HLI-Report Nr. 21 4/1997
Inhaltsverzeichnis:
Ob Fristenlösung oder "Schutzmodell" - der gesetzliche Schutz des Embryos fehlt!
Fragwürdige
Entscheidungsautonomie der Frau
Dr. med. Urs Kayser, Präsident von HLI Schweiz
Wer soll es tun?
Dr. med. Adelheid Grüniger
Absage der CVP an
christliche Werte
Roland Graf
News aus
aller Welt
Von kopflosen Froschembryos zur Organfabrik für den Menschen?
Ob Fristenlösung oder
"Schutzmodell" -
der gesetzliche Schutz des Embryos fehlt!
Am 23. August 1997 hat die Delegiertenversammlung der CVP Schweiz im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch mit einer Zweidrittelsmehrheit für das sogenannte "Schutzmodell" plädiert. Damit hat die CVP grosse Teile der Schweizerbevölkerung verunsichert. In Wirklichkeit stellt dieses "Schutzmodell" nämlich nichts anderes dar als eine getarnte Fristenlösung, weil trotz Beratungspflicht der Entscheid zum Schwangerschaftsabbruch der betroffenen Frau allein überlassen wird (sog. Entscheidungsautonomie). Die folgenden Beiträge setzen sich mit der Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch auseinander. Für uns ist klar, dass der Mensch von Anfang an, d.h. mit der Vereinigung von Samen- und Eizelle ein menschliches Individuum und damit eine Person und folglich lebenslang, ob ungeboren oder geboren schützenswert ist. Nicht umsonst haben die Numerer schon vor 4'000 Jahren die Abtreibung verboten; Juden, Christen und Moslems haben seit jeher die Abtreibung prinzipiell untersagt.
Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz zur Fristenlösung (Erschienen in SÄZ 78 (1997) S. 757.):
Der Zentralvorstand der FMH rechtfertigt den Entscheid der Rechtskommission des
Nationalrats, wonach der Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Woche auf Entscheid der
Schwangeren und straflos erfolgen solle mit der Meinung, «die vorliegende
wissenschaftliche Evidenz» erlaube «keine Schlüsse darüber, in welchem Ausmass ein
Embryo/Fötus bis zur 14. Schwangerschaftswoche über ein mit allen Attributen des
geborenen Menschen verfügbares personales Ich» verfüge. Ohne dass wir uns hier auf den
Begriff «Wissenschaft», der ja niemals nur mit der Naturwissenschaft gleichgesetzt
werden kann, einlassen wollen, halten wir folgendes fest: Falls sich wissenschaftlich
wirklich «keine Schlüsse» ziehen liessen, «in welchem Ausmass ein Embryo über ein ...
personales Ich verfügt», lässt sich dies auch nicht ausschliessen, weshalb die
Konsequenz ist, unbedingt den Schutz des Embryos zu fordern.
Spätestens mit der Verschmelzung der Pronuclei im Rahmen des Befruchtungsvorganges ist
der neue, individuelle Mensch entstanden. Daran ändert auch eine später möglicherweise
erfolgende Zwillingsbildung nichts [1]. Schon seit langer Zeit wird versucht, die
Abtreibung mit der Behauptung zu rechtfertigen, das - seit Befruchtung zwar menschliche -
Wesen sei noch keine Person. Die medizinische Wissenschaft kann von ihrer Methodik und
ihrer Kompetenz her nichts über das Personsein des Embryos aussagen. Es gibt verschiedene
Theorien über das Personsein, aber letztlich geht es um die Frage des Menschseins. Alles
was Personen (Frau und Mann) in der Weitergabe des Lebens hervorbringen, kann nichts
anderes sein als wiederum ein personales Wesen. Ausserdem ist der Trennung von Menschsein
und Personsein entgegenzuhalten: Von der Befruchtung an ist die menschliche Entwicklung
kontinuierlich - ohne jegliche Zäsuren. Es wird immer wieder geltend gemacht, das
Personsein könne erst mit der weiteren Ausdifferenzierung des zentralen Nervensystems
beginnen. Bei der beginnenden Ausbildung des zentralen Nervensystems geschieht jedoch
nichts anderes als eine weitere Spezialisierung der sich stets vermehrenden Zellen. Die
volle personale Entfaltung steht noch aus, da die Person gleichsam «schlummert» und
nicht weil keine Person vorhanden wäre. Auch wir geborene Menschen äussern unser
Personsein nicht permanent gegenüber unserer Umwelt durch typisch menschliche Handlungen
- so z.B. fehlen gewisse personale Akte während des Schlafs eines Menschen. Trotzdem wird
der Mensch auch während der Zeit fehlender personaler Handlungen als Person und damit
seine Schutzwürdigkeit anerkannt. In der 14. Schwangerschaftswoche erfährt der Embryo
bezüglich seiner Person absolut keine Änderung. Die Grenze der frei zugänglichen
Abtreibung auf diesen Zeitpunkt festzulegen, da das Risiko der Abtreibung danach stark
ansteige, lässt sich somit als rein zeitgeistkonformen politischen Konsens entlarven, der
nichts mit einer objektiven Beurteilung des Status des Embryos zu tun hat und von uns
Ärzten niemals akzeptiert werden kann.
