Neueste Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung (Nr. 46/2004) bestätigt: Lagerung der eingefrorenen Embryos bereits heute ausser Kontrolle

Einer Mitteilung in der gestern erschienenen Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung zufolge bestätigen sich die schlimmsten Befürchtungen: Niemand hat in der Schweiz wirklich die Kontrolle über die Zahl der sogenannt „überzähligen“ Embryos. Die seit 2001 bestehenden gesetzlichen Pflicht, diese Zahl jährlich durch das Bundesamt für Statistik publizieren zu lassen, wird nicht erfüllt. Das Departement Couchepin versuchte diesen Sachverhalt während der ganzen Debatte um das Stammzellenforschungsgesetz mit widersprüchlichen und nie im Detail publizierten Umfragen zu kaschieren. Im Vergleich mit Deutschland werden in der Schweiz im Verhältnis zu den durchgeführten Behandlungszyklen über 10 x mehr Embryos tiefgefroren. Es ist in höchstem Mass fragwürdig, wenn die Befürworter des Stammzellenforschungsgesetzes jetzt von „restriktiven“ Regelungen und „Kontrolle“ reden. Bis heute ist es dem Departement Couchepin nicht gelungen, die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichts- und Publikationspflicht beim Fortpflanzungsmedizingesetz wahrzunehmen. Mit einem Embryo-Verbrauchs-Gesetz, wie es das vorliegende Stammzellenforschungsgesetz ist, würde die Kontrolle nicht besser, sondern im Gegenteil: das Chaos wäre bald perfekt. Interessant ist die Idee von Nationalrat Gutzwiller zur Einführung der Embryo-Adoption.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) spricht Klartext: FMedG Artikel 11 schreibt vor, dass die Kliniken und Praxen den kantonalen Kontrollbehörden jährlich ausführlich über die bei ihnen durchgeführten IVF-Zyklen Bericht erstatten müssten. Die Meldepflicht umfasst u. a. die Zahl und Art der Behandlungen (Abs. 2 Bst. a), die Zahl der Schwangerschaften und deren Ausgang (Bst. d), die Konservierung und Verwendung von Keimzellen und imprägnierten Eizellen (Bst. e) und die Anzahl der sogenannt „überzähligen“ Embryos (Bst. f). Diese Daten sollten an das Bundesamt für Statistik zur «Auswertung und Veröffentlichung» (Abs. 4.) weitergeleitet werden. In der Fortpflanzungsmedizinverordnung wird weiter präzisiert: Die Kliniken müssen ihren Tätigkeitsbericht bis zum 1. Mai des folgenden Jahres zustellen (Art. 14 Abs. 1); die kantonalen Aufsichtsbehörden übermitteln dann die anonymisierten Daten dem Bundesamt für Statistik bis zum 1. Juli des betreffenden Jahres zur Auswertung und Veröffentlichung (Art. 14 Abs. 2). Trotzdem wurden diese Daten bis heute nie veröffentlicht. Gemäss Fortpflanzungsmedizingesetz Art. 42 müsste auch die Zahl der sogenannt „altrechtlichen“ Embryos präzise auf dem Tisch liegen. Auch diese gesetzliche Auflage wurde nie erfüllt. Bei der oft herumgereichten Zahl von 1000 oder 1500 Embryos handelt es sich lediglich um eine Schätzung.

Bundesrat Couchepin sprach in der Parlamentsdebatte einmal von 81 Embryos, die jährlich überzählig werden sollen. Das BAG hat diese Zahl schlussendlich in Medienmitteilungen auf 200 erhöht.

Eigentlich dürfte man Embryos, welche der Frau nicht sofort eingepflanzt werden, gar nicht tiefgefrieren. Nur aufgrund eines Kommentars zum Gesetz ist dies in einem Notfall und zum Zweck der direkten Überlebenssicherung des jeweiligen Embryos erlaubt. In der Bundesrepublik Deutschland werden bei vergleichbarer Gesetzeslage 10 x weniger Embryos notfallmässig tiefgefroren! (CH:FIVNAT 2001: 97/3147 Zyklen / IVF-Register BRD 1998–2001: 328/184436 Zyklen)

Tatsache ist, gemäss Artikel in der Ärztezeitung und unter Berufung auf die FIVNAT-Statistik der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM) werden in der Schweiz bei Embryo-Transfers ab dem 4. Tag nach Befruchtung pro Zyklus 4,6 Embryos entwickelt. Nach Verfassung und Gesetz dürften es aber maximal nur drei Embryos sein. Einige Kliniken und Praxen halten sich offensichtlich nicht ans Gesetz. Die Kontrollbehörden wissen entweder nichts von dieser gesetzeswidrigen Überproduktion von Embryos oder sehen grosszügig darüber hinweg.

Die Aufsicht bei der Fortpflanzungsmedizin ist offensichtlich vollkommen ausser Kontrolle geraten. Es ist grotesk, wenn jetzt im Zusammenhang mit dem Stammzellenforschungsgesetz von „restriktiven Regelungen“ gesprochen wird. Eine der Regelungen in der dazugehörigen Verordnung enthält die Pflicht, die Anzahl der für die Stammzellengewinnung getöteten Embryos an das Bundesamt für Gesundheit zu melden. Das BAG wäre aber nicht verpflichtet, diese Zahl zu veröffentlichen! Es ist also vorgesorgt, dass bei Annahme des Stammzellenforschungsgesetzes die StimmbürgerInnen nie erfahren dürften, wie viele Menschenopfer das Embryo-Verbrauchs-Gesetz kostet!

Für die jetzt vorhandenen, gesetzes- und verfassungswidrig entstandenen tiefgefrorenen Embryos muss eine menschwürdige Lösung gefunden werden. Wie uns Herr Nationalrat Felix Gutzwiller mitteilte, möchte er demnächst einen parlamentarischen Vorstoss lancieren, welcher die Embryo-Adoption ermöglichen würde. Ethisch haltbar wäre dieser Vorstoss allerdings nur, wenn nicht ständig neue „überzählige“ Embryos geschaffen würden. Mit dem vorliegenden Stammzellenforschungsgesetz würden die Embryos instrumentalisiert; stattdessen könnte die Embryoadoption für die verwaisten Embryos einen würdigen Ausweg bedeuten. Wir sind überzeugt, dass sich genügend Frauen finden, welche zu einer Embryoadoption bereit sind. Somit blieben gar keine Embryos für die Forschung „übrig“, und das pseudoethische Alibiargument, die „überzähligen“ Embryos müssten sowieso absterben, wäre entlarvt und hinfällig.
Das Referendumskomitee fordert den Bundesrat auf, noch vor der Abstimmung zum Stammzellenforschungsgesetz die in Art. 11 FMedG geforderten Statistiken auf den Tisch zu legen.


Link zum Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 46/2004:
https://saez.ch/de/resource/jf/journal/file/view/article/saez/de/saez.2004.10834/22000fc05594e715fb8df6305510f92fcb7b52ce/saez_2004_10834.pdf/

Durch die weitere Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen