Eidg. Abstimmung – Epidemiengesetz: Behördenwillkür, Zentralismus, gläserner Mensch

Bern (ots) – Die Totalrevision des Epidemiengesetzes (rEpG) ist auch unter Schweizer Ärzten, Pflegepersonal und anderen im Gesundheitswesen Tätigen umstritten. Mit gutem Grund. Sie ist kein Beitrag zur Verbesserung von Schwächen in der Epidemienbekämpfung, sondern führt zentralistische Zugriffsmöglichkeiten ein. Erklärtes Ziel ist „die Führungsrolle des Bundes zu stärken“, so steht’s in der Botschaft des Bundesrates (S. 336)! Erstmals erhielte die WHO eine gesetzlich verankerte Entscheidungsbefugnis in der Schweiz (Art. 6b). Das geltende Epidemiengesetz (EpG) ist bewährt, angepasst, klar und gut. Die revidierte Gesetzgebung ist aufgebläht und enthält Gummibegriffe, die schon im Vorfeld unterschiedlich ausgelegt werden. Ein Gesetz ist da, um angewendet zu werden – nehmen wir’s also genau und bedenken alle Auslegungsmöglichkeiten. Die Möglichkeiten zu einem wirksamen Datenschutz werden gegenüber dem bisherigen Gesetz wesentlich eingeschränkt. Die Menge und Qualität der höchstpersönlichen Daten ausgeweitet! Das führt zum „international gläsernen Menschen“. Die höchst manipulative Argumentation mit Menschen, welche auf Grund einer Spitalinfektion starben ist höchst geschmacklos. Auch für eine verbesserte Bekämpfung der Spitalinfektionen braucht es kein neues Gesetz. Das Universtitätsspital Lausanne konnte durch eigene Anstrengungen die Infektionsrate um bis zu einem Drittel senken – auch ohne neues Epidemiengesetz.

Exemplarisch nochmals einige – in der öffentlichen Debatte oft unterschlagene – kritische Punkte des rEpG:

– Die Neueinführung einer unscharf definierten „besonderen Lage“ (Art. 6). Darunter fiele beispielsweise die jährliche Grippewelle („moderate Influenzapandemie“, wie es in der Botschaft des Bundesrates S. 363 zum Gesetz heisst). Damit könnte der Bundesrat die Freiheitsrechte der Bürger massiv einschränken und das BAG hätte die Möglichkeit, mit Notrecht zu regieren, auch wenn keine gefährliche Epidemie vorliegt. Der Bund erhielte die Kompetenz, obligatorische Impfungen für „gefährdete Bevölkerungsgruppen“ anzuordnen. Damit seien beispielsweise Gesundheitspersonal auf Neugeborenen- und Krebsabteilungen gemeint, sagt das Pro-Komitee. Klar definiert ist das nicht! Dieser Begriff ist beliebig dehnbar auf Lehrer, Mitarbeitende in Kindertagesstätten, Fabrikarbeiter, Menschen in einem bestimmten Stadtteil, etc., etc. – letztlich kann es auch Sie oder mich betreffen.

– Mit dem geltenden Epidemiengesetz können Personendaten nur im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten (Meldepflicht, EPG Art 27, Abs.1) gesammelt und weitergeleitet werden. Dies ist beschränkt auf mit Gesundheitsfragen beauftragte Ärzte, Behörden und bezieht sich auf in- und ausländische Institutionen des Gesundheitswesens (EPG Art. 27, Abs. 2). Im rEPG könnten zu jeder Zeit, das heisst auch ohne Epidemienfall, Personendaten (rEPG Art. 60) und neu sogar Krankengeschichten („einschliesslich Daten über die Gesundheit“ rEPG Art. 59 und 62) gesammelt werden. Nicht anonymisiert weitergeleitet werden könnten die Daten dann an mit entsprechenden Aufgaben betraute ausländische Behörden und supranationale oder internationale Organisationen (rEPG Art. 62, Abs. 1). Das ist eine ungeheuerliche Ausweitung und schafft den gläsernen Menschen.

– Art. 21, rEpG: „Die Kantone fördern Impfungen, indem sie: (…) c. dafür sorgen, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen vollständig geimpft sind.“ Und Art. 19, Abs. 2c rEpG: Er (der Bundesrat) kann Institutionen des Bildungs- und Gesundheitswesens verpflichten, Informationen über die Gefährdung übertragbarer Krankheiten und Beratungen zu deren Verhütung und Bekämpfung anzubieten.“ Diese direktiven, um nicht zu sagen autoritären Begriffe, sollen wir als freiwilliges Angebot verstehen?

Und: seit wann brauchen wir ein Bundesgesetz, um gegen Spitalinfektionen und Antibiotikaresistenzen vorzugehen? Spitalinfektionen sind eine Frage der Händehygiene und hängen vom Gesundheitszustand eines Patienten ab. Antibiotikaresistenzen stellen ein grosses Problem in der Human- und Veterinärmedizin dar und werden schon jetzt im internationalen Verbund untersucht und ausgewertet. Übrigens gibt es ein Schweizerisches Zentrum für Antibiotikaresistenzen und eine „Resistenzdatenbank“ an der Universität Bern, die online zugänglich ist; selbstverständlich besteht auch die wissenschaftliche internationale Zusammenarbeit. Dass nun im Abstimmungskampf der Bevölkerung Angst vor Ansteckungen mit Todesfolge eingejagt wird, hat rein manipulativen Charakter und ist mehr als geschmackslos.

Fazit: Ein Gesetz mit so viel Eventualitäten und Möglichkeiten für den Durchgriff von oben darf nicht angenommen werden. Wer hat neben der Pharmaindustrie Interesse daran? Komitee NEIN zum EpG – gegen BAG Zentralismus und WHO-Diktat

Quelle: Komitee NEIN zum EpG – gegen BAG-Zentralismus und WHO-Diktat

Zum Komitee gehören: Bürger für Bürger, EDU Schweiz, Human Life International (HLI) Schweiz Jugend & Familie, Junge SVP Kanton Luzern, Zukunft-CH .

Quelle/Links:

presseportal.ch/de/pm/100054588/komitee-nein-zum-epg-gegen-bag-zentralismus-und-who-diktat

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