bei dem Klonschaf Dolly entwickelte Technik des Kernaustauschs einer Zelle ermögliche die Herstellung so genannter «männlicher Eizellen». Dabei wird eine gespendete Eizelle entkernt. In sie wird als nächster Schritt der Kern einer Samenzelle eines der beiden Männer injiziert. Das neue Ei hätte dann die DNS eines der beiden Männer und könnte dann im Reagenzglas mit dem Zellkern des Samens des anderen Mannes befruchtet werden. Damit hätte das entstehende Lebewesen zwei genetische Väter. (Berliner Morgenpost, 28.09.00)

«PRO-Moses»-Projekt soll im Frühjahr 2001 starten

Recklinghausen bekommt die Babyklappe. Auf Initiative des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) können verzweifelte Mütter ihr ungewolltes Kind ab Frühjahr 2001 anonym im Prosper Hospital abgeben.

Seit einem Dreivierteljahr bereitet der SkF-Vorstand das «PRO-Moses»- Projekt vor. «Wir wollen die Frauen in ihrer extremen Not davon abhalten, das Baby auszusetzen oder zu töten», sagt SkF-Vorsitzende Trude Giel.

Das besondere Angebot richtet sich an Mütter, die von der Geburt überrascht werden, die ihre Augen vor der Schwangerschaft verschließen oder sie vor der Familie verheimlichen. «Nach der Geburt kommt es oft zu Kurzschlussreaktionen», berichtet Gabriele Leinert, die das Projekt seit Anfang des Jahres vorbereitet, die Gespräche mit dem Jugendamt und Prosper führt, aber auch den Kontakt zu den ersten Babyklappen Initiativen hält, die es in Hamburg und Köln gibt.

Dort werden sich SkF-Vertreterinnen und ein Techniker des Prosper-Hospitals informieren, bevor der Umbau in der Klinik beginnt. «Wir rechnen nicht mit hohen Kosten, da wir den Apparat hinter der Klappe bereits besitzen», erklärt Ludger Twachtmann, Prokurist des Krankenhauses.

Einige «diskrete» Stellen am Gebäude sind bereits in die engere Wahl gekommen. Die Mutter kann dort den Säugling durch die Klappe in ein Wärmebett legen und unerkannt wieder gehen. Sensoren lösen dann Alarm aus, und der Notdienst des Prospers ist in wenigen Minuten vor Ort.

Neben dem Fenster findet die Frau einen Handzettel mit wichtigen Informationen, falls sie es sich noch einmal anders überlegt. Ihr bleiben acht Wochen Bedenkzeit. Meldet sie sich nicht, wird das Baby zur Adoption freigegeben. Die Mutter muss keine Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung haben.

Doch mit einem Beratungs- und Hilfsangebot möchte das SkF-Team die Frauen in Not schon vor diesem letzten Schritt erreichen. Außerdem will es sich dafür stark machen, dass Frauen ihr Kind anonym im Krankenhaus zur Welt bringen können. (Westline, 08.11.2000)

     

 

Version im PDF-Format zum Download: (380 Kbytes)

 

Homepage HLI-Schweiz

zurück