VEREINIGUNG KATHOLISCHER ÄRZTE DER SCHWEIZ
ASSOCIATION DE MEDECINS CATHOLIQUES SUISSES
ASSOCIAZIONE MEDICI CATTOLICI SVIZZERI
Membre de la Féderation européenne (FEAMC) et internationale (FIAMC)
d'associations de médicins catholiques

Stellungnahme gegen die Fristenlösung

Meine Ablehnung der Fristenregelung basiert u. a. auf folgenden Schwerpunkten:

  1. Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens in all seinen Entwicklungsstadien, d.h. insbesondere vom Moment der Befruchtung an. Durch die bei uns vorgesehene Fristenregelung würde der Mensch während der ersten 10 Wochen seines Lebens des Schutzes durch das Gesetz beraubt. Dies wäre reine Willkür, denn der Mensch ist, wie heute naturwissenschaftlich klar gezeigt wird, von der Zygote an, d.h. ab Verschmelzung der Ei- und Samenzelle ganz und gar Mensch, denn ab diesem Moment ist der Mensch vollständig angelegt. Angesichts dieser Tatsache wird die Entscheidungsautonomie der Frau eingeschränkt, sie kann für sich und ihren Körper wohl entscheiden, nicht aber über den Menschen, der in ihr heranwächst.

  2. Schutz der betroffenen Frau. Jede Frau, die sich durch eine Schwangerschaft überfordert fühlt, bedarf des Schutzes und der Hilfe der Gesellschaft. Eine Notlage kann sich besonders dann verschärfen, wenn aus der Umgebung der Frau auf diese Druck ausgeübt wird, das Kind abzutreiben. Jede Fristenregelung ist aber geeignet, solchen Druck zu begünstigen, da ja in einer bestimmten Zeit der Schwangerschaft der ungeborene Mensch schutzlos ist und über ihn verfügt werden kann. Die von ANNA (1) in ihrem Cartoon suggerierte Freiheit durch die Einführung der Fristenregelung ist also höchst trügerisch. Zudem: Frauen, die abgetrieben haben, leiden sehr oft an dem von den Abtreibungsverharmlosern geleugneten Post Abortion Syndrom, d. h. an einem Zustand körperlich-seelischen Leidens, das in einem direktem Zusammenhang mit dem durchgemachten Trauma des Schwangerschaftsabbruchs steht. Dieses Syndrom macht sich oft erst nach Jahren bis Jahrzehnten so richtig bemerkbar, kann sich dann aber, vor allem wenn es (u.U. mit Hilfe gutmeinender Psychotherapeuten) verdrängt wird , gesundheitlich verheerend auswirken. Symptome: Gewissensbisse, Depressionen, psychosomatische Erkrankungen — ich gebe hier keine konkreten Beispiele, um nicht oberflächlichen Verallgemeinerungen Vorschub zu leisten. (Cave oberflächliches Rückschliessen auf durchgemachten Schwangerschaftsabbruch bei vorhandener oder durchgemachter Depression!)

  3. Schutz des Gewissens der Ärzte und des Pflegepersonals, d.h. des Rechts auf Verweigerung aus Gewissensgründen. Dabei geht es nicht nur um die Anerkennung eines Gewissensentscheids, sondern auch um den (staatlichen) Schutz des Betroffenen vor jeglichem Schaden auf gesetzlicher, wirtschaftlicher und beruflicher Ebene. Hier ist zu bemerken, dass es in der Schweiz für einen Arzt oder für eine Hebammenschülerin, die sich nicht an Abtreibungen beteiligen wollen, äusserst schwierig ist, sich zum Gynäkologen bzw. zur Hebamme auszubilden. Das demokratische Grundrecht der Gewissensfreiheit wird da oft grob vernachlässigt. Als Rechtfertigung für solche Diskriminierung wird etwa auf den sog. Leistungsauftrag verwiesen. In der Medizin kann es aber einen Leistungsauftrag nur zum Heilen und nicht zum Töten geben. Überdies: Warum sollen Frauen und Familien, die sich von einem Gynäkologen, der die Abtreibung ablehnt, behandeln und beraten lassen wollen, diese Gelegenheit nicht mehr haben? Wo bleibt der Minderheitenschutz? Oder handelt es sich bei solchen Frauen und Familien gar um eine nicht wahrgenommene Mehrheit? Wir werden es am 2.6.02 sehen. Jedenfalls würde mit der Einführung der Fristenregelung der Druck auf abtreibungskritisches Personal zunehmen!

Dr. med. N. Zwicky-Aeberhard, Präsident der Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz

Link:

Leserbrief zur Fristenregelung

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