Weiter unten in der Stellungnahme des Zentralvorstandes wird richtigerweise gefordert,
dass kein(e) Arzt/Ärztin dazu verpflichtet werden kann, eine Abtreibung durchzuführen.
Diese Forderung ist ungenügend. Sie ist unbedingt mit einem Zusatz zu versehen, wonach
Ärzten/Ärztinnen, welche aus Gewissensgründen keine Abtreibung durchführen, keine
Nachteile in der Ausbildung zum Gynäkologen, Anästhesisten oder Psychiater sowie in der
Berufsausübung erwachsen dürfen. Dieser Zusatz ist umso notwendiger; als ja der
Zentralvorstand fordert, dass einem/einer «Arzt/Ärztin, die sich zur Interruptio bereit
erklären, weder im beruflichen noch persönlichen Umfeld Schaden entstehen darf.»
Für die Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz
Dr. med. N. Zwicky-Aeberhard, Präsident, Thun
Dr. med. E. Pavesi, Sekretär, Siggenthal Station
Literatur
[1] Rickenbacher, J.: Die lndividualentwicklung des Menschen in «Der Status des Embryos,
eine interdisziplinäre Auseinandersetzung mit dem Beginn des menschlichen Lebens»,
Fassbänder, Wien, 1989.
Fragwürdige Entscheidungsautonomie der Frau
Dieser Artikel zeigt schon im Titel, worum es den Befürworterinnen der Fristenlösung
eigentlich geht. Sie streben eine vollständige Liberalisierung des
Schwangerschaftsabbruchs an während der ganzen Schwangerschaft, ohne strafrechtlichen
Schutz des ungeborenen Kindes. Sie wollen eine absolute «Entscheidungsautonomie» der
Frau.
Kaum wird eine Frist von 14 Wochen diskutiert, fordern sie schon die nächste Frist. Dies
spiegelt ganz klar die internationale Tendenz bei Einführung der Fristenlösung wieder.
Zuerst wird eine relativ tiefe Frist gesetzt, dann immer wieder erweitert. In
verschiedenen Ländern, darunter auch einigen Staaten in den USA, ist diese Frist schon
bei der Geburt angelangt. In diktatorischen Staaten wie China scheut man sich sogar nicht
mehr, auch Neugeborene zu töten. Wir sind entsetzt darüber. Doch wo ist der Unterschied
zwischen dem töten eines Kindes nach der Geburt ausserhalb des Mutterleibes und dem
Töten eines Kindes innerhalb des Mutterleibes? Auf der einen Seite wird mit hochmoderner
Medizin um das Leben des Frühgeborenen schon ab der zwanzigsten Woche gekämpft. Wenn man
dieses Frühgeborene töten würde, wären alle empört, und man würde von Kindstötung
sprechen. Wenn es aber noch im Mutterleib ist, spricht man bis zur vierzigsten Woche
von Schwangerschaftsabbruch und Entscheidungsautonomie der Frau. Das Wort «Frau»
hat dann keinen Platz und schon gar nicht «Tötung».
Immer wieder wird von der Kriminalisierung und der drohenden Strafe für die schwangere
Mutter gesprochen. Nie wird von der nach geltendem Recht bestehenden Möglichkeit der
Bestrafung der Anstifter (massiver Druck des Kindsvaters, von Eltern, Verwandten und
Umgebung auf die Schwangere usw.) und der die Tötung durchführenden Personen (Ärzte und
medizinisches Personal) gesprochen. Warum nicht? Dies passt nicht ins Bild der Opferrolle
der Mutter und der Entscheidungsautonomie der Frau. Es geht jedoch überhaupt nicht um die
Kriminalisierung oder Bestrafung. Zum letztenmal wurde in der Schweiz 1988 eine Person und
seit 1980 insgesamt vier Personen wegen illegaler Abtreibung bestraft.
Viel wichtiger ist der grundsätzliche Schutz des Lebens, und dieser kann nur mit dem
geltenden Recht gewährleistet werden. Der Staat hat die Aufgabe, sich auf die Seite der
Schwachen zu stellen. Er muss deswegen auch das vorgeburtliche Leben schützen. Tut er
dies nicht, entsteht für menschliches Leben ein rechtsfreier Raum. Die Fristenlösung
wäre nur der Anfang, um der aktiven Euthanasie die Türe zu öffnen. Weitere Grenzfragen
werden folgen: Geistig und körperlich Behinderte - ist das lebens- oder lebensunwertes
Leben?
