VEREINIGUNG KATHOLISCHER ÄRZTE DER SCHWEIZ
ASSOCIATION DE MEDECINS CATHOLIQUES SUISSES
ASSOCIAZIONE MEDICI CATTOLICI SVIZZERI

Membre de la Féderation européenne (FEAMC) et internationale (FIAMC)
d'associations de médicins catholiques






Medienmitteilung und Forderungskatalog zur Abstimmung über das Stammzellenforschungsgesetz vom 28. Nov. 2004

Medienmitteilungen vom 1.11.2004:

Weitere Therapieerfolge mit adulten Stammzellen:
http://www.medcath.ch/Medienmitteilung-01-11-2004.pdf

Autres succès thérapeutiques avec cellules souches adultes:
http://www.medcath.ch/Medienmitteilung-01-11-2004-f.pdf

Bildbericht mit Videosequenzen

Kommentar zur Stellungnahme des Rats des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes zum Stammzellenforschungsgesetz (StFG)

Die Arbeitsgemeinschaft evangelischer Ärztinnen und Ärzte der Schweiz (AGEAS) und die Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) sind enttäuscht über die ethisch ungereifte, befürwortende Stellungnahme des evangelischen Kirchenbundes zum Stammzellenforschungsgesetz. Die theologische Rechtfertigung ist sehr dürftig und verschweigt, dass nach christlichem Verständnis der Mensch nie instrumentalisiert und sein Leben, und sei es für einen guten Zweck, nie geopfert werden darf. Auch der sogenannt überzählige Embryo ist ein Mensch und hat Menschenwürde. Der Evangelische Kirchenbund vertraut naiv den Rahmenbedingungen des Gesetzes ohne diese kritisch auf die Durchführbarkeit zu hinterfragen. Er findet die Leitplanken zufriedenstellend und ignoriert dabei, dass gerade diese unter dem Druck der Wissenschaft schon bald aufgeweicht und zu weiterer Liberalisierung in Richtung Präimplantationsdiagnostik, Klonen und weiterer Forschung mit den Embryonen mittels neuer Gesetze führen. Der Zweck heiligt die Mittel nicht. Der Weg der Forschung darf die Menschenwürde nicht ausklammern.

Deshalb lehnen die beiden Ärzteorganisationen das vorliegende Stammzellenforschungsgesetz mit Nachdruck ab.

Den ausführlichen Kommentar zur Stellungnahme des Rats des SEK finden Sie auf der Homepage der VKAS: http://medcath.ch/Kommentar-zu-SEK-details.pdf

 

Referendum gegen das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) kommt zustande.

Keine Menschenopfer für die Forschung

Aus der Medienmitteilung der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) vom 6.4.2004

Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) hat zusammen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Bioethik (SGBE), der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Ärztinnen und Ärzte der Schweiz (AGEAS), der Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) und Human Life International Schweiz (HLI) 40'000 beglaubigte Unterschriften gegen das Stammzellenforschungsgesetz gesammelt. Zusätzlich haben der Basler Appell gegen Gentechnologie und die Grüne Partei rund 12'000, Ja zum Leben, zusammen mit der EVP und EDU und der Badener Bürgerbewegung für das Recht auf Leben rund 30'000 Unterschriften gesammelt, weshalb das Referendum mit rund 82'000 Unterschriften deutlich zustande gekommen ist. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich bereits im Herbst 2004 statt. Wir fordern, dass keine Menschen als Mittel zum Zweck der Forschung geopfert werden, dass ethische Minimalforderungen im Hinblick auf die Menschenwürde respektiert werden, und dass den sogenannten „überzähligen“ Embryos die grösstmögliche Überlebenschance offen gehalten und das Recht auf ein würdevolles Sterben garantiert wird. Anstelle der Forschung mit embryonalen Stammzellen soll die Forschung mit adulten Stammzellen (d.h. Zellen aus Nabelschnurblut) gefördert werden.

 

Erklärung zur Stammzellenforschung  (22. Sept. 2002)

Die Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz VKAS hat sich anlässlich ihrer Jahrestagung in Freiburg (21./22.9.2002) intensiv mit den medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen der Stammzellenforschung befasst.

Sie lehnt die Gewinnung und die Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen, gleich welcher Herkunft, ab. Die Freigabe von sogenannten überzähligen Embryonen für die Forschung, wie sie der Entwurf des Embryonenforschungsgesetzes EFG vorsieht, widerspricht der Schweiz. Bundesverfassung, die in Art. 7 zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet, was nach Art. 119 auch für den Bereich der Fortpflanzungsmedizin gilt. Daher fordert die VKAS die Förderung der Forschung an adulten Stammzellen (aus Knochenmark, Nabelschnur etc.), jedoch unter der Voraussetzung, dass für die Kultivierung der adulten Stammzellen keine Gewebe aus abgetriebenen menschlichen Embryonen oder Feten verwendet werden.

[Acta Medica Catholica Helvetica 5 (2003) S. 6.]

Links:

Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) Medienmitteilung vom 6.4.2004

Stammzellenforschungsgesetz (StFG, Definitive Version vom 19. Dez. 2003, Referendumsfrist läuft bis zum 8. April 2004)

Neue Möglichkeit der Dedifferenzierung von Muskelzellen in Stammzellen: Regenerative Chemical Turns Muscle Cells Into Stem Cells, Sciencedaily.com vom 25.12.2003.

Home