Dr. med. Urs Kayser
Mindestens 12'000 Jahr in der Schweiz durch die Krankenkassen zu bezahlende
Schwangerschaftsabbrüche sind wahrhaftig übergenug! (Diese Zahl wurde nicht
von unabhängiger Stelle erfasst und überprüft. Sie beruht teilweise auf
Schätzungen. vgl. mamma.ch)
Nun sollen das "laisser faire" noch mehr zunehmen, die letzten Einschränkungen
noch fallen, der drastische Missbrauch der strafgesetzlichen Ausnahmen zum
"Recht" erhoben und die jetzt schon in sehr grosser Zahl vorgenommenen
vorgeburtlichen Kinds-Tötungen - faktisch - noch ganz frei werden?
Wer in aller Welt soll denn dieses - zweifelsohne dann noch weiter zunehmende - Massaker
an ungeborenen Kindern von Schweizer- und ausländischen Müttern noch bewerkstelligen und
bewältigen? Sollen auch noch die letzten 16 nicht abtreibenden gynäkologischen
Schweizerkliniken und deren Personal dazu gezwungen werden?
Und sollen noch mehr junge Ärzte, Hebammen, Krankenschwestern und weitere im
Gesundheitswesen unseres Landes Tätige, und von unfreiwilliger Mittäterschaft bedrohte
weitere Mitbürgerinnen und Mitbürger - bei Weigerung, Hand zum Töten zu bieten -
bereits für ihre Berufsausbildung aus ihrer Heimat weg - an ausländische
Ausbildungsstätte vertrieben werden?
Dr. med. Adelheid Grüniger
Absage der CVP an christliche Werte
Der geschlossene Auftritt der CVP-Bundeshausfraktion gegen eine Fristenlösung liess
wieder etwas hoffen, dass die CVP bemüht ist, für die christlichen Grundwerte
einzutreten.
Bedauerlicherweise ist aber die Mehrheit der CVP-Delegierten, wie zuvor die CVP Frauen,
den Ratschlägen der katholischen Moraltheologin Andrea Arz de Falco gefolgt. Ihr Hinweis,
hier sei nicht ein ethisches Urteil über den Schwangerschaftsabbruch schlechthin, sondern
ein pragmatischer rechtspolitischer Entscheid zu fällen, deutet auf einen
Argumentationsnotstand hin. Ein rechtspolitischer Entscheid in dieser Frage kann doch
nicht von einer sachgerechten ethischen Beurteilung des Schwangerschaftsabbruches getrennt
werden! Wenn hier Ethik nicht angewandt werden soll, wo bitte dann?
Die absichtliche Tötung unschuldigen menschlichen Lebens ist und bleibt, in welchem
Stadium es sich auch immer befinden mag, ein schweres Vergehen. Das weiss die genannte
katholische Moraltheologin ganz genau. An diesem grundlegenden Prinzip jeder christlich
orientierten Gesellschaft kann und darf sich nichts ändern. Das "Schutzmodell"
mit Beratungspflicht und Letztentscheidungsrecht der schwangeren Frau ist deshalb mit der
Untergrabung - ja der Negierung - christlicher Werte gleichzusetzen. Ebenso verhält es
sich mit ähnlichen Modellen, wie der Fristenlösung.
Der bedauerliche Entscheid der Mehrheit der CVP Delegierten ist eine Absage an das
christliche Gedankengut ihrer Partei. Über einen Mittelweg folgen die Parteidelegierten
der verantwortungslosen und moralisch inkompetenten Haltung der katholischen
Moraltheologin Andrea Arz de Falco schnurgerade auf den Holzweg. Nicht das ungeborene
Leben wird hier geschützt, sondern ein Selbstbestimmungsrecht der Frau, das in
Wirklichkeit nämlich gar keines ist: Es ist Fremdbestimmungsrecht und masst sich eine
moralische Kompetenz an, die sie nicht haben kann!
Roland Graf
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Von kopflosen Froschembryos zur Organfabrik für den Menschen?
Ein in England führender Embryologe, Prof. Jonathan Slack, hat durch gezielte Manipulation bestimmter Gene erreicht, dass bei Froschembryonen bestimmte Teile, zB. Kopf, Schwanz oder Rumpf fehlen. Solche Experimente sind nicht neu. Neuartig ist allerdings die Aussicht, dass die Technik, so Prof. Jonathan Slack, in Zukunft auf den Menschen übertragen werden könnte, um leichter Organtransplantationen zu ermöglichen. Weil intakte geklonte menschliche Embryonen zum Zweck von Organtransplantationen aus ethischen Gründen nicht benützt werden könnten, sieht J. Slack durch eine genetische Umprogrammierung geklonter Embryonen, die das Wachstum aller "unnötigen" Körperteile ausser dem Herz, der Blutzirkulation und dem gewünschten Organ unterdrückt, anscheinend einen Ausweg.
(The Sunday Times, 19. Okt. 1997,
http://www.sunday-times.co.uk/news/, vgl.
http://www.bath.ac.uk/Departments/Biosciweb/slack.htm)
© 1998 Human Life International Schweiz.